10559
Complete identifier
HStAM, Urk. 85, 10559
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1543 Mai 01
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Graf Philipp von Waldeck vermeiert seinen Hof zu Obernburg, den er von den Wolff von Gudenberg eingelöst hat, für 20 Jahre dem Jost Langendorfer und seiner Frau Katherina gegen eine zu Michaelis fällige jährliche Pacht von 18 Mütt Frucht, halb Korn und halb Hafer, und einer Mark Silber. Auf Anfordern muß der Meier Fuhren innerhalb des Landes leisten, im übrigen ist er von Diensten befreit. Für Instandhaltung der Gebäude hat er zu sorgen ohne Entschädigung nach Ablauf der Meierzeit. Neue Gebäude dürfen nur mit Wissen des Grafen und Zutun seines Befehlshabers in Itter errichtet werden, ihre Kosten werden dem Meier, falls er nach Ablauf der 20 Jahre des Gutes entsetzt wird, zurückgezahlt werden. Der Graf behält sich die vorzeitige Einziehung des Gutes jedes Jahr zu Cathedra Petri vor nach Kündigung am vorhergehenden Michaelis. In diesem Fall erhält der Meier auch Ersatz für die Instandsetzungskosten und kann die angebaute Winterfrucht noch ernten. Der Meier hat das Recht eine Schäferei auf dem Hofe zu halten gegen Zahlung der Zahlschafe und des Triftgeldes. Auch können er und seine Frau einen ihrer Söhne zu sich auf den Hof setzen.
Formal description
Formal description
Or., Perg., angehängtes Siegel des Ausstellers in Stücken, deutsch.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page |
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