Vollständige Signatur

HHStAW, 74, U 391

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1354 Mai 14
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Rol(andseck) anno domini Mo CCCmo Lo quarto, quartadecima die mensis Maii

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erzbischof Wilhelm von Köln, Erzkanzler des Heiligen Reiches in Italien, bekundet, daß der Ritter Volpert von Seelbach (Seyl-), dem durch die Beamten (per officiatos) seines Vorgängers, des + Erzbischofs Walram von Köln, Schäden zugefügt wurden, mit diesem und dem Aussteller ausgesöhnt ist und auf jede Klage und Groll (rancori) wegen jener Schäden oder aus anderer Ursache gegen jenen Vorgänger des Ausstellers, diesen selbst und seine Kirche verzichtete. Er macht denselben dafür zu seinem und der Kölner Kirche Burgmann in Schönstein (Schonensteyn), indem er ihm 20 Mark Kölner Münze an dem Zoll zu Andernach, jährlich zum 30. November (in festo sancti Andree apostoli) fällig, anweist. Lösen der Aussteller oder seine Nachfolger diese Einkünfte mit 200 Mark gleicher Pfennig ab, so muß Volpert die Einkünfte auf seine eigenen, freien Güter anweisen oder, falls er keine besitzt, solche kaufen und als Burglehen von der Kölner Kirche unter Leistung des Treueides entgegennehmen. Dafür bleiben er und seine Erben ständig Burgmannen des Ausstellers und der Kölner Kirche in Schönstein und verdienen sich ihr Lehen in dieser Burg (feodum suum huiusmodi debitam in dicto castro faciendo residenciam deservient fideliter). Werden die Einkünfte von Volpert nicht zurückgekauft, so haben nach dessen Tod dessen Erben kein Recht daran. Rolandseck.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament Das abhängende Siegel ab

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 480

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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