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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1169 Johann (Hans) von Ebersberg, Werner von Thüngen und Bartholomäus von Hutten, der den verstorbenen Stam von Görtz nach einer Wahl in Hammelburg ers... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1169
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Januar 4
Originaldatierung: Geschehen am Donrstag nach des neuwen iarstag nach Cristi unnsers...
(Voll-) Regest: Johann (Hans) von Ebersberg, Werner von Thüngen und Bartholomäus von Hutten, der den verstorbenen Stam von Görtz nach einer Wahl in Hammelburg ersetzt hat, bekunden als Schiedsrichter (beteydingsleut), dass sie den Streit zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Wieprecht (Weyppricht) von Thüngen wegen der Frondienste, die Wieprecht auf zwei vom Kloster Blankenau lehnrührigen Gütern in Windheim (Winden) [Gem. Hafenlohr, Lkr. Main-Spessart] gehören, entschieden haben: Die Besitzer und Inhaber der genannten Güter sollen Wieprecht mit ihrem Geschirr, wie sie es zur Bestellung ihrer Äcker nutzen, einen Tag dienen. Dazu sollen sie zwei Tage beim Schneiden und zwei Tage beim Heu machen helfen sowie einen Tag ihre Wagen und Pferde für Mist oder zum Burgbau in Windheim verwenden, wie es Wieprecht am besten nützt. Sollten die Gutsbesitzer weder Pferde noch Geschirr besitzen, sollen diese Dienste durch andere Dienste ersetzt werden. Die Frauen der Gutsbesitzer sollen Wieprechts Frauen oder, falls er keine hat, den Frauen seiner Hintersassen in der Burg dienen. Auch die Erben Wieprechts können diese Dienste von den Gutsbesitzern einfordern. Die Güter in Windheim selbst sollen hiervon unberührt bleiben. Wieprecht soll außerdem die Gutsbesitzer über die genannten Dienstleistungen hinaus nicht weiter belasten. Der Dienst, der bisher dem Abt von Fulda in der Burg Saaleck geleistet wurde, soll durch den jeweiligen Amtmann eingefordert werden können. Die Kloster Fulda und Kloster Blankenau bleiben von diesem Entscheid unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Rei...
Siegler: Johann von Ebersberg, Werner von Thüngen, Bartholomäus von Hutten
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 379-381
Zusatzinformationen: Beiliegend ein undatiertes Schreiben der Vettern Ludwig und Johann...
Zusatzinformationen: Die in dem undatierten Schreiben auftretenden Brüder Ludwig und Johann...
Zusatzinformationen: In dem undatierten Schreiben wird weder ein Abt von Fulda namentlich...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1170 Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und die Brüder Simon und Ludwig von Görtz (Gortz) bekunden, dass sie sich untereinander vertragen wollen... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1170
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Februar 27
Originaldatierung: Actum uff Dinstagh nach Petri cathedra nach Crist geburt viertzehen...
(Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und die Brüder Simon und Ludwig von Görtz (Gortz) bekunden, dass sie sich untereinander vertragen wollen, nachdem Abt Johann einst von dem verstorbenen Stam von Görtz mainzische Schuldbriefe über Forderungen von insgesamt 1820 Gulden bekommen hat. Der Abt hat draufhin Stam 620 Gulden gezahlt und für die anderen 1200 Gulden gebürgt. Den entsprechenden Schuldbrief von 1474 April 19 besitzen nun seine Söhne Simon und Ludwig. Der Schuldbrief besagt, dass die von Görtz vom Erzstift Mainz ihrem Herrn, dem Abt von Fulda, ausrichten sollen, dass der Abt von Fulda jetzt [1481 Februar 26] den von Görtz zu den 620 Gulden noch 700 Gulden auszahlen soll, insgesamt also 1320 Gulden. Sollten die von Görtz dem Abt von Fulda bis zum nächsten Fest Kathedra Petri [1482 Februar 22] die Mainzer Bewilligung schicken, soll er den von Görtz einen Schuldbrief über 1320 Gulden ausstellen. Der Schuldbrief über 1200 Gulden, den die von Görtz vom Kloster Fulda besitzen, soll verändert werden und sich auf nicht mehr als 500 Gulden belaufen. Die anfallenden Zinsen soll der Abt von Fulda danach nicht mehr von 1200 Gulden, sondern nur noch von 500 Gulden berechnen. Sollten die von Görtz dem Abt von Fulda die Mainzer Bewilligung nicht in der angegebenen Zeit schicken, wollen sie die 1320 Gulden, die der Abt ihrem Vater und ihnen gegeben hat, nach Ausweis des Schuldbriefs bezahlen, und dem Abt dazu den Schuldbrief über 1200 Gulden übergeben, den sie vom Abt und seinem Kloster haben. Der Abt erklärt, dass er dagegen den von Görtz den Schuldbrief über 1320 Gulden und alle Urkunde, die ihrem Vater vom Erzstift Mainz über 1820 Gulden gegeben wurden, zurückgeben will. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1481 Febr.27 1.Papiersiegel ...
Siegler: Abt Johann [I. von Henneberg], Simon von Görtz, Ludwig von Görtz
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, drei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel
Zusatzinformationen: Vgl. Nr. 1113.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1171 Johann (Johannes) Bingertiner, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Schreiber kraft päpstlicher und kaiserlicher Autorität, bekundet, da... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1171
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 März 13
Originaldatierung: Als man tzalt nach Cristi geburt viertzehenhundert ein und achtzig iare...
(Voll-) Regest: Johann (Johannes) Bingertiner, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Schreiber kraft päpstlicher und kaiserlicher Autorität, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, mit seinen Dienern in das Dorf Freiensteinau (Friensteina) unter die Linde kam und dazu Junker Walter von Mörle genannt Beheim erschienen ist. Es wird bekundet, dass das Dorf Freiensteinau zum Kloster Fulda gehört und an Walter von Mörle verpfändet war, das Dorf nun wieder durch den Fuldaer Abt eingelöst worden ist, Walter die Männer von Freiensteinau aller Eide und Pflichten entbunden und sie an den Abt von Fulda überwiesen hat. Von dieser Stunde an will der Abt von Fulda, dass die Männer des oberen und niederen Dorfes in Freiensteinau ihm und dem Kloster Fulda gehören und für seine Erbhuldigung (erbhuldung) Eid und Gelübde leisten und ihm treu und gehorsam sein sollen. Es wird bekundet, dass dazu die Männer von Freiensteinau, einer nach dem anderen mit freiem Willen, ungenötigt und ungezwungen, vorgetreten sind und dem Abt und dem Kloster von Fulda bei Gott und den Heiligen Huldigung, Gelübde und Eide geleistet und den Abt gebeten haben, dass er sie bei ihren alten Rechten und Freiheiten belassen und als seine Leute beschützen möge. Weil Freiensteinau seinerzeit nicht beim Kloster Fulda war, hat der Abt nichts über ihre Rechte und Herkommen gewusst. Um zu entscheiden, was er ihnen lassen werde, hat er ihnen in ihrer Gegenwart und öffentlich die im Folgenden inserierten Verzeichnisse des Klosters Fulda über ihre Rechte und Herkommen, wie sie ihm Walter von Mörle genannt Beheim mit dem Dorf übergeben hatte und sie einst in Freiensteinau von den Alten gewiesen wurden, verlesen. [Es folgt die inserierte Urkunde von 1452 Oktober 12]. Siegelankündigung. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen: Konrad von Mansbach, Marschall
Zeugen: Reinhard Schenk von Stedtlingen, Archidiakon von Fulda und Kanzler des...
Zeugen: Werner von Ebersberg und Johann (Hans) von Weyhers
Zeugen: Simon von Schenkwald
Zeugen: Eberhard (Ebert) von Lüder
Zeugen: Eberhard (Ebert) von Merlau
Zeugen: Philipp und Wolf von der Tann
Zeugen: Kaspar von Romrod
Zeugen: Philipp von Haun (Hune) der Jüngere
Zeugen: Sebastian (Bastian) von Wildungen
Zeugen: Bernhard (Bernd) Schade aus Leibolz (Leubolds)
Zeugen: Antonius Scheublin (Antonie Scheubilin) aus Fulda
Zeugen: Heinrich (Heintz) [Contzman], genannt Helkatz, Zentgraf von Saaleck
Zeugen: Ewald Alegat (Elegar) aus Flieden, Zentgraf
Siegler: [Lorenz von Hutten], [Johann (Hans) von Ebersberg], [Bartholomäus von...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen, vier mit Pergamentstreifen...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 626-633
Druckangaben: Grimm, Weisthümer, S. 884-886 [Teildruck]
Zusatzinformationen: Inserierte Urkunde von 1452 Oktober 12: Es wird bekundet, dass Reinhard...
Zusatzinformationen: Die Zuordnung der beiden Zeugenreihen ist nicht gesichert. Wegen der...
Zusatzinformationen: Berthold von Mansbach, belegt für 1425 Mai 29 und 1444 März 15, vgl....
Zusatzinformationen: Nikolaus Jungher, belegt für 1435 Mai 16, vgl. Landgrafenregesten...
Zusatzinformationen: Der Fuldaer Archidiakon Reinhard Schenk von Stedtlingen belegt 1483...
Zusatzinformationen: Konrad von Mansbach, spätestens seit 1478 Marschall, belegt für den...
Zusatzinformationen: Limas = Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1172 Otto von Buchenau, Propst von Blankenau, bekundet, dass er sein väterliches Erbe Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, aufgetragen hat. Zur Be... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1172
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 April 23
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° LXXXI in die Georii martiris
(Voll-) Regest: Otto von Buchenau, Propst von Blankenau, bekundet, dass er sein väterliches Erbe Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, aufgetragen hat. Zur Beglaubigung hat er diese Urkunde eigenhändig geschrieben und Irmela (Irmila) von Romrod, Äbtissin des Klosters Blankenau, um dessen Besiegelung gebeten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Irmela von Romrod, Äbtissin des Klosters Blankenau
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel...
Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 55 [mit Datum 1481...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1173 Georg [Antworter], [Titular-]Bischof von Nicopolis, Weihbischof in Würzburg und Professor der Theologie sowie Generalvikar Rudolfs [II. von Schere... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1173
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Mai 8
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo octogesimo primo die...
(Voll-) Regest: Georg [Antworter], [Titular-]Bischof von Nicopolis, Weihbischof in Würzburg und Professor der Theologie sowie Generalvikar Rudolfs [II. von Scherenberg], Bischof von Würzburg und Herzog von Ostfranken, bekundet, dass die Klosterkirche des heiligen Michael, die eines der sieben großen fuldischen Klöster darstellt und einst Gott dem Erlöser, dem heiligen Michael und allen heiligen Engeln geweiht war, nun über Altäre zu Ehren des Heiligen Kreuzes [September 14] sowie der Heiligen Bartholomäus [August 24], Apostel Jakobus des Älteren [Juli 25], Benedikt [März 21], Gregor [März 12], Hieronymus [September 30] und der Jungfrau Otilia [Dezember 13] verfügt, die in Anwesenheit des Johann [von Henneberg], Abt von Fulda, durch ihn [Georg] 1481 Mai 8 neu geweiht worden sind. Georg bekundet weiter, dass er allen demütigen Besuchern der Michaeliskirche kraft der heiligen Apostel Petrus und Paulus sowie des heiligen Kilian und seiner Gefährten den Besuchern, die nach einer Beichte an den genannten Weihe- und Patronatstagen die Michaeliskirche bußfertig aufsuchen und unterstützen, Indulgenzen über 40 Tage für Todsünden (criminalium) sowie über 80 Tage für lässliche Sünden (venialium) erteilt; ebenso allen, die an den sechs Tagen der Karwoche vor dem Altar des heiligen Kreuzes, am heiligen Grab in der Rotunde, oder samstags vor dem Altar der heiligen Jungfrau Maria, täglich das Vaterunser und das Ave-Maria beten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Georg [Antworter], Bischof von Nicopolis und Generalvikar des...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Es ist unbekannt, um welches Titularbistum [in Palästina, Armenien oder...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1174 Johannes de Cardona, Bailli des Johanniterordens auf Mallorca (Baiulius Maioricarum), Seneschall und Leutnant (locumtenens) des Meisters (reverend... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1174
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Juni 11
Originaldatierung: Datum Maguntie die XI° Iunii M° CCCCLXXXI°
(Voll-) Regest: Johannes de Cardona, Bailli des Johanniterordens auf Mallorca (Baiulius Maioricarum), Seneschall und Leutnant (locumtenens) des Meisters (reverendissimi domini magistri) sowie Kommissar des Papstes [Sixtus IV.], quittiert Nikolaus Horr, Sekretär des Johann, Graf von Henneberg (Hanember) und Abt des Benediktinerklosters Fulda in der Diözese Würzburg (diocesis Arbopolensis), den Erhalt einer Geldsumme von 213 Gulden [oder 313 Gulden], einer Krone, einem Apostolat (Apostolatus) und 30 Kreuzern (Cruciferos) aus den Indulgenzgeldern der Fuldaer Kirche. Ausstellungsort: Mainz. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften: (Iohannes Lutius de Visso [?])
Siegler: Johannes de Cardona
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Zusatzinformationen: Siegelumschrift: (F IO D CARDONA LOCVM TE MA HOSPI S IO IHRI).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1175 Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass es zwischen seinen Mannen Hildebrand (Hilprant) von Steinau genannt Steinrück einerseits ... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1175
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Juni 18
Originaldatierung: ... uff Montagk nach Trinitatis anno Domini millesimo...
(Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass es zwischen...
Siegler: Abt Johann
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1176 Volprecht Schenck zu Schweinsberg, Amtmann in Rheinfels, bekundet, dass er wegen seines Herrn, des Fürsten Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, G... 1481 - 1481 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1176
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1481 Oktober 28
Originaldatierung: Datum uff sant Symon und Iud dag anno Domini millesimo quadringentesimo...
(Voll-) Regest: Volprecht Schenck zu Schweinsberg, Amtmann in Rheinfels, bekundet, dass er wegen seines Herrn, des Fürsten Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, von Dietz, von Ziegenhain und von Nidda, einem Tausch zugestimmt hat. Eyla (Eyll), Tochter des Konrad (Contze) von Basselscheid (Basselßscheit), die dem Johann, Sohn derer von Schöneck und Herr von Olbrück (Oilbrücke), als geistliches Lehen (gotzlehen) gehört hat, soll zukünftig den Landgrafen von Hessen gehören. Der Landgraf übergibt dafür Johann von Schöneck die Margarete (Merge), Nichte (suster dochter) des Schatz von (zu Lyningenhane). Die genannte Margarete soll von Johann mit einem seiner Leute verheiratet werden (zu der helgen e bestaden). Dies soll aber mit Rat von Margaretes Verwandtschaft (mit erer frunde rade) geschehen, ohne Margarete dabei zu drängen. Der Tausch findet nach Landesgewohnheit statt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Volprecht Schenck zu Schweinsberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1177 Dekan Frank (Frangko) und der Konvent von Fulda genehmigen, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die verpfändeten Städte und Burgen des ... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1177
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Februar 19
Originaldatierung: ... uff Dinstagk nach Esto michi anno Domini...
(Voll-) Regest: Dekan Frank (Frangko) und der Konvent von Fulda genehmigen, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die verpfändeten Städte und Burgen des Klosters, Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl, von dem Herren von Mainz [Diether von Isenburg] und den Herren von Hessen zum jetzigen Festtag des heiligen Petrus (uff itzt Petri) [Februar 22] in Frankfurt einzulösen und die Pfandgüter wiederzukaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Konvent von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Zusatzinformationen: Die beiden Landgrafen von Hessen sind Heinrich III. von Oberhessen und...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1178 Walter von Mörle (Morlle) genannt Beheim bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und des... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1178
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Februar 22
Originaldatierung: ... der geben ist in iar und tagen als vorgeschriben steet
(Voll-) Regest: Walter von Mörle (Morlle) genannt Beheim bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und des Konvents von Fulda das Dorf und Gericht Ulmbach (Unlbach [!]) betreffend erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1482 Februar 22: Johann [von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass seine Vorgänger das Dorf und Gericht Ulmbach (Ulnbach) den von Mörle zu Uerzell (von Morlle zu Urtzel) und ihren Eltern für 1650 Gulden in kleinen Florentinern (cleynen Florentzer), rheinischen Gulden und Pfund Heller verpfändet hatten. Der Abt bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Frank (Franck) und des Konvents von Fulda das Pfandgut von Philipp, Johann und Walter von Mörle genannt Beheim mit 1500 Gulden abgelöst und es darauf an Walter von Mörle genannt Beheim für 1500 Gulden mit allen Rechten und Einkünften dauerhaft verkauft hat. Vom Verkauf ausgenommen werden die Buße über Hals und Hand, Erbhuldigung, Herberge, Folge und Steuer sowie alle besonderen Güter der Ämter, Propsteien und Klöster Fuldas. Walter und seine Erben sollen die Untertanen (armelüt) bei ihren alten Rechten belassen und sie nach bestem Vermögen beschützen. Auch der Abt von Fulda will sie nach bestem Vermögen beschützen. Das Kloster Fulda kann den Wiederkauf mit 1500 rheinischen Gulden Frankfurter Währung nach vierteljährlicher vorheriger Ankündigung zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] tätigen. Der Wiederkauf findet in Uerzell oder in Steinau an der Straße statt. Siegelankündigung des Abtes Johann und des Konvents von Fulda. (... der geben ist nach Cristi gepurt tausent vierhundert in dem zweiundachtzigisten iare uff sent Peters tagk ad kathedram). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Walter von Mörle genannt Beheim
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 97; StaM, Kopiare...
Zusatzinformationen: Die Gesamtsumme von 1650 (sybenzehenhalbhundert) Gulden steht teilweise...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1179 Die Brüder und Vettern (gevitternn) Heinrich, Georg (Jorge), Wilhelm der Ältere, Wilhelm der Jüngere, Johann (Hanns) und Philipp von Haun (Huna) b... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1179
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Mai 29
Originaldatierung: Gegeben uff Mittwochen nach dem heylgn Pffingsztage anno Domini...
(Voll-) Regest: Die Brüder und Vettern (gevitternn) Heinrich, Georg (Jorge), Wilhelm...
Rückvermerk: Johann von Romrod, Dekan und Spitalmeister (spittler) des Klosters...
Siegler: Johann von Romrod, Dekan und Spitalmeister des Klosters Fulda
Formalbeschreibung: Abschrift, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1180 Konrad (Cort) Schele und Johann (Hanns) Flehel aus Niederbieber (Nydern Bybra), unterhalb von Bieberstein (Bybersteim) gelegen, bekunden, dass Joh... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1180
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Juni 10
Originaldatierung: Geben uff Mantag nach sent Bonifacien tage anno Domini M° CCCC° LXXXII°
(Voll-) Regest: Konrad (Cort) Schele und Johann (Hanns) Flehel aus Niederbieber (Nydern...
Siegler: Junker Philipp von der Tann
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1181 Die Brüder Engelhard und Kaspar (Caspar) von Buchenau, Söhne des Rorich von Buchenau, bekunden, dass einst das Kloster Fulda den verstorbenen Ritt... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1181
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Juli 17
Originaldatierung: Datum uff Mitwochen nach divisionis apostolorum anno Domini millesimo...
(Voll-) Regest: Die Brüder Engelhard und Kaspar (Caspar) von Buchenau, Söhne des Rorich von Buchenau, bekunden, dass einst das Kloster Fulda den verstorbenen Rittern Eberhard (Eberth) und Gottschalk von Buchenau den dritten Teil von Stadt und Gericht Vacha für 3000 Gulden auf Wiederkauf verpfändet hatte. Als Erben des Eberhard haben sie die Hälfte des dritten Teils erhalten. Ihr Vater Rorich hat diese Hälfte dem verstorbenen Berthold (Berlt) Morhart laut der darüber ausgestellten Urkunden für 300 Gulden auf Wiederkauf verkauft. Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, hat nun mit den Brüdern Buchenau den folgenden Vertrag geschlossen: Dem Abt und dem Kloster Fulda wird zugestanden, die dem Berthold Morhart von ihrem Vater übergebene Verschreibung an sich zu zu bringen und zu den gleichen Bedingungen innezuhaben wie Berthold. Die Brüder von Buchenau weisen die Erben Bertholds an, die Ablösung der Verschreibung zuzulassen. Die Brüder bestätigen, dass ihnen der Abt von Fulda für die Hälfte des dritten Teils von Stadt und Gericht Vacha 1500 Gulden bezahlt hat. Die ihren Eltern vom Kloster Fulda ausgestellte Hauptverschreibung sowie alle anderen vorhandenen und gefundenen Verschreibungen bezüglich des dritten Teils von Vacha sind ungültig. Dies wird auch im Namen ihres Erben Bosse (Boßen) von Buchenau bekundet. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Siegler: Engelhard von Buchenau
Siegler: Kaspar von Buchenau
Siegler: Antonius (Anthonig) von Ebersberg genannt von Weyhers
Siegler: Georg (Jorg) [von Ebersberg genannt] von Weyhers
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Zusatzinformationen: Vgl. zur Verpfändung durch das Kloster Fulda an Eberhard und Gottschalk...
Zusatzinformationen: Vgl. zu Berthold Morhart Nr. 914.
Zusatzinformationen: Vgl. zu Rorich von Buchenau Nr. 870, 873 und 921.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1182 Äbtissin Elisabeth, Priorin Adelheid, Kustodin Kunigunde (Kunegund) und der ganze Konvent des Zisterzienserinnenklosters St. Maria in Wiebrechtsha... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1182
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 August 29
Originaldatierung: Datum anno Domini M° quadringetesimooctagesimosecundo in festo...
(Voll-) Regest: Äbtissin Elisabeth, Priorin Adelheid, Kustodin Kunigunde (Kunegund) und der ganze Konvent des Zisterzienserinnenklosters St. Maria in Wiebrechtshausen (Wigbernhusen), Diözese Mainz, tragen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, der ihnen das Patronatsrecht der Pfarrkirche von Langenholtensen (Holthusen) [nördl. Northeim, Niedersachsen] in der Diözese Mainz, gelegen in der Nachbarschaft von Wiebrechtshausen, übergeben hat, ihre Konfraternität und Teilhabe an ihren guten Werken im Leben und im Tod an. Als gute Werke werden genannt: Gebet, Fasten, Nachtwachen, Mildtätigkeit, Enthaltsamkeit, Mühe, Regelhaftigkeit und Gastfreundschaft. Beim Tod von Abt oder Äbtissin werden die Klöster benachrichtigt und um Fürbitte im Konvent gebeten. Sie versprechen beim Tod Gebetsleistungen wie für Angehörige ihres Konvents und ihre Freunde. Sie verprechen an jedem ersten Tag nach dem ersten Adventssonntag (prima die feriata post primam Dominicam adventus Domini) einen feierlichen Jahrtag (anniversarium) mit Vigil und Messe gemäß den Ordensgewohnheiten für die Äbte von Fulda abzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Konvent von Wiebrechtshausen]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1183 Es wird bekundet, dass zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und den von Haun in Bezug auf das Erbteil des Klosters Fulda, das er [de... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1183
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 September 2
Originaldatierung: Actum am Mantage nach Egidii anno Domini millesimo quadringentesimo...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und den von Haun in Bezug auf das Erbteil des Klosters Fulda, das er [der Abt?] im Gericht Marbach verteidigt hat, bestimmt worden ist, dass die Männer dieses Erbteils zehn Jahre das Gericht Haun besuchen sollen, so wie dies alle anderen im Gericht Marbach auch tun. Der Zentgraf oder Schultheiß des Gerichts Haun soll darüber dem Abt von Fulda einen Eid leisten und ihm über die Bußen und Gerichtseinnahmen dieses Erbteils jährlich Rechnung ablegen. Nach Ablauf der zehn Jahre soll der Abt von Fulda die Untertanen seines Erbteils das Gericht Haun nicht mehr besuchen lassen. Sollte einer der Untertanen des Abtes mit den Untertanen der von Haun in Streit geraten, soll dies am Gericht Haun entschieden werden. Sollten die Untertanen der von Haun mit Untertanen Fuldas in Streit geraten, soll der Abt entscheiden, an welchem Gericht dieser zu verhandeln ist. Ankündigung des Chirographs (Diß sein zwo ußgesnitten zettel glichs lauts gemacht ...). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, Chirograph
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 397

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1184 Johann (Hans) Blume bekundet, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen etlicher Verstöße (umb uberfarung etlichs handels an sei... 1482 - 1482 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1184
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1482 Dezember 26
Originaldatierung: Datum uff Donerstag Stephani anno Domini...
(Voll-) Regest: Johann (Hans) Blume bekundet, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen etlicher Verstöße (umb uberfarung etlichs handels an seinen furstlichen gnaden) gefangen gesetzt und auf Fürsprache seiner Freunde aus der Gefangenschaft entlassen worden ist. Johann leistet Urfehde, indem er schwört, sich für die Gefangenschaft nicht zu rächen, gegenüber dem Kloster Fulda keine Ansprüche zu erheben und nicht gegen das Kloster handeln zu wollen. Sollte Johann doch mit jemand anderem gegen den Abt von Fulda vorgehen, will er die entsprechenden Gerichte und Rechte akzeptieren. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Junker Philipp von der Tann
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1185 Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, schreibt seinem Getreuen Giso von Haun, welcher ihm einst gelobt hat, für die Verpfändung des Burgfriede... 1483 - 1483 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1185
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1483 Mai 2
Originaldatierung: Datum Fulde uff Fritagk nach Cantate anno et cetera LXXXIII
(Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, schreibt seinem Getreuen Giso von Haun, welcher ihm einst gelobt hat, für die Verpfändung des Burgfriedens in Haun [Burghaun] einen Revers auszustellen, dass er sein Versprechen halten, binnen 14 Tagen nach Fulda kommen und den Revers ausfertigen soll, so, wie es seine Vettern und Brüder bereits getan haben. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Formalbeschreibung: Konzept, Papier

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1186 Simon Bader bekundet, dass er Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, einen Eid geleistet hat, nicht mehr gegen Fulda vorzugehen. Der Grund für ... 1483 - 1483 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1186
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1483 Mai 31
Originaldatierung: Gebin uff Sonnabent nach Corporis Christi anno Domini et cetera...
(Voll-) Regest: Simon Bader bekundet, dass er Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, einen Eid geleistet hat, nicht mehr gegen Fulda vorzugehen. Der Grund für die Eidleistung war, dass er zusammen mit Johann (Hans) Kolo [?] am Pfingstabend [1483 Mai 17] Pferde in Eußenhausen (Ussenhusin) [Stadt Mellrichsstadt] unterhalb von Henneberg geraubt hat (genommen solt habe), wofür ihn die Bürger seines Teils in Fladungen entschuldigt haben, er aber dennoch vom Abt von Fulda gefangen genommen wurde. Simon schwört, beim Rückkauf [?] der Pferde zu helfen. Siegelankündigung. Auf Bitte Simon Baders besiegelt Berthold von Bastheim (Berlt von Bastheyme), Amtmann in Urspringen (Urspergk) [Gem. Ostheim vor der Rhön], die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Berthold von Bastheim, Amtmann in Urspringen
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1187 Johann (Johannes) Lombel, Priester aus dem Bistum Würzburg, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er die vorliegende Urkunde e... 1483 - 1483 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1187
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1483 Juni 1
Originaldatierung: In Gotes namen amen kunt sie allen den die ditz tutsch instrument...
Alte Archivsignatur: 1439 Juni 8
(Voll-) Regest: Johann (Johannes) Lombel, Priester aus dem Bistum Würzburg, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er die vorliegende Urkunde eigenhändig geschrieben und sie mit seinem Notarszeichen und seinem Namen versehen hat. Bei der Abfassung sind die genannten Zeugen anwesend gewesen. Heinrich (Heintz) Slerren hat eine an Schrift und Siegel unversehrte Pergamenturkunde vorgelegt, die Johann in Anwesenheit der genannten Zeugen vorgelesen hat und die im Folgenden inseriert ist [siehe Zusatzinformationen]. Ausstellungsort: Pfarrhof Heimbach (Heymbach). Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen: Berthold Berntreger, Pfarrer in Heimbach
Zeugen: Andreas (Endres) Ruffer, Vikar (vicarius) in Fulda
Zeugen: Ludwig Suse
Zeugen: alle aus der Würzburger Diözese
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Zusatzinformationen: Inserierte Urkunde von 1439 Juni 8: Eckhard vom (Kuls) [Keulos oder...
Zusatzinformationen: Laut Lönnecker, Notariat in Hessen, Anhangband S. 47, war Johann Lombel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1188 Eberhard von Lüder (Ebert von Lutter) bekundet, dass er seinen Vetter Johann (Hans) bevollmächtigt, ihn in dem anhängigen Rechtsstreit gegen ihren... 1483 - 1483 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1188
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1483 August 7
Originaldatierung: ... der gegeben ist uff Donerstag nehest nach vinculn Petri anno Domini...
(Voll-) Regest: Eberhard von Lüder (Ebert von Lutter) bekundet, dass er seinen Vetter Johann (Hans) bevollmächtigt, ihn in dem anhängigen Rechtsstreit gegen ihren Schwager Reinhard von Boyneburg (Boinnelborg), Hofmeister, auf dem Gerichtstag (mangericht) ihres Herrn von Fulda am Dienstag nach dem Festtag des heiligen Laurentius [1483 August 12] in Fulda, zu dem die entsprechenden Dokumente mitzubringen sind (czu wartten inhalten der czytteln), zu vertreten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Eberhard von Lüder
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Zusatzinformationen: Vgl. zu Reinhard dem Älteren von Boyneburg Demandt, Personenstaat, S....
Zusatzinformationen: Vgl. zu Johann von Lüder Demandt, Personenstaat, S. 535, Nr. 1916.

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