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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1268 Berthold (Tolde) Schlerre, Bürger von Fulda, und seine Ehefrau Sophia (Vyhe) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [I. von Henneberg],... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1268
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Januar 11
Originaldatierung: Geben uff Dinstag nach der heiligen drey konig tage nach Cristi unsers...
(Voll-) Regest: Berthold (Tolde) Schlerre, Bürger von Fulda, und seine Ehefrau Sophia (Vyhe) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, dessen Nachfolgern und dem Kloster Fulda für 21 Gulden Frankfurter Währung ihren Teil des Guts in (Kuls) [Keulos oder Kieloserhöfe] bei Dipperz (Dipparts) mit allem Zubehör dauerhaft verkauft haben. Bisher hatte das Gut Johann Baumgart (Henne Bawmgart) aus Niederbieber (Nidernbibra) inne und zahlte einen Zins von zwei Schock Geld. Das Gut wurde von Johann Willfeuer (Hanns Wiltsfuer) geteilt; der Abt hat auch den anderen Teil des Guts in diesem Jahr erworben und an Berthold als Lehen vergeben. Berthold bestätigt den Erhalt des Gelds, verzichtet für sich und seine Erben auf weitere Ansprüche bezüglich des Guts und setzt ohne Widerspruchsmöglichkeit für sich und seine Erben Abt und Kloster als zukünftige Besitzer ein. Für Bertholds Sohn Heinrich (Heintz), der langer außer Landes gewesen ist, besteht für das halbe Gut ein Rückkaufrecht für 21 Gulden Frankfurter Währung zuzüglich eventueller Bau- und Instandhaltungskosten, die Abt und Kloster entstanden sein könnten. Heinrich soll das Gut dann selbst nutzen und vom Kloster als Lehen erhalten. Siegelankündigung. Auf Bitte der Aussteller besiegelt Hermann von Gelnhausen (Geylnhuesen), Schultheiß in Fulda, die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Hermann von Gelnhausen, Schultheiß in Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1269 Margarete von Steinau genannt Steinrück geborene von Hatzfeld, Witwe Hildebrands von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henn... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1269
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Februar 26
Originaldatierung: Geben uff Sambstag nach kathedra Petri unnd Crists gepurt...
(Voll-) Regest: Margarete von Steinau genannt Steinrück geborene von Hatzfeld, Witwe Hildebrands von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda ihr laut einer Schuldverschreibung 2600 rheinische Gulden schulden. 420 Gulden wurden bereits zurückgezahlt, 320 Gulden bereits an Margaretes verstorbenen Mann. Damit schulden Abt und Kloster Margarete laut den Quittungen noch 2180 Gulden. Margarete bekundet für sich, ihre Kinder und Erben, dass der Abt wegen einer akuten Notlage mit Zustimmung von Konrad (Contz) von Steinau genannt Steinrück und Gottschalk von Buchenau weitere 346 gute rheinische Gulden bezahlt hat. Damit hat Margarete von der Gesamtsumme 766 Gulden einschließlich Zinsen erhalten. Margarete erklärt die erste Schuldverschreibung für ungültig; die ausstehenden 1834 rheinische Gulden zuzüglich Zinsen müssen aber noch bezahlt werden. Zusätzlich wird in einem Vertrag vereinbart, dass Margarete und ihre Kinder für Burg und Amt Fürsteneck für die Instandhaltung der Burg und andere Maßnahmen (bew unnd annders) 40 Gulden erhalten. Diesbezüglich erhebt Margarete keine Ansprüche mehr. Lediglich die erwähnte Geldschuld muss noch beglichen werden. Konrad und Gottschalk bekunden, dass ihre Schwägerin die Abschlagszahlung erhalten hat und das Geld zum Wohl ihrer Kinder verwendet wird. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Siegler: Margarete von Steinau genannt Steinrück, Konrad von Steinau genannt...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 601-603

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1270 Konrad Herr, Priester der Mainzer Diözese, Spitalmeister (spitteller) des Hospitals vor der Stadt Vacha, bekundet für sich und seine Nachfolger, d... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1270
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Februar 28
Originaldatierung: Gebenn uff Montagk nach Petri kathedra anno Domini...
(Voll-) Regest: Konrad Herr, Priester der Mainzer Diözese, Spitalmeister (spitteller) des Hospitals vor der Stadt Vacha, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die Erträge und Zinse von Kreuzberg (Crutzbergk), Heringen, Heimboldshausen [Marktgem. Philippsthal (Werra)] und Geidenstadt (Geyttenstadt) [Wüstung bei Harnrode], die Johanns verstorbener Vorgänger Heinrich von Hohenberg, Abt von Fulda, dem Hospital für 150 Pfund Pfennig Fuldaer Währung auf Wiederkauf verkauft hat, für 300 rheinische Gulden wieder eingelöst hat. Für diese Summe verkauft der Abt mit Zustimmung des Konvents von Fulda Konrad und dem Hospital dauerhaft einen jährlichen Zins von 15 rheinischen Gulden in Vacha. Konrad erklärt die frühere Verschreibung und ihre Urkunden für ungültig und verzichtet für sich und das Hospital auf alle Ansprüche bezüglich der eingelösten Erträge und Zinsen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Konrad Herr
Siegler: Stadt Vacha
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1271 Albrecht von Trümbach (Truwenbach) bekundet, dass er die sechs Gulden Leibrente, die Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihm jährlich schuld... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1271
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 April 28
Originaldatierung: ... am Donerstage nach Jubilate nach Cristi unnsers Herrn geburt...
(Voll-) Regest: Albrecht von Trümbach (Truwenbach) bekundet, dass er die sechs Gulden Leibrente, die Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihm jährlich schuldet, erhalten hat. Albrecht verzichtet für sich und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre auf weitere Ansprüche gegenüber Johann, dessen Nachfolgern und dem Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Albrecht von Trümbach
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1272 Johann Schlicheck (Hans Schlichegk) aus (Horaw) [Aura a. d. Saale, Holchau oder Horas?] bekundet für sich, seine Erben und Erbnehmer, dass er dem ... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1272
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Mai 28
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimoquadringentesimononagesimo primo Sabbato...
(Voll-) Regest: Johann Schlicheck (Hans Schlichegk) aus (Horaw) [Aura a. d. Saale, Holchau oder Horas?] bekundet für sich, seine Erben und Erbnehmer, dass er dem Geistlichen Peter von der Tann, Andreas (Endres) Wyssen, Johann (Johannes) Regken, alle Bürger in Fulda und Baumeister des Klosters Fulda, eine Rente in Höhe von einem Schock Geld Fuldaer Währung von seinem Haus Schurengarten samt Zubehör für zehn Gulden rheinischer Währung auf Wiederverkauf verkauft hat. Die eine Hälfte muss an Allerheiligen [November 1], die andere an Bonifatius [Juni 5] gezahlt werden. Diese Rente soll für Baumaßnahmen im Kloster verwendet werden. Der Aussteller bestätigt den Erhalt des Geldes. Außer der genannten Rente liegt auf dem Haus Schurengarten noch ein jährlicher Zins von 16 Groschen Fuldaer Währung, der an die Propstei Frauenberg zu zahlen ist. Weitere Zahlungsverpflichtungen liegen nicht auf dem Haus. Der Aussteller verpflichtet sich zu pünktlichen Zahlungen der Rente ohne dass dies zu Lasten der Käufer geht. Sollte er mit der Zahlung in Verzug kommen, haben die Käufer die Möglichkeit, geistliche und weltliche Rechtsmittel einzulegen, ohne dass der Aussteller dem widersprechen kann. Für den Aussteller besteht ein Rückkaufrecht für zehn Gulden, zuzüglich der bis zum Zeitpunkt des Rückkaufs durch die Käufer aufgewendeten Gelder. Die Rückkaufsumme muss dann für Baumaßnahmen verwendet werden. Siegelankündigung. Der Aussteller bittet den Lehnsherrn des Hauses, Johann, Dekan von Frauenberg, die Urkunde für ihn zu besiegeln. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Johann, Dekan von Frauenberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite der Urkunde wird das Rechtsgeschäft der Vorderseite...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1273 Johann vom (Kuls) [Keulos oder Kieloserhöfe bei Dipperz], Pfarrer in (Ybe) [Iba?] bekundet für sich, seine Erben und Miterben, dass er Johann [I. ... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1273
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Juni 6
Originaldatierung: ... der geben ist uff Montag nach sant Bonifacien des heiligen...
(Voll-) Regest: Johann vom (Kuls) [Keulos oder Kieloserhöfe bei Dipperz], Pfarrer in (Ybe) [Iba?] bekundet für sich, seine Erben und Miterben, dass er Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ein Drittel eines Gutes in (Kuls) mit allen Rechten und allem Zubehör für 18 rheinische Gulden dauerhaft verkauft hat. Das Gut wurde von Johann Willfeuer (Hans Wiltzfuore) und Berthold Schlerre (Tolde Schlerr) geteilt. Der Aussteller bestätigt den Erhalt des Geldes und verzichtet auf weitere Ansprüche. Siegelankündigung. Auf Bitte Johanns vom (Kuls) besiegelt Neidhard von Altenburg (Nithardt von Aldenburgk) die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Neidhard von Altenburg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1268.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1274 Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den geschilderten ... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1274
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Juni 14
Originaldatierung: ... als man zalt nach Crists gepuert viertzehenhundert unnd in dem...
(Voll-) Regest: Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar...
Zeugen: Rudolf von Schwalbach, Simon von Schenkwald, Ebersberg von Weyhers
Zeugen: alle Laien aus den Bistümern Würzburg und Mainz
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 236-240
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1267 und Nr. 1431.
Zusatzinformationen: Das umstrittene Geleitrecht bezieht sich auf einen Abschnitt der Via Regia.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1275 Johann von Storndorf [nordwestl. Lauterbach] bekundet, dass er für die nächsten drei Jahre der Diener von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda... 1491 - 1491 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1275
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1491 Oktober 8
Originaldatierung: ... der gegeben ist uff Sambstagh nach Francisci anno Domini M°...
(Voll-) Regest: Johann von Storndorf [nordwestl. Lauterbach] bekundet, dass er für die nächsten drei Jahre der Diener von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und von dessen Nachfolgern sein wird und er sich wie ein ehrbarer Dienstmann verhalten will, außer wenn sein Landesfürst, [Wilhelm I., Landgraf] von Hessen, dies verhindert oder er sich an einer Fehde des Abtes oder Klosters Fulda beteiligen soll. Jedes Jahr soll er sechs Gulden der Landeswährung an Michaelis [September 29] erhalten. Zusätzlich soll Johann an diesem Datum für ihm entstandene Kosten, besonders als berittener Krieger, von Fulda entschädigt werden. Beide Parteien verzichten auf weitere Ansprüche und Forderungen gegeneinander. Johann versichert, für die drei Jahre treu zu sein und Schaden von seinem Herrn und dem Kloster abzuwenden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Johann von Storndorf
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1276 Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er mit Zustimmung des Dekans und Konvents von Fulda und auf... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1276
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 Januar 9
Originaldatierung: ... der gebenn ist so man zalt nach Cristi unnsers liebenn Herrn geburt...
(Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine...
Siegler: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Siegler: Dekan Johann mit dem Konvent von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel,...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 723-728 und S. 777; StaM, 100:...
Zusatzinformationen: Das Wort (gesellschafft) hat in der Urkunde zwei Bedeutung: Zum einen...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1277 Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den geschilderten ... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1277
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 Februar 13-14
Originaldatierung: ... als man zalt nach Cristi unnsers liebnn Herrnn gebuort...
(Voll-) Regest: Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar...
Zeugen: Hieronymus (Jeronimuß) von Geisa, Walter Ditzell, beide Laien aus der...
Zeugen: Heinrich Kellner, Michael (Michel) Wolff, beide Laien aus der...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 806-810; StaM, 100: Urkundenabschriften,...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1278 Johann (Hanns) Metzsch und seine Ehefrau Dorothea bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem Klo... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1278
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 Juni 8
Originaldatierung: ... der gebenn ist uf Freytag nach sandt Bonifacy tag unnd Crists...
(Voll-) Regest: Johann (Hanns) Metzsch und seine Ehefrau Dorothea bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda zwei Güter in Geismar mit allem Zubehör, allen Erträgen, Rechten und Freiheiten, mit aller Verfügungsgewalt verkauft haben. Die Güter sind Lehen des Klosters Fulda. Johann und Dorothea haben sie von Dorotheas Vater Frund (Freund) von Herda geerbt. Die Inhaber des einen Guts, Johann (Hanns) Weber und dessen Ehefrau Elisabeth (Els), haben jährlich an Michaelis [September 29] drei Gulden, zwei Hühner, eine Gans und ein halbes Schock Käse an Abgaben zu leisten. An Weihnachten [Dezember 25] müssen sie ein Festbrot (schonbrot) im Wert von sechs Groschen Fuldaer Währung geben, dann ein Fastnachtshuhn und an Ostern ein halbes Schock Eier. Die Inhaber des zweiten Guts, Nikolaus (Claus) Rolle und seine Ehefrau Kunigunde (Konne), haben jährlich an Michaelis drei Gulden, zwei Hühner, eine Gans und ein halbes Schock Käse an Abgaben zu leisten. An Weihnachten müssen sie ein Festbrot (schonbrot) im Wert von sechs Groschen geben, danach ein Fastnachtshuhn und an Ostern ein halbes Schock Eier. Dieses Gut war vorher bereits zweimal verpfändet: Zuerst an Friedrich (Fritze) Reyte, Kauderer (kudere) in Hünfeld, und dann für 150 rheinische Gulden Frankfurter Währung an Heinrich Faust. Von dieser Summe wurden 29 Gulden von Abt Johann an Johann Metzsch gezahlt. Auf die restlichen 121 Gulden verzichtet Johann Metzsch zu Gunsten Heinrich Fausts. Johann Metzsch verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf diese Güter zu Gunsten des Abtes und des Klosters. Eventuelle später sich ergebende Ansprüche sollen nicht auf Kosten von Abt und Kloster gehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1492 Juni 8...
Siegler: Johann Metzsch
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Zusatzinformationen: Kauderer (kudere): Gelegentlich Flachsschwinger, meist aber ein...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1279 Die Brüder Wilhelm und Giso von Haun schreiben an Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen der Klage ihres Bruders Johann (Hans) gegen Albr... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1279
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 Juni 17
Originaldatierung: ... geben ... uff Sontag der heiligen Treyfaltigkeit anno Domini M°...
(Voll-) Regest: Die Brüder Wilhelm und Giso von Haun schreiben an Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen der Klage ihres Bruders Johann (Hans) gegen Albrecht von Trümbach. Sie haben den ihnen vom Abt übersandten Brief und die beigelegte Kopie eines Schreibens von Albrecht von Trümbach gelesen. Albrecht schreibt, dass die von Haun ihn grundlos angegriffen und verleumdet haben und ihrem Schreiben kein Glauben geschenkt werden kann. Der Abt soll wissen, dass die strittige Urkunde im Samtarchiv (gemeyn kysten) der von Haun vorliegt. Daher messen sie dem Vorwurf kein Gewicht zu. Albrecht fordert die Abweisung der Klage. Dies billigen die von Haun jedoch nicht. Die Brüder würden die Klage zurückziehen, wenn Albrecht sich maßvoller verhalten hätte. Ihr verstorbener Bruder Johann hat den Bischof schriftlich aufgefordert, gegen Albrecht vorzugehen und auf der Grundlage des Burgfriedens Klage gegen ihn eingereicht. Diese Klage halten die Brüder für unberechtigt. Sie haben dies auch dem Marschall und dem Kanzler von Fulda mitgeteilt, ebenso, dass ihr Bruder geschworen habe, dass er nicht aus dem Burgfrieden und dem dazugehörenden Land weichen will. Dies haben sie bereits in ihrer vorherigen Klageschrift mitgeteilt. Ohne Klage kann keine Einigung erziehlt werden. Sie wollen keinen großen Frieden haben, es sei denn, dass sie durch den Abt zur Verfolgung der Klage ihres Bruders gegen Albrecht zugelassen werden. Dann können die Streitpunkte nacheinander behandelt werden. Sie bitten den Abt als Landesfürst, Albrecht gemäß der Gewohnheit in einem rechtsförmlichen Prozess zu behandeln, insbesondere, da ihr Bruder in seinen Briefen sich auf die Rechtsprechung des Abtes berufen hat. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften: (Wilhelm und Giso von / Hune gebruder)
Siegler: Wilhelm und Giso von Haun
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1280 Georg Vogt von Salzberg (Jorg Voyt von Salczpergk) der Jüngere, Amtmann in Neustadt an der Saale (zur Neuenstatt) bekundet, dass ihm eine unverseh... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1280
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 August 10
Originaldatierung: Nach Cristi geburt tausent vierhundert und darnach in dem...
Alte Archivsignatur: 1429 Dezember 6
(Voll-) Regest: Georg Vogt von Salzberg (Jorg Voyt von Salczpergk) der Jüngere, Amtmann...
Siegler: Georg Wyt von Salzberg der Jüngere
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1281 Georg (Jorg) von Ebersberg genannt von Weyhers, seine Ehefrau Margarete und Gertrud (Gerdrut) von Weyhers, Tochter des verstorbenen Ebersberg, bek... 1492 - 1492 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1281
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1492 September 4
Originaldatierung: ... der geben ist uff Dinstag nach Egidii nach Cristi unnsers Herrn...
(Voll-) Regest: Georg (Jorg) von Ebersberg genannt von Weyhers, seine Ehefrau Margarete und Gertrud (Gerdrut) von Weyhers, Tochter des verstorbenen Ebersberg, bekunden für sich und ihre Erben, dass ihr Vater und Schwiegervater Ebersberg seiner Ehefrau Elisabeth (Else), geborener von Hutten, 1200 rheinische Gulden aus zahlreichen Erträgen, Zinsen und Gütern in den Dörfer Emels [Wüstung bei Welkers], Welkers (Welckers), Lüder (Luter), Elmes [Wüstung zwischen Hintersteinau und Magdlos], Dittershausen, Steinbach und Speicherz (Spychers) vermacht hat. Dies geht aus einer Urkunde hervor, die von Georg und Margarete einerseits und von Rabe von Herda (Herde), Friedrich von Hutten und Ulrich von Hutten als Freunde der Gertrud von Weyhers andererseits 1492 August 10 (... uff Freitag sant Laurentien tagk des heiligen merterers nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhundert und im zweyundneuntzigistem jare) ausgestellt wurde. Die Güter sind nach Wissen der von Ebersberg Lehen des Klosters Fulda. Sollten ein Teil oder alle Güter vom Kloster verpfändet werden und die von Ebersberg diese einlösen, soll dies nicht zu Lasten des Klosters sein. Die Güter bleiben trotzdem Eigentum des Klosters; dessen Rechte werden nicht angetastet. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Georg von Ebersberg genannt von Weyhers
Siegler: Friedrich von Hutten
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1282 Die Brüder Philipp (Lips) und Manegold von Eberstein bekunden, dass sie von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, 200 Gulden Hauptgeld und zeh... 1493 - 1493 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1282
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1493 Februar 25
Originaldatierung: Geben uf Montag nach Petri kathedra anno etcetera im dreyundneuntzigstenn
(Voll-) Regest: Die Brüder Philipp (Lips) und Manegold von Eberstein bekunden, dass sie von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, 200 Gulden Hauptgeld und zehn Gulden Zinsen erhalten haben, die zum vergangenen Tag Kathedra Petri [1493 Februar 22] fällig waren. Sie verzichten für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche auf dieses Geld und auf alle früheren Ansprüche. Siegelankündigung. Auf Bitte der Brüder besiegelt deren Vetter Johann (Hanns) von Ebersberg die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Johann von Ebersberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Vorderseite aufgedrücktes Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1283 Wolfgang Hocheneck, Kleriker der Diözese Salzburg, Notar kaiserlicher Autorität, hat eigenhändig ein Notariatsinstrument abgefasst. Martin, Subbur... 1493 - 1493 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1283
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1493 September 17
Originaldatierung: Anno a nativitatis eiusdem millesimoquadringentesimo nonagesimotercio...
(Voll-) Regest: Wolfgang Hocheneck, Kleriker der Diözese Salzburg, Notar kaiserlicher...
Zeugen: Vinzenz Lanczinger, Kleriker aus Salzburg, und Bartholomäus Deman, Laie
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1285 Papst Alexander VI. bekundet den Vasallen des Klosters Hersfeld, dass er die Wahl und Einsetzung des Volpert [Riedesel von Bellersheim] als Abt vo... 1494 - 1494 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1285
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1494 Januar 8
Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice...
(Voll-) Regest: Papst Alexander VI. bekundet den Vasallen des Klosters Hersfeld, dass er die Wahl und Einsetzung des Volpert [Riedesel von Bellersheim] als Abt von Hersfeld bestätigt. Alexander fordert die Vasallen auf, gegenüber Volpert gehorsam und ehrerbietig zu sein und seinen Anweisungen zu folgen. Vom Abt gegen seine Widersacher (in rebelles) verhängte Kirchenstrafen werden bestätigt, so lange bis Satisfaktion geleistet wird. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Vorderseite mit heruntergeklappter Plica, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Hanfschnur angehängte Bleibulle
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (Ioannes Lilius).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite Registraturvermerk: (B[aptista] Bagarothus).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite unter der Hanfschnur: (Ioannes Nilis).
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts oben: (pro Petro [?] Lotumibus [?])
Zusatzinformationen: Unter der Plica links außen: (Ianuarius).
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1284.
Zusatzinformationen: Unter der Plica links: (XV A. de Vallo, Ioannes de Salves, L. Maius, M....
Zusatzinformationen: Unter der Plica in der Mitte: (Ioannes [?] D [?] A. de Petra).

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 1284 Papst Alexander [VI.] bekundet dem Konvent von Hersfeld, dass er die Wahl und Einsetzung des Volpert [Riedesel von Bellersheim] als Abt von Hersfe... 1494 - 1494 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1284
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1494 Januar 8
Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice...
(Voll-) Regest: Papst Alexander [VI.] bekundet dem Konvent von Hersfeld, dass er die Wahl und Einsetzung des Volpert [Riedesel von Bellersheim] als Abt von Hersfeld bestätigt. Alexander fordert den Konvent auf, gegenüber Volpert gehorsam und ehrerbietig zu sein und seinen Anweisungen zu folgen. Vom Abt gegen seine Widersacher (in rebelles) verhängte Kirchenstrafen werden bestätigt, so lange bis Satisfaktion geleistet wird. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Vorderseite mit heruntergeklappter Plica, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Hanfschnur angehängte Bleibulle
Zusatzinformationen: Rechts auf der Plica: (Ioannes Lilius).
Zusatzinformationen: Rechts oben auf der Plica: (Alobrugio).
Zusatzinformationen: Unter der Plica links außen: (Ianarius).
Zusatzinformationen: Unter der Plica links: (XV A. de Vallo, Ioannes de Salves, L. Maius M....
Zusatzinformationen: Unter der Plica in der Mitte: (Ioannes [?] D [?] A. de Petra).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite Registraturvermerk des (Baptista Bagarothus).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite unter der Hanfschnur, auf dem Kopf: (L. de Firmo).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1286 Margarete von Hatzfeld (Margreth von Hotzfeld), Witwe des Hildebrand (Hilprandt) von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henn... 1494 - 1494 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1286
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1494 Februar 24
Originaldatierung: ... der geben ist uff Montag nach kathedra Petri anno Domini M° CCCC°...
(Voll-) Regest: Margarete von Hatzfeld (Margreth von Hotzfeld), Witwe des Hildebrand (Hilprandt) von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihr und Konrad (Contz) von Steinau genannt Steinrück als Vertreter (frunde) ihrer Kinder 900 Gulden Hauptgeld und 36 Gulden Zinsen schuldet. Dies belegt eine Urkunde des Abtes von 1492 Februar 24 (... uff Montag nach kathedra Petri nach Cristi unsers Herren geburt vierzehenhundert und im zweyundneuntzigistem iare) die Margarete vom Abt erhalten hat. An Kathedra Petri [1494 Februar 22] waren 36 Gulden Zinsen fällig. Diese 36 Gulden hat Johann zuvor bereits an Margarete gezahlt sowie 100 Gulden von den ausstehenden 900 Gulden. Margarete bestätigt den Erhalt der 100 Gulden und verzichtet für sich, ihre Kinder und Erben auf weitere Ansprüche auf diese 100 Gulden. Unberührt davon schuldet Johann ihr weiterhin 800 Gulden Hauptgeld und 32 Gulden Zinsen, auch wenn die ursprünglich hierüber ausgestellte Urkunde verloren gehen sollte. Die in dieser Urkunde genannten Bürgen sollen zukünftig nur noch für die 800 Gulden und 32 Gulden Zinsen haftbar gemacht werden können. Konrad von Steinau genannt Steinrück bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Margarete von Hatzfeld
Siegler: Konrad von Steinau genannt Steinrück
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1287 Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fu... 1494 - 1494 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1287
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1494 Mai 26
Originaldatierung: Geben uff Montag nach dem Sontag Trinitatis anno Domini M° CCCC°...
(Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fulda seinem Stallmeister (marstaller) Wetzel Braun (Wytzel Brawn) für noch nicht bezahlte und zukünftig zu leistende Dienste jährlich Erträge von neun Viertel Getreide, zur Hälfte Roggen (korn), zur Hälfte Hafer, von einem Hof in Maberzell auf Lebzeiten übertragen hat. Den Hof bearbeitet Nikolaus Neumann (Clas Newman). Hinzu kommen noch andere Ernteerträge (ingesneydt), die Nikolaus an den jetzt verstorbenen Heinrich (Heintz) Ziegenhorn abgeliefert hat. Nikolaus oder seine Nachkommen müssen alle aufgezählten Erträge jährlich an Michaelis [September 29] in Wetzels Haus in Fulda abliefern, ohne Widerspruch des Abtes oder seiner Nachfolger. Sollte Nikolaus mit der Ablieferung in Verzug kommen, müssen der Abt oder seine Nachkommen Nikolaus ermahnen und Wetzel behilflich sein. Sollte dies ohne Wirkung bleiben, kann sich Wetzel mit geistlichen und weltlichen Rechtsmitteln behelfen, bis er seine Bezahlung erhalten hat und entstandene Schäden ersetzt worden sind. Der Abt und seine Nachfolger können dies nicht verhindern. Im Fall von Wetzels Tod fallen die Einkünfte an den Abt und seine Nachfolger zurück; vorliegende Urkunde ist dann ungültig. Alle anderen Rechte des Klosters bleiben hiervon unberührt; dies darf aber nicht zu Lasten der Bezahlung Wetzels gehen. Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Siegler: Dekan Johann mit dem Konvent von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

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