StadtA BW Bestand Urkunden Nr. 427

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1620 Juli 23

Originaldatierung 

uff Sontagk den drey und zwantzigsten Monatstagk Julij

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Notarielle Ausfertigung des von Bürgermeister Johannes Kramer den in Niederwildungen von seiner eigenen Behausung beim Markte, an ehren Josten Dorbeckers sel. Witwe Hause vor genannten Zeugen aufgesetzten Codicills zu seinem und seiner verstorbenen Ehefrau Anna 10.5.1605 aufgesetzten und beim Rate deponierten Testaments folgenden Inhalts:
1. Er wünsche ein Begräbnis „um die Gebühr in der Pfarrkirche“
2. Der nach dem Testament dem überlebenden Ehegatten zu freier Verfügung bleibenden 400 Reichstaler vermacht Inhaber zu gleichen Teilen seinen Bluterben: Joh. Cramern, Canon zu Eimbeck, Adam Cramern, Bürgermeister zu Borken und derselbe Erben, wie auch Henrich Cramers sel. zu Fritzlar hinterlassenen Söhnen, alle seinen Brüdern sel. verlassene Kinder und Kindeskinder, dem seiner Schwester Margarethen Grünebuchs sel. Söhnen und deren Erben, Hermann und Reinhart Grünebuchs, doch vorbehaltlich, dass seine Brüder sel. Adam Cramers noch hinterlassene Tochter Elisebeth in Wildungen, dem Testament gemäß bis zu ihrem Tod die Nutznießung der Zinsen eines Kapitals von 300 Talern verbleiben soll.
3. Dasselbe ordnet er an bezüglich seines seit dem Tode seiner Frau vom Jahr 1605 zuerworbenen Vermögens nach Antwort seiner Schwester Marielein, so auch Jacob Rübesamen von den Seinigen dermals empfangen und die Hauptpunkte extrahiert.
4. Bezüglich der nach dem Tode seiner Frau an deren Schwester Marie zu Butzbach und ihren Ehe Jacob Rübsamen wiederholt vorgestreckten und von jenen [unleserlich] vom Bürgermeister zu Butzbach beglaubigten Obligationen sichergestellten Capitalien, die jene mit 5 Albus auf 100 Reichstaler in specie zu verzinsen versprochen, sowie wegen des beim Tode der Frau vorhandenen Kapitals innerhalb des nächsten Halbjahres angefallenen Zinsen und des „Belegegeldes“, das er damals in Gegenwart Daniel Prasser und seiner Frau gezählt, das auf 100 Taler angestiegen er diesen allein zum ersten vorbehalten, ordnet an, dass seine oben genannten Erben diese 100 Taler vorausmachen, übrigens die Obligation zu ihrem sollen Werte in specie verzinsen lassen sollen.
5. Nachdem er dem genannten Rübsamen den Seinigen viel Gutes erwiesen, im besonderen seine Hausfrau sel. Kleider, Kleinodien ihr hat zukommen lassen, auch dessen Tochter, jetzt zu Wildungen wohnend, eine Zeitlang ausgezogen, zur Hochzeit ausgestattet, damals sein von den Voreltern ererbtes Haus den vorgenannten Erben zum Werte von 1200 Reichstalern welche seine freie Schwester, unsere Christiane in Butzbach entsprechend angerechnet werden sollen.
6. Doch sollen zwischen Jacob Rübsamen, dessen Hausfrau Kinder zuvor die biche immer hinausgeschoben genaue Abrechnung über ihre Verpflichtungen zu geben angehalten werden.
7. Die auf Drängen Daniel Prassers ihm dem Inhaber seinerzeit abgegebenen schriftliche Äußerung gegen D. Theodorum Fuhrlohn in einem Prozesse, den die Gläubiger des Sebastian Rübesamen zu Friedebergk und seine Frau Christine gegen diesen angestrengt, soll als richtig gelten, da er mit dieser Sache nichts zu tun habe und haben wolle.
Zu unparteiischen Excentores sollen, nach belieben der Erben, die Gräfliche Regierung oder „sein ehrbarer Rath zu Nieder Wildungen“ eingesetzt werden.

Rückvermerk 

CODICIllUS CRAMERI
CONSULIS
publicatus am 5ten 8ten
Anni 1620

E

Siegler 

Johannes Kramer sen., Bürgermeister

Bartholomäus Rebenstock

Daniel Harttwegs

Daniel Schröder

Conradt Nuhn

Daniel Kaißer

Formalbeschreibung 

Pergament, 59 cm breit und 36 cm hoch

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde