Identifikation
Titel
Verordnung: Sollten Kinder zu mehrtägigen Gefängnisstrafen verurteilt werden, so sind diese in den Ferien zu verbüßen. Das Kind soll nicht mit erwachsenen Sträflingen zusammengelegt werden
Laufzeit
Gießen, 1836 März 4
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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