Militärgrundzahlungsetat für die Finanzperiode 1843, 1844 und 1845 nach Feststellung durch das Finanzgesetz vom 21.Juni 1843
Diese Website setzt Cookies ein. Wenn Sie der Nutzungsanalyse widersprechen oder mehr über Cookies erfahren möchten, klicken Sie bitte auf Datenschutz.