Ausführung des Gesetzes betreffend die Besoldung der hessischen Staatsbeamten vom 30. März 1928 und des Gesetzes über den Stellenplan vom 3. Dezember 1928
Laufzeit
1927-1936
Diese Website setzt Cookies ein. Wenn Sie der Nutzungsanalyse widersprechen oder mehr über Cookies erfahren möchten, klicken Sie bitte auf Datenschutz.