Identifikation (kurz)
Titel
Nassau-usingenscher Kammeranwalt namens des herrschaftlichen Oberforstamts zu Usingen gegen die drei herrschaftlichen Erbleihmüller bei Usingen, Johann Peter Nickel auf der Seemühle, Sebastian Löhr auf der Schlappmühle, Philipp Heinrich Becker auf der Prinzeßmühle
Laufzeit
1800-1804
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Nassau-saarbrückensches Hofgericht Wiesbaden (Universität Halle) 1793-1794
Nassau-saarbrückensches Hofgericht Wiesbaden (Universität Jena) 1795-1796
Nassau-saarbrückensches Hofgericht Wiesbaden (Universität Göttingen) 1797-1798
RKG 1800
Vermerke
Enthält
Quad. 18, 19, 21: drei Erbleihbriefe (1544, 1667) betr. die fraglichen Mühlen
Quad. 20, 24, 58, 65: Auszüge aus Erbleihbriefen (1708, 1730, 1775, 1776, 1786, 1799) betr. fragliche Mühlen
Quad. 29: Auszüge aus usingenschen Forstrechnungen (zwischen 1751 und 1783)
Quad. 30: Auszüge aus Teilungsrezeß der Stockheimer Mark (1779)
Sachverhalt
Sachverhalt
Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Einschränkung der den Beklagten vorinstanzlich zugesprochenen Holzungsrechte in den (in der Teilung der Stockheimer Mark 1779 den dortigen Obermärkern, nämlich der nassau-usingenschen Landesherrschaft zugeteilten, ehemals zu der gemeinen Stockheimer Mark gehörenden) Wäldern, damit Aberkennung des ihnen zugesprochenen unentgeltlichen Genusses von Bau- und Brennholz, Begnügung mit dem ohne Schaden für den Waldbestand abzuführenden Quantum