HHStAW Bestand 1199/151

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Materialsammlung Dietfrid Krause-Vilmar

Laufzeit 

2006-2008, (2016)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge 10/2016 und 20/2016.
Das Fritz Bauer Institut ist eine interdisziplinär ausgerichtete Forschungs-, Dokumentations- und Bildungseinrichtung, deren Zweck in der Erforschung und Dokumentation der nationalsozialistischen Massenverbrechen liegt. Es ist nach dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) benannt, auf dessen Initiative der Frankfurter Auschwitz-Prozess zurückgeht. Der in den Schriftstücken dokumentierte Konflikt zwischen Prof. Dr. Krause-Vilmar und dem damaligen Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Joachim Perels, entzündete sich an der unterschiedlichen Bewertung der Ausstellung „Auschwitz-Prozess. 4 Ks2/63. Frankfurt am Main“ und an der Frage über das künftige Profil des Instituts. Die Auseinandersetzung, zu der sich zahlreiche andere Wissenschaftler (z. B. Prof. Dr. Aleida Assmann) und Politiker (z. B. Dr. Hans-Jochen Vogel) positionierten, wurde v.a. durch Berichte in überregionalen Zeitungen (u.a. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung) einer größeren Öffentlichkeit bekannt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilmar (geb. 1939) war von 1975 bis 2005 Professor für Erziehungswissenschaft an der Gesamthochschule (später: Universität) Kassel. Nach seiner Emeritierung leitete er von 2005 bis 2007 das Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main als kommissarischer Direktor.

Enthält  v.a.

Briefe, Emails, Zeitungsausschnitte, Besprechungsprotokolle; die einzelnen Abschnitte werden durch Zusammenfassungen Prof. Dr. Krause-Vilmars kommentiert. Weiterhin sind Auszüge aus den Verhandlungen zur Übernahme von Unterlagen der Stiftung I. G. Farbenindustrie enthalten.

Literatur 

www.fritz-bauer-institut.de

bbf.dipf.de

www.uni-kassel.de

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,13 lfm (6 Nummern)

Bearbeiter 

Carl Christian Wahrmann, 2016

Benutzung 

Die Nutzung durch Dritte ist bis zum Ablauf des Jahres 2050 nur für wissenschaftliche Zwecke zulässig. Die aus dem Archivgut erhobenen Einzelangaben über natürliche Personen (ausgenommen Personen der Zeitgeschichte, Amtsträger in Ausübung ihres Amtes und solche Personen, die zum Zeitpunkt der Nutzung nachweislich vor mehr als zehn Jahren verstorben oder – falls das Todesdatum nicht festzustellen ist – vor mehr als hundert Jahren geboren sind) dürfen nur in hinreichend anonymisierter Form an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Im Übrigen – und ab dem Jahr 2051 in vollem Umfang – richtet sich die Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz.