HStAD Bestand J 34 Wetterau

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)

Identifikation (kurz)

Titel 

Jobcenter Wetterau

Laufzeit 

2013

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der erste Aktenzugang erfolgte im Februar 2019 (AZB 26/2019).

Geschichte des Bestandsbildners 

Zunächst war die am 1. Januar 2005 gegründete "Arbeitsgemeinschaft Jobkomm" mit vier Häusern in Friedberg, Büdingen, Butzbach und Bad Vilbel v.a. für die Umsetzung des "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003" ("Hartz IV") zuständig. Kernpunkt des Hartz-Konzepts ist die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.
Seit dem 1. Januar 2011 besteht das aus der Jobkomm GmbH hervorgegangene Jobcenter Wetterau als gemeinsame Einrichtung der Träger Agentur für Arbeit Gießen und des Wetteraukreises. Seine Aufgabe ist die Umsetzung der Grundsicherung und die Integration für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an zwei Standorten (Friedberg und Büdingen).
Das Jobcenter unterstützt Arbeitssuchende mittels Vermittlung und Fallmanagement durch z.B. Vermittlungsvorschläge und die Übernahme von Bewerbungskosten und fördert weiterhin z.B. die berufliche Weiterbildung oder Existenzgründungen.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfassen im Wesentlichen folgende Bestandteile: Regelleistung (§ 20 SGB II), Mehrbedarfe (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§22 SGB II), Einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 SGB II), Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II).

- Quellen:
Homepage des Jobcenters Wetterau, abgerufen am 23.02.2017)
Wikipedia-Artikel "Hartz-Konzept", abgerufen am 23.02.2017)
"Ab 2011: Aus der Jobkomm wird das Jobcenter Wetterau, in: Wetterauer Zeitung, 29.12.2010

Enthält  u.a.

Leistungsakten, Maßnahmeakten

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,250 lfm (unverzeichnet), 1 digitales Objekt

Benutzung 

§ 17 Hessisches Archivgesetz (HArchivG) vom 13. Oktober 2022: Werden vom Hessischen Landesarchiv (…) archivwürdige Unterlagen nachgeordneter Stellen des Bundes übernommen, so gelten sie als öffentliches Archivgut des Landes (…). Für die Nutzung solcher Unterlagen gelten die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes entsprechend.