HStAD Bestand G 20

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Administrativ-Justizhof

Laufzeit 

1819 - 1872

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Administrativ-Justizhof wurde per Edikt am 6.6.1832 zuerst für die Provinzen Oberhessen und Starkenburg, dann ab 1835 auch für Rheinhessen eingerichtet und unterstand dem Ministerium des Innern und der Justiz. Die neugeschaffene Behörde übernahm Kompetenzen der mit dem gleichen Edikt aufgelösten Provinzialregierungen, führte u.a. Untersuchungen gegen Kreisräte und deren Personal bei Amtsverletzungen und war vor allem für die Klärung streitiger Verwaltungssachen zuständig.
Ab 31.7.1848 wurde die Zuständigkeit für Rheinhessen aufgehoben, dann ab 12.5.1852 wiederhergestellt.
Am 27.4.1853 erfuhr der Wirkungskreis des Administrativ-Justizhofes eine nochmalige Präzisierung samt Festlegung des Instanzenzuges für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche, wobei der Administrativ-Justizhof eingebettet war zwischen der Ebene der Kreisräte und dem Ministerium des Innern sowie dem Staatsrat.
In Ausführung des Gesetzes vom 12.6.1874 über die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen sollte der Administrativjustizhof nach Bildung von Provinzialtagen und Provinzialausschüssen schliesslich aufgelöst werden. Nach Konstituierung dieser Einrichtungen stellte der Administrativ-Justizhof ab dem 1.7.1875 seine Wirksamkeit ein. Mit gleichem Tag übernahm die neugeschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit bisherige Funktionen der aufgelösten Behörde.

Enthält 

Verwaltungsjuristische Sachen und Verfahren aller Art (überwiegend nach Ortsalphabet) - Restbestand

Findmittel 

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

PDF-Findbuch (Stand 2007)

DV-Findbuch (1998) mit Vorbemerkung und Index, bearbeitet von Hans Dieter Ebert

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

3,125 m