Identifikation (kurz)
Titel
Westphälischer Appellationshof
Laufzeit
1807-1815
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Diese für das ganze Land in Kassel eingerichtete Behörde befand über alle Appellationen von den durch die Distriktstribunale in zivilrechtlichen Angelegenheiten gefällten Urteile erster Instanz. Nach dem Erwerb Hannovers im Jahre 1810 wurde in der Stadt Celle ein Appellationshof eingerichtet, dem neben den drei neuen aus den hannoverschen Gebietsteilen gebildeten Departements auch die Departements der Elbe und der Oker zugeordnet wurden. Diese letzteren waren nunmehr der Gerichtsbarkeit des Appellationshofes in Kassel entzogen, der für die restlichen sechs Departements zuständig blieb. Noch im Dezember desselben Jahres wurde der Zuständigkeitsbereich des Appellationshofes in Kassel erneut beschnitten, nachdem Frankreich durch Senatsbeschluss vom 13.12.1810 die westphälischen Gebietsteile nördlich der Linie von der Mündung der Lippe in den Rhein bis zur Stadt Lauenburg dem Kaiserreich einverleibt hatte. Fortan unterstanden dem Appellationshof die Departements der Fulda, des Harzes, der Leine, der Saale und der Werra.
Enthält
Justizverwaltungssachen, Zivilsachen, Strafsachen (1 Fall)
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 1-9 (Nr. 1-99)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
1,91 MM
Referent
Frau Laube
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 13.11.2017