HStAM Bestand 19 b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgräflich Hessische Regierung Marburg: Regierung vor und nach Landgraf Ludwig IV.

Laufzeit 

1518-1567,1604-1624,1648-1821

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Weitere Teile der Altakten des Bestandes 19 b finden sich in den Beständen 17 I Alte Kasseler Räte, 17 II Herrschaftliche Repositur der Regierung Kassel, 17 c Lehenhof, 17 e Ortsreposituren, 22 a Alte Kirchensachen, 4 f Staatenabteilung und 40 d Kammerarchivnachträge.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Bestand 19 b umfaßt den weitaus größten Teil des erhalten gebliebenen Schriftgutes der Marburger Regierung für den Zeitraum von 1518-1567, 1604-1624 und 1648-1821. Schon Prof. Dr. Dülfer hatte bei seinen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an den Altakten des Gesamtbestandes 19 bewußt die Aktenüberlieferung aus der Zeit des Landgrafen Ludwig (1567-1604) und aus der Zeit der hessen-darmstädtischen Verwaltung Oberhessens (1624-1648) aus dem Bestand der älteren Regierung Marburg herausgenommen und diese als Bestand 19 a (Regierung des Landgrafen Ludwig) und 19 d (Hess.-darmstädt. Regierung Marburg) aufgestellt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Wenn man einmal von der Zeit zwischen 1567 und 1604 absieht, in der die Regierung Marburg oberste Verwaltungsbehörde eines eigenen von der Landgrafschaft Hessen-Kassel unabhängigen Territorialstaates gewesen ist, so stand sie eigentlich immer im Schatten der Kasseler Zentralregierung. Nach der Kanzleiordnung von 1613 waren der Marburger Regierungskanzlei alle 'Regierungs-, Land-, Grenz- und Geleitsachen' zur selbständigen Erledigung zugewiesen worden. Alle 'Mann- und Erblehen, Schutz und Bestallungen, Zoll-, Geleit- und Zunftbriefe' sollten dagegen der niederhessischen Regierung in Kassel vorbehalten bleiben, was sicher auch deren gewisse Vorrangstellung erklärt. So finden sich auch die Akten über die Lehnsvergaben im oberhessischen Raum ausschließlich unter den Altakten der niederhessischen Regierung Kassel. Diese sind als Bestand 17 c Hessischer Lehnhof zusammengefaßt worden. Bei einem Blick auf die räumliche Ausdehnung des Aufgabenbereiches des Statthalters an der Lahn bzw. der Regierung fallen große Veränderungen ins Auge. Zur Zeit der Regierungszeit des Landgrafen Philipp d. Großmütigen war der Statthalter an der Lahn zuständig für den gesamten Bereich des ungeteilten Oberfürstentums, einschließlich der im Jahre 1567 an die Grafen von Dietz abgeteilten Ämter und der gleichzeitig mit Hessen-Kassel vereinigten Grafschaft Ziegenhain. Die Auseinandersetzung um das Marburger Erbe nach dem Tode Landgraf Ludwigs IV. (1604) zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt führte erneut zu einem verminderten räumlichen Aufgabenbereich der Regierungskanzlei in Marburg. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) wurden die Herrschaft Itter sowie die Ämter Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein, Königsberg und Allendorf/Lumda ausgeschieden und Hessen-Darmstadt zugewiesen. Anfang des 19. Jahrhunderts gehörten 9 Städte und 20 Ämter und Gerichte zum Aufgabenbereich der Regierung Marburg. Eine wichtige Veränderung brachte die Neuorganisation der kurhessischen Behörden im Jahre 1821 mit sich. Der Bereich der Grafschaft Ziegenhain, der ja schon einmal in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Regierung in Marburg unterstellt war, dann aber zu Niederhessen geschlagen worden war, gehörte von jetzt ab wieder zum Aufgabenbereich der kurhessischen Provinzialregierung in Marburg bis zu deren Auflösung im Jahre 1867.

Literatur 

Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. III

Gundlach, Franz: Die hessischen Zentralbehörden von 1247-1604, 3 Bände

Sieburg, Armin: Repertorien des Hess. Staatsarchivs Marburg, Bestand 19 b Landgräflich Hessische Regierung Marburg (1518-1567, 1604-1624, 1648-1821)

Findmittel 

HADIS-Datenbank

Findbuch von Armin Sieburg, Marburg 2001 (für Nrn. 1-1781, retrokonvertiert in HADIS)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

14 MM, davon 0,25 MM unverzeichnet