HStAM Bestand Urk. 139

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

von der Tann-Samtbau [ehemals X 5 von der Tann-Samtbau]

Laufzeit 

1401-1834

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals Urk. A I t]; Urk. 14 Landgräfliche Aktiv- und Passivlehen [ehemals Urk. A I u]; Urk. 76 Fulda, Lehnreverse [ehemals Urk. R I b]; Urk. 80 Fulda, Adelsarchive [ehemals Urk. R IX]; Urk. 83 Orb und Gersfeld [ehemals Urk. U I/II]; Urk. 140 von der Tann – Gelbschlossarchiv [ehemals Urk. X 5]; Best. 17 c Regierung Kassel Lehnhof; Best. 17 d Regierung Kassel Familienrepositur; Best. 17 e Regierung Kassel Ortsreposituren; Best. 340 von der Tann – Samtbau; Best. 340 von der Tann – Gelbschlossarchiv.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Das Samtbau-Archiv der Familie von der Tann war in der Burg Tann (Rhön) untergebracht, und zwar in einer Truhe, die mit zwei Schlössern versehen war. Einen Schlüssel hatte der Baumeister, den anderen der älteste Tann. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das gesamte Archiv in Sammelfaszikeln (z.B. Adelsfamilien, Ortschaften) geordnet und verpackt. Hinsichtlich der Bestände sind die Grenzen zum Gelbschlossarchiv (Urk. 140) fließend, beide Archive ergänzen sich gegenseitig. Das Archiv wurde 1928 als Depositum in das Staatsarchiv Marburg überführt, wo es neu geordnet und verzeichnet wurde.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Familie von der Tann ist ein altes fränkisches Adelsgeschlecht und Mitglied der Fränkischen Reichsritterschaft. Sie ist seit 1232 in der Rhön nachweisbar, ihre Stammburg befindet sich in der Stadt Tann an der Ulster. Sie ist stammesverwandt mit den Herren von Schlitz (gen. von Görtz). Die Familie verfügte über Besitzungen vom südlichen Thüringer Wald bis Kissingen und vom Grabfeld bis Fulda und ins Haunetal. Die Verwaltung des gemeinsamen Besitzes wurde seit dem 14. Jahrhundert durch einen Burgfrieden geregelt. Im Laufe des 16. Jahrhunderts erloschen einige Stämme der Familie, der Hauptstamm (Bischofsheim) nahm 1542/43 eine Nutzungsteilung vor, woraus die neuen Linien vom Gelben, Blauen und Roten Schloss entstanden. Seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts gehörte die Hälfte der Herrschaft Tann der Linie vom Gelben Schloss, die andere Hälfte den Linien vom Blauen und Roten Schloss. 1814 fiel die Herrschaft an das Königreich Bayern. Nach ihrer Auflösung blieb das Gebiet als Fideikommiss bestehen, 1920 wurde dieses in die Familienstiftung „Tann’scher Samtbau“ überführt, die nach dem 2. Weltkrieg aufgelöst wurde, der Grundbesitz wurde an die Berechtigten verteilt. Noch heute werden die drei Schlösser von der Familie bewohnt.

Enthält 

Güter- und Lehensgeschäfte, Burgfrieden, Schutzbriefe, Schiedssprüche, Vergleiche, Güterverzeichnisse

Passivlehen der Grafschaft Henneberg, des Stifts Fulda und des Stifts Würzburg

Literatur 

H. Körner, Die Freiherren von und zu der Tann. Aus der Geschichte einer Rhöner Adelsfamilie vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, in: Die Rhön. Land im Herzen Deutschlands, bearb. v. H. Kleiner, Fulda 1992, S. 86-97; K.A. Eckhardt, W.A. Eckhardt, Fuldaer Vasallengeschlechter im Mittelalter. Die von der Tann und ihre Agnaten (Beiträge zur hessischen Geschichte 6), Marburg 1968; H. Körner, Tann, in: Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser A VII, Limburg 1969, S. 451-477; H. Körner, Das Archiv der Freiherren von und zu der Tann, in: Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 22 (1976), S. 50-60; W. Küther, Beiträge zu dem Fuldaer Vasallengeschlecht von der Tann, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 80 (1969), S. 313-321; H. Körner, Der Kanton Rhön und Werra der Fränkischen Reichsritterschaft, in: Land der offenen Fernen. Die Rhön im Wandel der Zeiten, hg. von Josef-Hans Sauer, Fulda 1976, S. 53-113.

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Repertorium von der Tann - Samtbau, angelegt 1928, mit Nachträgen von 1988, maschinenschriftlich, 1 Band (Signatur: R 2004).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

124 Urkunden

Filmkopien 

Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.

Benutzung 

Die Urkunden werden im Original vorgelegt.