Identifikation (kurz)
Titel
Oberes Bundesmilitärgericht
Laufzeit
1850-1851
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
s. unter Bestand 14 a
Geschichte des Bestandsbildners
Die Bundesexekutionstruppen verfügten seit dem 28. Dezember 1850 über eigene permanente Kriegsgerichte, nämlich ein unteres und ein oberes Militärgericht. Die Untersuchungen besorgte eine am selben Tage eingesetzte Untersuchungskommission, deren Mitglieder zugleich dem unteren Militärgericht angehörten. Nach der Instruktion für die Militärgerichte des Bundesexekutionskorps in Kurhessen oblag es diesen, die Vergehen, deren Ahndung nach den Septemberverordnungen den Kriegsgerichten übergeben war, sowie alle Vergehen gegen die Septemberverordnungen und gegen die Bundestruppen und -organe zu untersuchen und abzuurteilen.
Nach Errichtung des kurhessischen permanenten Kriegsgerichts befaßten sich die Bundesmilitärgerichte nur noch mit Vergehen, die sich gegen die Bundestruppen und -organe selbst richteten. Mit dem Rückzug der Bundestruppen wurden die Gerichte am 24. Juli 1851 aufgelöst.
Enthält
Untersuchungs- und Verfahrensakten
Literatur
Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. II, Marburg 1950
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,08 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 22.03.2022