HStAM Bestand 14 b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kurhessisches permanentes Kriegsgericht

Laufzeit 

1850-1854

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

s. unter Bestand 14 a

Geschichte des Bestandsbildners 

Durch die Verordnung vom 7. September 1850 über die Verhängung des Kriegszustandes und die ergänzende Verordnung vom 28. September 1850 wurde eine Reihe von Vergehen, auch wenn sie durch Zivilisten begangen wurden, nach Kriegsrecht untersucht und abgeurteilt. Am 30. September 1850 wurde verordnet, daß das hierfür einzusetzende Kriegsgericht in Abweichung von den Vorschriften der Militärstrafgerichtsordnung, die ein jedesmaliges besonderes Kriegsgericht vorschrieb, ständig als Gericht 1. Instanz bestehen sollte.
Zur Errichtung eines ständigen Kriegsgerichts kam es infolge der Durchführung der Bundesexekution aber nicht mehr. Vielmehr übernahmen zunächst die Bundesmilitärgerichte Untersuchung und Aburteilung der nach den Septemberverordnungen unter Kriegsrecht gestellten Vergehen sowie der Vergehen gegen die Septemberverordnungen selbst.
Erst Ende Januar 1851 wurde auf Antrag des Bundeszivilkommissars das kurhessische permanente Kriegsgericht eingerichtet und zunächst mit Mitgliedern der Bundestruppen besetzt. Später wurden diese durch kurhessische Militärangehörige ergänzt und allmählich ersetzt. Die offizielle Bekanntgabe über die Errichtung erfolgte am 6. Februar 1851 durch ein Ministerialausschreiben des Gesamtministeriums. Am gleichen Tag erhielt das neu konstituierte Gericht eine Instruktion. Danach bildete das Kriegsgericht die 1. Instanz und hatte das Generalauditorat als zweite Instanz anzuerkennen. Die Untersuchungen für das Kriegsgericht, die dieses bis dahin selbst geführt hatte oder führen sollte, wurden durch eine Verordnung vom 25. Februar 1851 dem Garnisonsgericht Kassel übertragen. Die Aburteilungen geschahen weiterhin durch das kurhessische permanente Kriegsgericht selbst. Mit der Aufhebung des Kriegszustandes durch die Verordnung vom 19. Dezember 1854 wurden das permanente Kriegsgericht sowie die Abteilung für die Untersuchungen des permanenten Kriegsgerichts beim Garnisonsgericht Kassel ebenfalls aufgehoben. Unerledigte Untersuchungen wurden den ordentlichen Gerichten zugewiesen.

Enthält 

v.a. Untersuchungs- und Verfahrensakten

Literatur 

Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. II, Marburg 1950

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,92 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 22.03.2022