HHStAW Bestand 908

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Arbeitsgerichte

Identifikation (kurz)

Titel 

Wiesbaden

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Regelmäßige Ablieferungen seit 1984 (Zugang 48/1994).

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat ebenso wie die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt eine längere geschichtliche Entwicklung hinter sich. Bereits vor dem 2. Weltkrieg gab es eine Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese Gerichte für Arbeitssachen waren den Amts- und Landgerichten angegliedert. Erst nach dem Ende des nationalsozialistischen Unrechtssystems wurde eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen gegründet. Ausgangspunkt für die eigenständige hessische Arbeitsgerichtsbarkeit war das Gesetz Nr. 21 des alliierten Kontrollrates vom 30. März 1946, mit dem zunächst das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 weitgehend wieder in Kraft gesetzt wurde. Das Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Wiesbaden. Es hat seinen Standort in der Innenstadt, Adolfsallee 53. Nach der Fertigstellung des neuen Justizzentrums wird voraussichtlich auch das Arbeitsgericht Wiesbaden seinen Standort in die Mainzer Straße verlegen. Das Arbeitsgericht verfügt über elf Kammern. Es ist örtlich zuständig für Rechtstreitigkeiten aus den Amts-gerichtsbezirken Idstein, Rüdesheim am Rhein, Bad Schwalbach und Wiesbaden (Stand 2008).

Enthält 

Verfahrensakten und Schuldtitel.

Findmittel 

Ablieferungslisten

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

56,38 lfm