HHStAW Bestand 904

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Arbeitsgerichte

Identifikation (kurz)

Titel 

Frankfurt a.M.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Regelmäßige Ablieferungen seit 1985 (Zugang 1671985).

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Geschichte des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main reicht ebenso wie die der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt bis vor den 2. Weltkrieg zurück. Die Gerichte für Arbeitssachen waren den Amts- und Landgerichten angegliedert. Erst nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen gegründet. Ausgangspunkt für die eigenständige hessische Arbeitsgerichtsbarkeit war das Gesetz Nr. 21 des alliierten Kontrollrates vom 30. März 1946, mit dem zunächst das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 weitgehend wieder in Kraft gesetzt wurde. Aufgrund eines Erlasses der amerikanischen Militärregierung wurde noch vor der Volksabstimmung vom 1. Dezember 1946 über die hessische Verfassung u.a. das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am 1. Oktober 1946 errichtet. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wurde zunächst als 2-Kammer-Gericht gegründet. Aufgrund der stetig wachsenden Arbeitsbelastung stieg die Anzahl der Kammern kontinuierlich an. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main besteht gegenwärtig aus 24 Kammern und ist damit das größte der 12 hessischen Arbeitsgerichte. Das Richterkollegium setzt sich aus 15 Richterinnen und 8 Richtern zusammen. Darüber hinaus gehören zum Gerichtspersonal 4 Rechtspflegerinnen und 2 Rechtpfleger sowie 39 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den insgesamt 6 Service-Einheiten Geschäftsstellenaufgaben wahrnehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sind (Stand 2008). An der Spitze des Arbeitsgerichts steht der Präsident des Arbeitsgerichts. Zur Gerichtsleitung gehören außerdem die Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts, sowie ein weiterer aufsichtsführender Richter, der für den gesamten Bereich der Informationstechnik zuständig ist. Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gehören zum Arbeitsgericht 574 ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Die Diensträume des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main befanden sich nach einer Übergangszeit nach der Errichtung in einer Gründerzeitvilla in der Karlstraße, die im Jahre 1948 bezogen wurde. 1961 erfolgte dann der Umzug in die Adickesallee 36, wo das Gericht über 45 Jahre untergebracht blieb. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist - wie auch das Hessische Landesarbeitsgericht - im Mai 2007 in das Behördenzentrum Gutleutstraße, südlich des Hauptbahnhofs, umgezogen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Bad Homburg vor der Höhe, Königstein im Taunus und Usingen sowie der Gemeinde Kelsterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim (§ 3 Nr. 2 des Hess. Ausführungsgesetzes zum ArbGG i.d.F. vom 7. März 2005, GVBl. 2005 Nr. 8, S. 244 ff.).

Enthält 

Verfahrensakten und Schuldtitel.

Findmittel 

Ablieferungslisten

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

152,70 lfm