HHStAW Bestand 756

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Staatsbauämter und Nachfolgebehörden

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatsbauamt Wiesbaden

Laufzeit 

ca. 1951-1977

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 3011/5

Bestandsdaten

Aufsatz 

Mit der Gründung des Landes (Groß-)Hessen erfolgte auf dessen Gebiet die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung. Zum einen wurden die in den ehemaligen preußischen Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden bestehenden Staatshochbauämter in ihrem Bestand übernommen (vgl. Vorgängerbehörden im Reg. Bez. Wiesbaden in Abt. 476). Im ehemaligen Volksstaat Hessen, dem späteren Reg.-Bez. Darmstadt, war während der Weimarer Zeit in den einzelnen Landkreisen jeweils ein staatliches Bauamt eingerichtet worden. So existierte zunächst in jedem der hessischen Landkreise ein staatliches Bauamt. Diese anfänglich 39 Staatsbauämter unterstanden als untere Instanz der Staatsbauverwaltung in der Mittelsstufe den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden – Abt. für Bauwesen – und in der obersten Verwaltungsebene dem hessischen Innenminister/Hauptabt. Wiederaufbau. Zwischen 1949 und 1951 wurde die Bauverwaltung zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium aufgeteilt (StAnz. 1951 S. 386). Danach war der Minister des Innern für das allgemeine Bauwesen, Baurecht, Bauaufsicht und den sozialen Wohnungsbau zuständig. In den Kompetenzbereich des Finanzministeriums fielen der staatliche Hochbau und die Bundesbauten. Als Mittelinstanz im staatlichen Hochbau unterstand ihm die Oberfinanzdirektion mit der Landesbauabteilung. Auf der unteren Verwaltungsebene versah der Finanzminister die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsbauämter. 1950 bestanden im Regierungsbezirk Gießen/Wiesbaden die 13 Staatsbauämter Biedenkopf, Dillenburg, Wetzlar, Weilburg, Limburg, Usingen, Wiesbaden, Rüdesheim, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Bis 1996 erfolgte eine Zentralisation der Staatsbauämter, die sich in zwei Phasen vollzog: die Zahl der Staatsbauämter wurde erstmals 1954 verringert, nachdem das Baurecht und die Bauaufsicht aus ihrem Aufgabenbereich entfallen waren. Im Zuge der allgemeinen hessischen Verwaltungsreform fand 1969 eine erneute Verringerung der Staatsbauämter statt. In den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden fallen die Staatsbauämter Bad Homburg (Abt. 750), Dillenburg (Abt. 751), Frankfurt am Main (Abt. 752), Hanau (Abt. 753), Rüdesheim (Abt. 754), Weilburg (Abt. 755), Wiesbaden (Abt. 756), Limburg (Abt. 757) und Wetzlar (Abt. 758). Bis zur Verwaltungsreform im Jahr 1969 bestand der Aufgabenbereich der Staatsbauämter in der Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Gebäuden des Landes und zivilen Bauten des Bundes außer der Bundesbahn und Bundespost. Nach Auflösung der Sonderbauämter wurde der Aufgabenbereich um die Bauangelegenheiten der Bundeswehr, der NATO und der Stationierungsstreitkräfte sowie die Unterhaltung von Landes- und Bundesbauten und die Mithilfe bei der staatlichen Vermögensverwaltung erweitert. Am 1. Januar 2004 wurden die Aufgaben der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion sowie der Staatsbauämter in dem neu gegründeten Landesbetrieb 'Hessisches Baumanagement' (HBM) mit der Zentrale in Frankfurt am Main zusammengefasst. Ihm unterstellt sind fünf Regionalniederlassungen in Kassel (Nord), Gießen (Mitte), Wiesbaden (West), Darmstadt (Süd) und Frankfurt (Rhein-Main). Zu den Aufgaben des HBM gehören sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bauunterhaltung.

Bestandsgeschichte 

Zugänge 70/1969 u. 132/04

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Amtsbezirk des Staatsbauamtes Wiesbaden dehnte sich während der Nachkriegszeit über den gleichnamigen Stadt- und Landkreis aus. Im Zuge der Organisationsreform des Jahres 1969 übernahm diese Baubehörde die Aufgaben der aufgelösten Dienststellen Staatsbauamt Rüdesheim, Sonderbauamt Wiesbaden und die kreisfreie Stadt Wiesbaden und über die ehemaligen Landkreise Main-Taunus, Untertaunus und Rheingau (StAnz. 1969 S. 491). Seine örtlichen Zuständigkeiten änderten sich 1980 mit der Gemeindegebiets- und Landkreisreform. Das Staatsbauamt Wiesbaden ist seitdem sowohl für die Stadt Wiesbaden als auch für die Kreise Main-Taunus und Rheingau-Taunus zuständig (StAnz. 1980 S. 1207).

Enthält 

187,6 lfm Bauakten und Pläne

Literatur 

siehe Seriendokument der Staatsbauämter!

Findmittel 

Ablieferungsliste 2004

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

277,38 lfm