HHStAW Bestand 674

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Finanzämter

Identifikation (kurz)

Titel 

Frankfurt a.M. III (Börse) und Frankfurt a.M. V, Höchst - Verwaltungsstellen Frankfurt und Höchst

Laufzeit 

1931-2011

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

[Zugänge 107/1986 ff. bis 2011], Zugang 2016/76; 2018/54

Geschichte des Bestandsbildners 

Das FA Frankfurt III - Börse ist aus dem früheren FA für Stempelsteuer Frankfurt-Niedenau, Guiolettstr. 21, hervorgegangen. Das FA Frankfurt-Niedenau war 1920 im Zuge des Aufbaus der Reichsfinanzverwaltung für die Erhebung der Preußischen Stempelsteuer, der Wechselstempelabgabe und der Reichsstempelabgaben errichtet worden (Reichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913 und Wechselstempelgesetz vom 4. März 1909).
Aufgrund der Aufgabenvermehrung und der personellen Verstärkung wurde das FA Frankfurt-Niedenau zum 1. April 1928 in die Börsenstraße 19 verlegt und von nun an als FA Frankfurt-Börse bezeichnet. Ob diese Bezeichnung im Hinblick auf das benachbarte Börsengebäude oder im Hinblick auf die vom FA erhobenen Steuern für Börsen- und Bankgeschäfte gewählt wurde, lässt sich mit Sicherheit nicht mehr feststellen (für Details zur Baugeschichte und Vorgängerbauten siehe die Amtsübersicht).
Das FA Frankfurt-Börse war 1928 zuständig für die Wechselstempelsteuer (seit 5. März 1936 reichseinheitliche Urkundensteuer, 1. September 1941 weggefallen), die Wechselsteuer, die Kapitalverkehrssteuer, die Feuerschutz- und Versicherungssteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer sowie die Beförderungs- und Kraftfahrzeugsteuer. Zum 1. Oktober 1936 wurden dem FA Frankfurt-Börse noch die Körperschaftsteuerstellen der FÄ Frankfurt-Außenbezirk, Frankfurt-Ost und Frankfurt-West, eine Lohnsteuerstelle und eine zentrale Großbetriebsprüfungsstelle angegliedert. Die Körperschaftssteuer- und die Großbetriebsprüfungsstelle war im Geschäftshaus Steinweg 9 untergebracht.
Am 29. Januar 1944 wurde das Behördengebäude Börsenstraße 19 bei einem Luftangriff fast völlig zerstört. Fünf Beamte kamen ums Leben und die Steuerakten wurden zum größten Teil vernichtet. Die Dienstgeschäfte wurden nun behelfsmäßig im Steinweg 2 fortgeführt, bis das FA Frankfurt-Börse am 1. September 1947 mit dem FA Frankfurt-Ost zum neuen FA Frankfurt-Mitte zusammengelegt wurde.
Mit Erlass des HMdF vom 20. Dezember 1955 wurde das FA Frankfurt-Börse in der Zeil 112-114 neu errichtet und zum 1. November 1959 in das landeseigene Gebäude Börsenstraße 2-4 verlegt. Das Gebäude war im Jahr 1913 von dem Textilhändler Sigmund Strauß erbaut worden, von 1937 bis 1945 war es Gauhaus der NSDAP, seit 1945 war es im Besitz des Landes Hessen. Der neuen Behörde wurden die Kassengeschäfte des FA Frankfurt-West (1956: FA Frankfurt-Hamburger Allee) übertragen. Durch die angeordnete Zentralisierung der Veranlagung der Körperschaftssteuer wurden dem FA Frankfurt-Börse zum 20. Januar 1970 die Körperschaften des FA Bad Homburg angegliedert. Aufgrund der großen Raumnot wurden 1979 die Grunderwerbsteuerstelle in das Bürogebäude Allerheiligentor 2-4 (bis Dezember 1988) und im September 1983 die Steuerfahndungsstelle in die Sonnemannstraße 3 ausgelagert. Im Mai 1986 übernahm das Amt die Bußgeld- und Strafsachenstelle vom FA Frankfurt-Stiftstraße, im Oktober 1987 die Bauherren- und Erwerbergemeinschaften, bei denen der Treuhänder eine Kapitalgesellschaft ist, von den FÄ Bad Homburg, Frankfurt-Höchst, Frankfurt-Taunustor und Frankfurt-Stiftstraße in die Zuständigkeit des FA Frankfurt-Börse über. Im Dezember 1988 wurde die Zuständigkeit für Erbschafts- und Schenkungssteuer aus dem FA Frankfurt-Börse ausgegliedert, dem FA Fulda angegliedert. Im Sommer 1988 wurde das denkmalgeschützte Bürogebäude Börsenstraße 2-4 verkauft und 1993 umgebaut.
Das FA Frankfurt III ist zuständig für die Steuerfestsetzung für Körperschaften (z.B. AG, GmbH, Verein usw.), die Amtsbetriebsprüfung für Körperschaften, die Grunderwerbsteuer des Stadtgebiets und die Bewertung des Stadtgebiets. Für ganz Hessen ist es zuständig für die Versicherungs-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer und die Besteuerung von Versicherungsunternehmen. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main III erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main.
Das FA Frankfurt V ist am 1. Juli 1993 entstanden: Mit dem Einzug in das neue Behördenzentrum Gutleutstraße wurde es aus dem FA Frankfurt III (Börse) ausgegliedert. Das FA Frankfurt V mit den Verwaltungsstellen in Frankfurt und in Höchst ist zuständig für die Steuerfestsetzung für Körperschaften (Bsp. AG, GmbH, Vereine usw) und die Amtsbetriebsprüfung für Körperschaften, sowie für die Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen und die Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt Frankfurt/M. V-Höchst erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main. (Stand September 2007) Die Zuständigkeit der Verwaltungsstelle Frankfurt am Main - Höchst erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich der Frankfurter Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.

Enthält 

Amtsübersichten, Großbetriebsprüfungen (Fallhefte Buchstabe G)

Findmittel 

Ablieferungslisten

Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

708,03 lfm

Benutzung 

aus rechtlichen Gründen eingeschränkt