HHStAW Bestand 456/59

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Oberförstereien / Forstämter

Identifikation (kurz)

Titel 

Hofheim

Laufzeit 

1809-1981

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 205 Nr. 767 [42]

Abt. 456/59 Nrn. 209, 210, 639, 643

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge ? und 114/2004
Im Januar 1996 wandte sich das Forstamt Hofheim an das Hessische Hauptstaatsarchiv und bat um die Übernahme der sich dort befindenden Altregistratur. Die für das Hauptstaatsarchiv vorgesehenen Akten lagerten auf zwei Dachspeichern des Amtsgebäudes in Schränken und offenen Regalen. Außerdem wurden durch das Forstamt eine größere Anzahl Amtsbücher, die sich in einem Keller des Dienstgebäudes befanden, und verschiedene Forstkarten mit Darstellung der Staats- und Gemeindewaldungen zur Übernahme angeboten. Eine Bewertung und Aussonderung der Akten, Amtsbücher und Karten erfolgte am 31.1., 6.2. und am 29.2.1996.
Bei der Durchsicht der Altregistratur wurde festgestellt, dass auf einem der beiden Dachspeicher 12 lfm Akten des Domänenrentamtes Höchst aufbewahrt wurden. Dieses Domänenrentamt war gemäß dem Erlass vom 18.11.1955 zum 1.11.1955 aufgelöst worden. Die Domänenverwaltung wurde von diesem Zeitpunkt an durch die jeweiligen Forstämter übernommen. Dem Forstamt Hofheim waren somit die Akten des Domänenrentamtes Höchst übergeben worden, die sich auf den Domänenbesitz in seinem Amtsbezirk beziehen. Diese Akten wurden vollständig unter Zugang 4/1996 übernommen und dem im Hauptstaatsarchiv vorhandenen Bestand des Domänenrentamtes Höchst (Abt. 443) zugeordnet.
Aus den eigentlichen Beständen der Altregistratur wurden 5,25 lfm Akten, 145 Stehordner, die nach dem Umbetten weitere 5,25 lfm ergaben, 4,5 lfm Amtsbücher und ca. 100 Forstkarten unter Zugang 4/1996 zur dauernden Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv übernommen. Diese erste Ablieferung des Forstamtes Hofheim umfasste somit insgesamt 15 lfm Akten und Amtsbücher, welche die Abteilungsnummer 456/59 erhielten, sowie ca. 100 Forstkarten, die der historischen Kartenabteilung (Abt. 3011/1) zugeordnet wurden.
Durch den häufigen Wechsel der Zuständigkeiten der Oberförstereien hinsichtlich der Gemeindewaldungen enthält der Bestand des Forstamtes Hofheim Akten und Amtsbücher, die vorher durch die Oberförstereien Königstein, Kronberg und Langenhain geführt und später zuständigkeitshalber an die Oberförsterei bzw. an das Forstamt Hofheim abgegeben wurden.
Die Akten und Amtsbücher dieses Bestandes wurden 1996 im Rahmen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst durch Anja Geist verzeichnet.
Insgesamt wurden bei der Verzeichnung 697 Nummern vergeben. Inhaltlich decken die Archivalien dieses Bestandes den Zeitraum zwischen 1809 und 1981 ab.

Geschichte des Bestandsbildners 

Unter kurmainzischer und nassau-usingischer Verwaltung
Das Gebiet des heutigen Forstamtes Hofheim war in seiner geschichtlichen Entwicklung oft Veränderungen ausgesetzt. Es gab einen ständigen Wechsel in der Zugehörigkeit zu Territorien und damit auch im Verwaltungsaufbau innerhalb der Forstverwaltung, was somit Veränderungen in den Bezeichungen und Zuständigkeiten bewirkte. Im 18. Jh. gehörten die Waldungen des heutigen Forstamtes Hofheim zum kurmainzischen Territorium. Infolge des Friedens von Lunéville am 9.2.1801, der den Zweiten Koalitionskrieg gegen Frankreich beendete und den Rhein als Grenze zwischen der Französischen Republik und den deutschen Territorien erklärte, verloren die Fürsten von Nassau sämtliche Besitzungen auf dem linken Rheinufer. Im Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803 wurden die geistlichen Herrschaften säkularisiert und den Fürsten als Entschädigung für die verlorenen linksrheinischen Gebiete zugeteilt. Nassau-Usingen erhielt u.a. das rechtsrheinisch angrenzende Gebiet von Kurmainz (Rheingau u. Untermainlande), zu dem u.a. das 'Oberamt Höchst und Königstein' gehörte. Es bestand aus den fünf Vogteiämtern Eppstein, Höchst, Hofheim, Königstein und Oberursel.
Im ehemaligen Kurfürstentum Mainz stand auf der obersten Verwaltungsebene die Landesregierung, der unter anderem die Oberforstmeistereien als forstliche Verwaltungsorgane auf mittlerer Ebene unterstanden. Das kurmainzische Gebiet war in die sechs Oberforstmeistereien Spessart, Bergstraße, Odenwald, Untererzstift, Obererzstift und Erfurt und Eichsfeld unterteilt gewesen.
Auf der unteren Verwaltungsebene übten die Revier- und Forstjäger die Bewirtschaftung und Beschützung der Wälder aus. Der Forst Hofheim gehörte zur Oberforstmeisterei Untererzstift. Wie in allen Gebieten, die nach dem Reichsdeputationshauptschluss Nassau-Usingen zugeteilt wurden, waren auch in dem ehemaligen kurmainzischen Gebiet durch die Auflösung des vorherigen Territoriums die mittleren und oberen Verwaltungsstrukturen weggefallen. Um die Verwaltung der Waldungen in den Entschädigungsländern gewährleisten zu können und um einen Überblick über das Holzvorkommen und den Holzbedarf zu erhalten, mussten neue mittlere und obere Verwaltungsebenen geschaffen und ihre Vereinheitlichung mit der nassau-usingischen Forstverwaltung erreicht werden. Nur die unterste und kleinste Verwaltungsebene, der 'Forst', konnte erhalten bleiben. Außerdem mußte ein einheitliches Forstgesetz beschlossen und in den neu hinzugekommenen Gebieten durchgesetzt werden. Eine neue, im gesamten Gebiet von Nassau-Usingen geltende, Forstordnung wurde am 21.11.1803 als Ergänzung der alten vom 11.2.1757 erlassen. Sie stellte unter anderem die Gemeindewaldungen vollständig unter staatliche Verwaltung. Als Zentralbehörde wurde die Hofkammer mit der Forstverwaltung betraut und die Regierung größtenteils davon befreit. Die Aufsicht und Verwaltung über das Vermögen des Gemeinde- und Privatwaldes blieb jedoch bei der Regierung. Die Hofkammer hatte die Aufsicht über die zwei Kameraldistrikte Wiesbaden und Weilburg und stellte neben dem Lehnhof, der General-Steuerdirektion, der Salzsteuerdirektion und der Stempeldirektion in Wiesbaden und dem Münzamt in Ehrenbreitstein eine der Finanzbehörden dar. Ihr unterstanden die Oberen Lokal- und Kameralbehörden, die Amtsrenteien, die Kameralverwaltung, die Departementsbaumeister und die Oberforst- und Forstbehörden. Als Mittelbehörden der Forstverwaltung wurden die beiden Oberforstämter Königstein und Idstein und die drei Forstämter Usingen, Eltville und Altenkirchen eingerichtet. Der Forst Hofheim gehörte nun zum Oberforstamt Königstein.
Unter der Verwaltung des Herzogtums Nassau
Am 16./17.7.1806 hatten sich die Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg unter dem militärischen und politischen Druck Frankreichs mit 14 anderen deutschen Ländern zum Rheinbund zusammengeschlossen. Nachdem der Fürst von Nassau-Usingen als Senior des Hauses Nassau durch Napoleon den Herzogtitel erhalten hatte, wurde Nassau am 30.8.1806 zu einem unteilbaren und souveränen Herzogtum erklärt. Dieser Zusammenschluss bedurfte auch der Einrichtung einer einheitlichen Staats- und Forstverwaltung. Eine Einigung darüber konnte jedoch erst 1816 erzielt werden. Übergangsweise wurden im Bereich des Kameraldistriktes Wiesbaden das Oberforstamt Idstein beibehalten, die drei Forstmeistereien Königstein, Usingen und Geisenheim neu gebildet und Oberförstereien eingerichtet. Der Hofheimer Forst gehörte während dieser Übergangsphase zur Oberförsterei Langenhain in der Forstmeisterei Königstein. Mit dem Forstorganisationsedikt vom 16.11.1816 wurde dann schließlich die gesamte Forstverwaltung umgestellt. Die Forstverwaltung unterstand ab diesem Zeitpunkt der Amts- und Lokalverwaltung, der auch die Zivil- und Justizverwaltung, die Medizinalverwaltung, die Rezepturverwaltung und die Berg- und Hüttenverwaltung unterstellt waren. Es wurden die acht Inspektionsdistrikte Dillenburg, Hachenburg, Weilburg, Wiesbaden, Idstein, Geisenheim, Schwalbach (1828 in Langenschwalbach umbenannt, 1837 in den Inspektionsdistrikt Nastätten umgewandelt) und Montabaur eingerichtet. Diese acht Inspektionsdistrikte waren in 65 Oberförstereien unterteilt. Die Oberförstereien Chausseehaus, Kronberg, Hofheim, Königstein, Langenhain, Naurod und Platte gehörten zum Inspektionsdistrikt Wiesbaden.
Diese Gliederung blieb in ihren Grundzügen mit geringen Veränderungen bis 1867 erhalten. Die Oberförster hatten in ihren jeweiligen Verwaltungsbezirken bzw. Oberförstereien die Oberaufsicht über die Domanial-, Stiftungs-, Gemeinde- und Privatwaldungen. Ihnen wurde die Leitung der Holzfällung, die Pflege der Kulturen und die Erhaltung des Forstschutzes, zu der ihnen die notwendigen Forstpolizeibeamten zur Verfügung gestellt wurden, übertragen. Die Verwaltung und Nutzung der Waldungen war jedoch der freien Verfügung des Eigentümers überlassen, was nur durch die allgemeine Oberaufsicht der Oberförsterei über die Benutzung des Grundeigentums beschränkt wurde. Bei Standes-, grundherrlichen - und Privatwaldungen betraf dies die Vorkehrungen gegen Zerstörung oder Vernichtung der vorhandenen Waldungen und die Kontrolle über ihre Anlage. Die Bewirtschaftung der Gemeinde- und Stiftungswaldungen stand ebenso wie das gesamte Gemeinde- und Stiftungsvermögen unter der Leitung der Landesregierung, die jährlich die Nutzungs- und Kulturpläne festsetzte. Die Verwaltung der Domanialwaldungen blieb zwar unter der allgemeinen Oberaufsicht der Landesregierung zunächst der Generaldomänendirektion übertragen, der jährlich aufzustellende Forstnutzungs- und Kulturplan wurde jedoch ebenfalls der Regierung zur Prüfung durch die Oberförstereien vorgelegt. Zu den weiteren Aufgaben der Oberförster gehörte die alljährliche Bereisung der Waldungen und die Kontrolle der von allen Stiftungs-, Gemeinde- und Domanialwaldungen jährlich vorzulegenden Etats über das zu fällende und wachsende Holz.
Der Wirkungskreis der Oberforstverwaltungsbehörden erstreckte sich dagegen unter anderem auf die mögliche Erhöhung der Holzzucht und der anderen Nutzungen in den Waldungen, auf den Forstschutz, auf die Handhabung der bestehenden Polizeiverordnungen über die Ausübung der Jagd- und Fischereirechte und auf die Überwachung der Jagden auf gefährliche und schädliche Tiere.
Die Oberförsterei Hofheim hatte 1816-51 die Oberaufsicht über die folgenden Gemeindewaldungen:
Griesheim, Hofheim, Münster (1821-50 nicht der Oberförsterei Hofheim unterstellt), Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Schwanheim, Soden und Sulzbach.
In der Verordnung vom 24.1.1852 wurden die beiden Inspektionsdistrikte Geisenheim und Montabaur aufgelöst und ihre Oberförstereien den restlichen sechs Inspektionsdistrikten unterstellt. Danach war der Inspektionsdistrikt Wiesbaden zusätzlich für die Oberförstereien Weißenthurm, Oestrich, Eltville und Kammerforst zuständig. In den Jahren 1818, 1819, 1821, 1824, 1836 und 1852 war die Zahl der Oberförstereien im Herzogtum Nassau mit Hilfe von Verordnungen auf 58 reduziert worden.
Die Neuverteilung der Gemeindewaldungen aus den aufgelösten Oberförsterein hatte aber erst ab 1852 eine Auswirkung auf die Oberförsterei Hofheim. Ihr waren von 1852 bis 1868 die folgenden Gemeindewaldungen unterstellt: Eddersheim, Eschborn, Griesheim, Harheim, Hattersheim, Heddernheim, Höchst, Hofheim, Hofheim in der Gemarkung Langenhain, Münster, Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Okriftel, Schwanheim, Sindlingen, Soden, Sossenheim, Sulzbach, Unterliederbach, Weilbach und Zeilsheim.
Unter preußischer Verwaltung bis zur heutigen Zeit
Nachdem das Herzogtum Nassau im preußisch-österreichische Krieg auf der Seite Österreichs gegen Preußen gekämpft hatte und unterlag, wurde es 1866 von Preußen annektiert und mit Kurhessen zur preußischen Provinz Hessen-Nassau vereinigt. Diese Provinz hatte ihre Hauptstadt in Kassel und wurde in die beiden Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden unterteilt. Unter der preußischen Verwaltung folgte am 4.7.1867 eine Verordnung über die 'Organisation der Forstverwaltung', womit die Übernahme der preußischen Forstgesetze verbunden war. Die obere Forstverwaltung wurde nun durch das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und durch die Regierungen der Provinzen in der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten ausgeübt. Am 30.9.1869 folgte die Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde in die acht Forstinspektionen Homburg, Wiesbaden, Idstein, Nastätten, Weilburg, Hachenburg, Dillenburg und Biedenkopf unterteilt. Die 58 Oberförstereien blieben als untere Verwaltungsebene bestehen, obwohl sich ihre Zuständigkeiten, auf die Gemeindewaldungen bezogen, änderten und einige umbenannt wurden.
So wurde die Oberförsterei Hofheim in Oberförsterei Wallau umbenannt und die vorher beaufsichtigten Gemeindewaldungen wurden nur teilweise übernommen. Die Oberförsterei Wallau wurde neben den Oberförstereien Kronberg, Königstein, Wiesbaden, Chausseehaus, Eltville, Oestrich, Weißenthurm, Lorch und Kaub der Forstinspektion Wiesbaden unterstellt.
In den Jahren 1869-77 hatte die Oberförsterei Wallau die Oberaufsicht über folgende Gemeindewaldungen ('Verwaltungsbezirke'): Breckenheim, Diedenbergen, Eppstein, Fischbach, Hattersheim, Hofheim, Kriftel, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Medenbach, Münster, Nordenstadt, Niederhofheim, Oberliederbach (zum Teil, Rest durch Oberförsterei Königstein beaufsichtigt), Sindlingen, Vockenhausen, Wallau und Wildsachsen.
Seit 1876 befindet sich der Sitz der Oberförsterei Wallau in Hofheim. Am 5.7.1878 wurde in einer Verordnung des Finanzministers die Umbenennung der Oberförsterei Wallau in Oberförsterei Hofheim 'wegen der Verlegung des Wohnsitzes' durch den Oberförster zu Wallau angeordnet. Außerdem wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden in die acht Forstinspektionen Homburg, Königstein, Wiesbaden, Nastätten, Weilburg, Hachenburg, Dillenburg und Biedenkopf gegliedert. Erneut gab es eine Änderung in der Verteilung der Oberförstereien auf die Forstinspektionen. Die Oberförsterei Hofheim war nun neben den Oberförstereien Kronberg, Königstein, Oberems, Usingen, Neuweilnau, Rod a. Weil und Brandoberndorf der Forstinspektion Wiesbaden-Königstein unterstellt und beaufsichtigte dieselben Gemeindewaldungen wie zuvor die Oberförsterei Wallau. Eine Neuerung war jedoch auch die Einteilung der Oberförstereien in Schutzbezirke (Revier- und Gemeindeförstereien), die zur Verwaltung der Staats- und Gemeindeforsten und zur Entlastung des Oberförsters mit weiteren Forstbeamten (z.B. Revierförster, Hegemeister, Förster und Waldwärter) besetzt und von diesen beaufsichtigt und verwaltet wurden.
Die Oberförsterei Hofheim beaufsichtigte also von 1878 bis 1928 die folgenden Gemeindewaldungen: Breckenheim, Diedenbergen, Eppstein, Fischbach, Hattersheim, Hofheim, Kriftel, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Medenbach (ab 1912/13 an die Oberförsterei Sonnenberg), Münster, Nordenstadt, Niederhofheim, Oberl...

Literatur 

Demandt, Karl Ernst: Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1959.

Fink, Friedrich Walter: Die Organisation der preußischen Staatsforstverwaltung in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Hannover 1933.

Guth, E.: Deutsches Forsthandbuch. Hrsg. Verlag von J. Neumann-Neumann 1937.

Hue de Grais, Robert: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche. 24. erw. Aufl. Berlin 1927.

Leber, Karl: Reichs-, Staats- und Kommunalhandbuch. 18. erw. Aufl. Wiesbaden 1927.

Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämtlicher Staats-Oberförstereien. Berlin 1902.

Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämtlicher Staats-Oberförstereien. Verlag J. Neumann-Neumann 1926.

Wöhrl, Stefan: Die Forstverwaltung und Organisation in Nassau von 1803-1866. Wiesbaden 1989.

Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau: 1816, 1830, 1852

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden: 1867, 1869, 1878, 1892, 1911, 1931

Staatsanzeiger des Landes Hessen: 1955

Staatshandbücher des Herzogthums Nassau: 1812-1866

Staatshandbuch für den Regierungsbezirk Wiesbaden: 1870-1939

Findmittel 

Findbuch von Anja Geist, 1996

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

22,25 lfm (Nr. 1-697)

Bearbeiter 

Anja Geist, 1996