HHStAW Bestand 456/53

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Oberförstereien / Forstämter

Identifikation (kurz)

Titel 

Brandoberndorf

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 205 Nr. 767 [42] und [43]

Abt. 354 Nr. 1218, 1230

Abt. 456/53 Nr. 1

Abt. 456/53 Nr. 826

Abt. 456/59 Nr. 209

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge [1901-1933], 1986, 46/1997 und 75/1997
Die ältesten Akten des Bestands, abgesehen von einem Grenzberichtigungsprotokoll der hessischen Waldungen im Amt Cleeberg von 1791, datieren aus der Zeit des Herzogtums Nassau. Die vom hessischen Forstamt Schiffenberg geführten Akten wurden 1976 zuständigkeitshalber nach Brandobernorf/Waldsolms abgegeben. Ein eindeutiges Festhalten an einem Aktenplan lässt sich nicht klar feststellen.
Bearbeitung des Bestandes
Der Bestand Forstamt Brandoberndorf umfasst ca. 18 lfm Akten und 5 lfm Amtsbücher. Davon waren bereits 5 m Akten, die 1986 in das Hauptstaatsarchiv übernommen worden sind, verzeichnet und gekästelt. Der Hauptteil des Bestandes kam nach der Bewertung durch Herrn Dr. Häbel und Frau Geist im Forstamt Brandoberndorf am 22.5.1997 in das Hessische Hauptstaatsarchiv. 1998 wurden die Unterlagen von Jürgen Eisenbach erschlossen. Forstspezifische Fachbegriffe wurden beibehalten und durch nähere Angaben im Enthält-Vermerk erläutert.

Geschichte des Bestandsbildners 

Unter hessen-darmstädtischer, nassau-weilburgischer und nassau-usingischer Verwaltung
Das Verwaltungsgebiet der Vorgängerbehörden des heutigen Forstamts Waldsolms lag im 18. Jh. in dem von Hessen-Darmstadt und Nassau-Weilburg gemeinschaftlich besessenen Amt Cleeberg. Für den nassau-weilburgischen Anteil galten die Wald-und Forstverordnungen vom 10.9.1731, 14.12.1749 und 25.5.17571. Der hessen-darmstädtische Anteil wurde durch die am 4.9.1764 erlassene Forststrafordnung reglementiert.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803 fiel das gesamte Amt Cleeberg gemeinschaftlich an Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen. Die Aufsicht über die Förstereien des Amtes wurde dem Forstmeister in Usingen übertragen. Zum Amt Cleeberg gehörten 1803 die Förstereien: Cleeberg, Brandoberndorf, Ebersgöns, Espa, Oberkleen, Weiperfelden.
Die noch unter hessen-darmstädtischer Verwaltung im Jahr 1797 eingerichtete Stelle eines Oberförsters in Cleeberg blieb auch unter nassauischer Regentschaft bestehen. Die Kontrolle des Oberförsters oblag dem Forstmeister in Usingen, der wiederum der Hofkammer in Wiesbaden als einer von sechs Finanzbehörden verantwortlich war. Die alte nassau-usingische Forstordnung vom 11.2.1757 wurde durch Verordnung vom 21.11.1803 dahingehend ergänzt, dass sämtliche Gemeindewälder unter staatliche Verwaltung gestellt wurden, doch übten die Ortsvorstände im Amt Cleeberg bis 1806 weiterhin die Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Wäldereien ohne Hinzuziehung staatlicher Beamten aus.
Unter der Verwaltung des Herzogtums Nassau
Nach der Gründung des unteilbaren und souveränen Herzogtums Nassau am 30.8.1806 erfolgte nach einer zehnjährigen Übergangsphase mit wechselnden Zuständigkeiten die Neueinrichtung einer einheitlichen Staats- und Forstverwaltung. Das Forstorganisationsedikt vom 16.11.1816 unterstellte die gesamte Forstverwaltung der Regierung in Wiesbaden. Den acht neugeschaffenen Inspektionsdistrikten Dillenburg, Hachenburg, Weilburg, Wiesbaden, Idstein, Geisenheim, Schwalbach (1828 in Langenschwalbach umbenannt, 1837 in den Inspektionsdistrikt Nastätten umgewandelt) und Montabaur wurden 65 Oberförstereien zugeteilt.
Die Oberförsterei Cleeberg kam zusammen mit den Oberförstereien Heinzenberg, Usingen, Weilburg, Merenberg, Weilmünster, Wehrheim und einem Teil des gräflich bassenheimischen Standesgebietes in Kransberg zum Inspektionsdistrikt Weilburg. Diese Verwaltungseinteilung bestand mit nur unwesentlichen Abänderungen bis zum Jahr 1852. Die Oberaufsicht über die Wälder der Verwaltungsbezirke bzw. Oberförstereien führten die jeweiligen Oberförster. Sie waren mit der Leitung der Holzfällung, der Pflege der Kulturen und der Wahrnehmung des Forstschutzes betraut. Die Verwaltung und die Nutzung der Waldungen lagen bei den Eigentümern selbst. Die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Gemeinde- und Stiftungswälder und die Festsetzung der jährlichen Nutzungs- und Kulturpläne für diese unterstand der Landesregierung. Die Kontrolle der Domanialwälder wurde von der Generaldomänendirektion ausgeführt, doch erfolgte bei der Aufstellung der jährlichen Nutzungs- und Kulturpläne durch die Oberförstereien ebenfalls eine Überprüfung durch die Regierung. Die der Oberförsterei Cleeberg 1816 zugeteilten Gemeindewaldungen waren: Brandoberndorf, Cleeberg, Espa, Grävenwiesbach und Hasselborn. Die Gemeinden Ebersgöns und Oberkleen waren schon 1815 von Nassau an Preußen abgetreten worden und gehörten somit nicht mehr zum Verwaltungsbezirk. Bis 1852 erfolgten zwar durch Verordnungen aus den Jahren 1818, 1819, 1821, 1824 und 1836 eine Reduzierung auf 61 Oberförstereien, doch hatten diese keine Auswirkungen auf die Oberförsterei Cleeberg. Mit der Verordnung vom 24.1.1852 wurde dann nicht nur der Name der Oberförsterei Cleeberg in Brandoberndorf umgeändert, sondern durch die Auflösung der Oberförsterei Heinzenberg kamen auch noch drei weitere Gemeindewaldungen zum Verwaltungsbezirk hinzu. Gleichzeitig veränderte sich der Inspektionsbezirk Weilburg. Die aufgelösten Oberförstereien Heinzenberg und Usingen fielen weg, und bedingt durch die Auflösung der Inspektionsbezirke Geisenheim und Montabaur kamen die Oberförstereien Hadamar, Haintchen, Rennerod und Runkel hinzu.
Der Oberförsterei Brandoberndorf waren von 1852 bis 1868 die folgenden Gemeindewaldungen unterstellt: Brandoberndorf, Cleeberg, Espa, Grävenwiesbach, Hasselborn, Michelbach, Naunstadt und Weiperfelden (schon seit 1847).
Unter der Verwaltung Preußens
Nach der Annexion Nassaus durch Preußen und der Bildung der preußischen Provinz Hessen-Nassau 1866 wurde die oberste Forstverwaltung durch eine Verordnung vom 4.7.1867 in die Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der Regierungen der Provinzen übergeben und dort durch die Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten ausgeübt. Am 30.9.1869 erfolgte eine Neueinteilung des Regierungsbezirks Wiesbaden in die acht Forstinspektionen Homburg, Wiesbaden, Idstein, Nastätten, Weilburg, Hachenburg, Dillenburg und Biedenkopf, bei gleichzeitiger Beibehaltung der 58 Oberförstereien als unterer Verwaltungsebene.
Abgesehen von einigen Umbenennungen änderte sich nur der Zuständigkeitsbereich der Oberförstereien für die Gemeindewaldungen. Brandoberndorf, das nun zusammen mit den Oberförstereien Diez, Hadamar, Merenberg, Runkel, Weilburg und Weilmünster zur Forstinspektion Weilburg gehörte, gab die Gemeindewaldung Espa ab und erhielt drei neue 'Verwaltungsbezirke', sodass sich 1869 folgende Gemeindewaldungen unter der Oberaufsicht der Oberförsterei befanden: Brandoberndorf, Cleeberg, Eschbach, Grävenwiesbach, Griedelbach, Hasselborn, Hundstadt, Michelbach, Naunstadt und Weiperfelden. Am 5.7.1878 wurden die Inspektionsbezirke im Regierungsbezirk Wiesbaden neu eingeteilt. Der Bezirk Idstein wurde in Königstein umbenannt und erhielt die Verwaltungsbezirke der Gemeindewaldungen Brandoberndorf, Königstein, Kronberg, Neu-weilnau, Oberems, Rod a. Weil und Usingen. Außerdem erfolgte zur Verbesserung der Staats- und Gemeindeforstverwaltung und Entlastung der Oberförster eine Einteilung der Oberförstereien in Schutzbezirke, sogenannte Revier- und Gemeindeförstereien.
1879 wurde das Forsthaus Brandoberndorf neu gebaut. Nach Auflösung der Forstinspektion Weilburg am 1.7.1892 durch einen Ministerialerlass vom 6.4.1892 beaufsichtigte die Forstinspektion Königstein nun auch die Oberförstereien Weilburg und Weilmünster. Am 8.9.1911 erfolgte auf Verordnung des Regierungspräsidenten die Auflösung der Forstinspektion Homburg, die Reduzierung der Zahl der Oberförstereien auf 56 und die Umbenennung der Forstinspektion Hachenburg in Forstinspektion Montabaur zum 31.10.1911. Damit bestanden im Regierungsbezirk Wiesbaden noch die sechs Forstinspektionen Wiesbaden, Königstein, Nastätten, Montabaur, Dillenburg und Biedenkopf, wobei Königstein als elfte Oberförsterei noch Runkel zugeschlagen wurde. Die Oberförstereien Runkel und Kronberg wurden zum 1.4.1931 aufgelöst und ihre Gemeindewaldungen auf die restlichen Oberförstereien verteilt. Eine weitere Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke erfolgte am 19.4.1932. Die Forstinspektion Königstein beaufsichtigte nun die Oberförstereien Brandoberndorf, Hofheim, Idstein, Königstein, Neuweilnau, Oberreifenberg, Rod a. d. Weil, Usingen, Weilburg, Weilmünster und Wörsdorf. 1934 wurde die Bezeichnung Forstämter für sämtliche Oberförstereien eingeführt und ihre Zahl auf 47 vermindert, ohne dass damit eine Funktionsveränderung eintrat.
Die Oberförsterei bzw. das Forstamt Brandoberndorf führte - nach Integration des Gemeindewaldes Griedelbach in die Gemarkung Grävenwiesbach - von 1869 bis 1960 die Oberaufsicht über folgende Gemeindewaldungen: Brandobemdorf, Cleeberg, Eschbach, Grävenwiesbach, Hasselborn, Hundstadt, Michelbach, Naunstadt und Weiperfelden.
Unter der Verwaltung des Bundeslandes Hessen
Nach Auflösung der Domänenrentämter am 1.11.1955 durch den Erlass vom 18.11.1955 ging die Verwaltung der Domänen in die Aufsicht der Forstämter über. Bis 1976 wechselten die Zuständigkeiten für die Gemeindewaldungen des Forstamts Brandobemdorf noch öfter. Im folgenden sind diese Änderungen dargestellt.
Zuständigkeit von 1960 bis 1966: Brandoberdorf, Cleeberg, Grävenwiesbach, Hasselborn, Hundstadt, Naunstadt und Weiperfelden.
Zuständigkeit von 1967 bis 1976: Bonbaden, Brandobemdorf, Cleeberg, Kraftsolms, Kröffelbach, Laufdorf, Niederquembach, Oberquembach, Oberwetz, Schwalbach und Weiperfelden.
Durch Erlass vom 22.9.1967 wurden die Gemeindewaldungen Grävenwiesbach und Hundstadt an das Forstamt Usingen abgegeben, dafür kamen vom Forstamt Braunfels die oben ersichtlichen Gemeindewaldungen hinzu. Am 1.1.1976 wurde das Forstamt Brandobeerdorf mit Erlass vom 23.1.1976 und im Zuge der Gemeindezusammenlegungen in Forstamt Waldsolms umbenannt. In dessen Zuständigkeitsbereich fielen nun die Gemeindewaldungen: Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Großen-Linden, Hüttenberg, Kleenheim, Langgöns, Leihgestern, Reiskirchen, Schöffengrund, Schwingbach, Volpertshausen und Waldsolms. Gleichzeitig erfolgte eine Umbenennung der Revierförstereien Hüttenberg, Oberquembach und Vollnkirchen in Revierförstereien Leihgestern, Schöffengrund und Hüttenberg. Die Revierförstereien Oberkleen, Schwalbach und Weiperfelden wurden aufgelöst.
Somit gliederte sich das Forstamt in folgende sieben Revierförstereien: Brandoberndorf, Cleeberg, Hüttenberg, Kraftsolms, Leihgestern, Niederkleen und Schöffengrund. Diese Einteilung bestand noch bis zum 30.9.1997. Am 1.10. des gleichen Jahres wurde das Fortsamt Waldsolms aufgelöst und seine sieben Revierförstereien wurden an die Forstämter Braunfels und Giessen abgegeben.
Im Bestand des Forstamts Brandoberndorf/Waldsolms befinden sich Akten und Amtsbücher, die bei den Oberförstereien bzw. Forstämtern Braunfels, Butzbach, Krofdorf, Schiffenberg und Wetzlar geführt worden sind und dann zuständigkeitshalber an die Oberförsterei bzw. das Forstamt Brandoberndorf/Waldsolms abgeben wurden. Einige Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Brandoberndorf/Waldsolms liegen nicht im Sprengel des Hessischen Hauptstaatsarchivs (Oberförsterei Schiffenberg). Doch um die geschlossene Überlieferung des Forstamts nicht zu zerreißen werden diese wenigen Akten im Hauptsttaatsarchiv aufbewahrt.
Übersicht über die leitenden Beamten Oberförsterei Cleeberg:
1797-1817 Oberförster Friedrich Grandhomme
1818-1845 Oberförster Johann Rau
1846 Oberförstereiverwalter Franz Horz
1847 Oberförster Christoph Gerster
1851 Oberförstereiverwalter Peter Pasbach
Oberförsterei Brandoberndorf:
1852-1859 Oberförster Wilhelm Wohmann
1860 Oberförster Otto Kaiser
1861 Oberförster Heinrich Ferger
1870-1875 Oberförster Andree
1875-1890 Oberförster Bender
1890-1894 Oberförster Werner
1894-1896 Oberförster Hahn
1897-1901 Oberförster Schulz
1902-1918 Oberförster Graf Korf genannt Schmissing-Kersenbrock
Forstamt Brandoberndorf/Waldsolms:
1919-1950 Oberförster/Forstmeister Ernst Herr
1950-1964 Forstmeister Klässel
1968-1997 Forstoberrat Dr. Trutz Weber

Literatur 

Behlen, St. und Laurop, C. P.: Handbuch der Forst- und Jagdgesetzgebung des Herzogthums Nassau. Hadamar 1828.

Demandt, Karl Ernst: Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1959.

Fink, Friedrich Walter: Die Organisation der preußischen Staatsforstverwaltung in ihrer Geschichtlichen Entwicklung. Hannover 1933.

Guth, E.: Deutsches Forsthandbuch. Hrsg. Verlag von J. Neumann-Neumann 1937

Hue de Grais, Robert: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche. 24. erweiterte Auflage. Berlin 1927

Leber, Karl: Reichs- Staats- und Kommunalhandbuch. 18. erweiterte Auflage. Wiesbaden 1927

Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämtlicher Staats-Oberförstereien. Berlin 1902.

Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämtlicher Staats-Oberförstereien. Verlag J. Neumann-Neudamm 1926.

Wöhrl, Stefan: Die Forstverwaltung und Organisation in Nassau von 1803-1866. Wiesbaden 1989

Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden

Staatsanzeiger des Landes Hessen

Staatshandbücher des Herzogthums Nassau

Staatshandbücher für den Regierungsbezirk Wiesbaden

Staatshandbücher: Die Bundesrepublik Deutschland. Landesausgabe Land Hessen

Findmittel 

Findbuch von Jürgen Eisenbach, 1998

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

20,13 lfm (Nr. 1-832)

Bearbeiter 

Jürgen Eisenbach, 1998