HStAM Bestand 64

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Mittlere und untere Forstbehörden

Laufzeit 

1538-1866(-1879)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestände 54 a-n, 71, 86 und Beständegruppe 186

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Akten der mittleren und unteren Forstbehörden gelangten durch Abgaben der Nachfolgebehörden im 19. und 20. Jahrhundert in das Staatsarchiv.
Der Bestand 64 wurde in den Jahren 2019/2020 durch Zusammenlegung der alten Beständegruppen 64 a (Oberforstmeister), 64 b (Oberforste und Forstinspektionen), 64 c (Oberförstereien und neue Forstinspektionen) und 64 d (Forstreviere) und Umsignierung der bereits erschlossenen Archivalien gebildet. Umfängliche Erschließungsarbeiten fanden in den Jahren 2018 (hier: ehemaliger Best. 64 c), 2019 und 2020 durch Anwärter/innen des geh. Archivdienstes statt. 2019/2020 wurden die Verzeichnungen aus den inzwischen nach Arcinsys retrokonvertierten älteren Findkarteien zu den ehemaligen Beständen 64 a, b und d in die neue Gliederung eingearbeitet. Gleiches gilt für die Verzeichnungen des ehemaligen Bestands 64 c. Um den unterschiedlichen Provenienzen Rechnung zu tragen, wurde im neuen Gesamtbestand 64 auf erster und zweiter Gliederungsebene eine Klassifikation nach den aufgelösten Beständegruppen bzw. Altbeständen angelegt. Die Archivalien wurden derjenigen Provenienzstelle zugeordnet, in dem sie als Letzte Zuwachs erhalten haben. Bei Fällen, in denen nur das Forstrevier bekannt war, wurden die Akten dem Gliederungspunkt des entsprechenden Forstreviers zugewiesen.
Bei der Recherche im Bestand ist es wichtig, sowohl die Vorgänger- als auch die Nachfolgebehörden sowie die Forstreviere im Blick zu haben, da es hier zu Überschneidungen gekommen sein kann. Auch die Beständegruppe 186 (untere Forstbehörden der preußischen Zeit) sollte aufgrund von möglichen Überschneidungen im Blick behalten werden.
Auf folgende Gliederungspunkte wird besonders hingewiesen:
2.1 Forstinspektion Allendorf-Sooden: Hier wurde aufgrund der häufigen Provenienz als ein eigener Untergliederungspunkt das Salzforstamt angelegt.
2.12 Kurfürstliche Hofforstinspektion Rotenburg: Hierbei handelt es sich um das Forstamt der sog. Rotenburger Quart. Als korrespondierender Bestand sollte hier der Bestand 71 (Hessen-Rotenburgische Rentkammer) beachtet werden, da dieser die Archivalien des ehemaligen Bestandes 71 c (Hessen-Rotenburgisches Forstamt) enthält.

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Behördenaufbau der Forstverwaltung in Hessen-Kassel ist erst ab 1765 aus den jährlichen Staatskalendern sicher zu ermitteln. Zunächst gab es im Ressort der Kriegs- und Domänenkammer als Mittelbehörden 9 von (Ober-)Forstmeistern geleitete 'Forstämter' und als Unterbehörden 'Forste' mit reitenden oder gehenden Förstern (je nach Größe des Forstes) und Forstläufern. 1776 trat zwischen Forstämter und Kriegs- und Domänenkammer (später Rentkammer) ein kollegiales 'Forstdepartement', das 1786 die Bezeichnung 'Oberforstamt' (zunächst mit Sitz in Hanau, ab 1788 wieder in Kassel) erhielt, während aus den Forstämtern 'Oberforste' (mit Oberforstmeistern, Forstschreibern oder Forstverwaltern und weiterem Personal) wurden. 1799 wurde das Oberforstamt in 'Oberrentkammer-Forstdepartement' umbenannt, das nach dem westphälischen Interregnum wieder errichtet wurde. 1816 trat an die Spitze der Forstverwaltung ein 'Oberforstkollegium', dem 12 Oberforste unterstanden. Die Verordnung über die Umbildung der Staatsverwaltung vom 29.6.1821 schuf eine fünfstufige Forstverwaltung im Ressort des Finanzministeriums: an der Spitze die 'Oberforstdirektion' (unter einem Landforstmeister), darunter für jede der 4 Provinzen einen 'Oberforstmeister', darunter 11 'Forstinspektionen' (mit Forstinspektoren und Forstverwaltern), darunter 25 'Oberförstereien' (mit Oberförstern) und am unteren Ende 140 'Forstreviere' (mit reitenden oder gehenden Förstern und Forstläufern). Eine Verordnung vom 19.4.1833 setzte an die Stelle der Oberforstdirektion wieder ein kollegialisches 'Oberforstkollegium'. Im gleichen Jahr wurden die Provinz-Oberforstmeister abgeschafft, so dass die Verwaltung nur noch vierstufig war. Mit Verordnung vom 11.10.1850 wurde das Oberforstkollegium aufgehoben und die Leitung des Forstwesens einer Abteilung des Finanzministeriums unterstellt. Durch Verordnung vom 18.12.1851 wurde die Forstverwaltung nur noch dreistufig, indem Forstinspektionen und Oberförstereien zu 23 "neuen" Forstinspektionen zusammengefasst wurden, denen jeweils 5-8 (insgesamt 149) Forstreviere unterstanden. Schließlich trat durch Verordnung vom 3.4.1856 wieder ein 'Oberforstkollegium' an die Stelle der Ministeriumsabteilung, während der Mittel- und Unterbau unverändert blieb.

Enthält 

Forstpflege, Holzverkauf, Berechtigungen, Servituten, Verpachtungen, Ertragsberechnungen, Vermessungen, Forstfrevel, Personal

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

39,25 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 09.07.2020