HStAM Bestand 274 Fulda

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Staatsanwaltschaften

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatsanwaltschaft Fulda

Laufzeit 

1930-2013

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Seit 1959 teilte die Staatsanwaltschaft Fulda dem Staatsarchiv mit, dass die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Aktengruppen ablaufe und Personen, die an der längeren Aufbewahrung der Akten ein berechtigtes Interesse zu haben glaubten, aufgefordert werden, sich zu melden. Weiterhin teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sich unter den zur Aussonderung bestimmten Akten keine mit geschichtlichen Wert befänden. Ab 1961 reagierte das Staatsarchiv auf die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass nichts gegen die Aussonderung und Vernichtung der Akten einzuwenden sei, sofern sich keine Akten rechtlicher oder geschichtlicher Bedeutung darunter befänden, die an das Staatsarchiv abzugeben seien. 1969 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sich dieses Mal Aufbewahrungsfristen für Akten abliefen, die im Verzeichnis über geschichtlich wertvolle Akten geführt würden. Daraufhin sollte man die Akten aufbewahren bis ein Referent des Staatsarchiv die Akten durchgesehen habe. Im Anschluß kommt es in regelmäßigen Abständen zur Bewertung und Übernahme von Akten der Staatsanwaltschaft Fulda.
Weitere Zugägne: u.a. Acc. 2010/27, Acc. 2013/91, Acc. 2014/32, Acc. 2017/77, Acc. 20178/66 (digital)

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Staatsanwaltschaft Fulda ist dem Landgericht Fulda angeschlossen.
Als am 1. Oktober 1879 das Oberlandesgericht Kassel eingerichtet wurde, war der heutige Landgerichtsbezirk Fulda nicht selbstständig und gehörte zum Bezirk des Landgerichts Hanau.
Zum 1. Oktober 1944 wurde der Landgerichtsbezirk Hanau an das Oberlandesgericht Frankfurt angegliedert, wobei der Zuständigkeitsbereich aufgeteilt wirde, das Amtsgericht Fulda und sechs weitere Amtsgerichte wurden dem Landegericht Kassel angeschlossen.
Am 23. Mai 1946 wurde die 'Verordnung über die Einrichtung eines Oberlandesgerichts für Groß-Hessen' erlassen. Ein Revisionsgericht mit Sitz in Frankfurt/Main und Zweigstellen in Darmstadt und Kassel eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle in Kassel erstreckte sich über die Landgerichte von Kassel und Marburg.
Ab dem 1. November 1949 gehörte auch das neu eingerichtete Landgericht Fulda dazu, zu dem auch die angegliederte Staatsanwaltschaft Fulda zählte. Dem Landgericht Fulda wurden neben den Gerichten der Kreise Fulda, Hünfeld und Hersfeld auch Teile des ehemals hessen-darmstädtischen Kreises Lauterbach zugeschlagen.

Enthält 

Ermittlungs- und Strafverfahren, NSG-Verfahren (nationalsozialistische Gewaltverbrechen)
Verfahren für die Zeit vor 1949 befinden sich für den Zeitraum von 1879 bis 1944 im Bestand der Staatsanwaltschaft Hanau (274 Hanau) und für die Zeit von 1944 bis 1949 im Bestand der Staatsanwaltschaft Kassel (274 Kassel).

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

31,5 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 05.02.2019