Identifikation (kurz)
Titel
Generalkommissionspräsident als Präsident der Bezirkskommission zur Grundsteuerveranlagung
Laufzeit
1868-1890
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Die Akten wurden 1904 von der Preußischen Regierung Kassel abgegeben (Acc. 1904/13)
Geschichte des Bestandsbildners
Die durch Gesetz vom 31. Mai 1861 in Preußen angestoßene Neuregelung der Grundsteuer wurde durch Gesetz vom 11. Febr. 1870 u.a. auch auf die neue preußische Provinz Hessen-Nassau übertragen. Mit der obersten Leitung des Abschätzungsgeschäfts innerhalb des Regierungsbezirks Kassel wurde als besonderer Bezirkskommissar der Leiter der Generalkommission in Kassel, Oberregierungsrat Wilhelmy, durch den Preußischen Finanzminister eingesetzt. Unter dessen Vorsitz wurde eine Bezirkskommission gebildet, deren Aufgaben v.a. in der Revision der vorläufigen Klassifikationstarife sowie in der Aufstellung der Bezirksbeschreibung bestand. Der Bezirkskommission nachgeordnet waren die Grundsteuerveranlagungskommissionen (s. Bestand 181 c). Die den preußischen Bezirkskommissionen übergeordnete Verwaltungsstufe war die Zentraldirektion im Preußischen Finanzministerium.
Die preußische Grundsteuer wurde 30 Jahre lang als Staatssteuer erhoben, bis in Preußen im Zuge der Miquell'schen Steuerreform 1893 die Erträge der Grundsteuer den Gemeinden überlassen wurden.
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,75 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 14.02.2019