Serie
Bezeichnung
Amtsgerichte
Identifikation (kurz)
Titel
Amtsgericht Bensheim
Laufzeit
1945-1985
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Siehe auch G 28 A, G 28 Bensheim, H 14 Amtsgerichte
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte:
Das Amtsgericht Bensheim bestand auch nach 1945 weiter. Im Jahr 1949 wurde das Gerichtsgefängnis geschlossen.
Am 1.7.1968 verkleinerte sich der Gerichtssprengel durch Abgabe der Orte Alsbach, Balkhausen, Bickenbach, Hähnlein, Jugenheim, Ober-Beerbach und Seeheim von Orten an das Amtsgericht Darmstadt (GVBl. 1968 S. 41). Der Gerichtsbezirk umfasst aktuell (Stand: 2021) die Stadt Bensheim (einschließlich aller Stadtteile), die Kreisstadt Heppenheim (einschließlich aller Stadtteile), die Stadt Lorsch, die Stadt Zwingenberg (mit dem Stadtteil Rodau), die Gemeinde Einhausen und die Gemeinde Lautertal (mit allen Ortsteilen).
Zuständigkeiten:
Das Amtsgericht Bensheim ist die Erstinstanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen für den eigenen Gerichtsbezirk. Darüber hinaus ist es zuständig für Jugendschöffen- und Schöffensgerichtssachen im eigenen Bezirk und in den Amtsgerichtsbezirken Fürth und Lampertheim. Für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Bensheim betreffen, ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig. Für Mahnverfahren ist ebenfalls nicht das Amtsgericht Bensheim zuständig, hier liegt die hessenweite Zuständigkeit beim Amtsgericht Hünfeld.
Enthält
Freiwillige Gerichtsbarkeit, Personalakten, Registersachen, Strafsachen, Zivilprozesssachen.
Literatur
'Statt Richtfest ein Tagelohn extra (17 Jahre Amtsgericht Bensheim)' in: 'Darmstädter Echo' vom 30.4.1977
Findmittel
(1) Online-Datenbank (Arcinsys) - Registersachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Personalsachen, Zivilprozesssachen, Strafsachen
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
15,5 m (132 Kartons)