HHStAW Bestand 563

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hessen-Forst

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Erster Zugang: 97/2020

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Landesbetrieb Hessen-Forst ist 2001 durch eine tief greifende Reform der Landesforstverwaltung entstanden. Er ist ein erwerbswirtschaftlich orientierter und zugleich dem Gemeinwohl verpflichteter Landesbetrieb.
Hessen-Forst hat auf der örtlichen Ebene 41 Dienststellen (Forstämter). Die operativen Tätigkeiten der Waldbewirtschaftung und Betreuung erfolgen in 441 Forstrevieren. Gleichzeitig ist das Forstamt als untere Forstbehörde Teil des dreigliedrigen hoheitlichen Verwaltungsaufbaus.
Die Aufgaben der Unteren Forstbehörden werden von den Forstämtern und in den Bereichen Waldrodung, Aufforstung und Wald beanspruchenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Landräten/Oberbürgermeistern wahrgenommen. Obere Forstbehörde sind die Regierungspräsidien, Obere Jagdbehörde das Regierungspräsidium Kassel, Oberste Forst- und Jagdbehörde das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Hessische Landesforstverwaltung ist mit ihrem Landesbetrieb Hessen-Forst für die Bewirtschaftung des Staatswaldes und, sofern dies von den Kommunen gewünscht wird, auch für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes und für die Betreuung des Privatwaldes zuständig. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erarbeitet die Grundsätze, Richtlinien und Vorgaben und überwacht die Umsetzung der forstlichen Aufgaben durch den Landesbetrieb. Es ist damit Auftraggeber, Kunde und Kontrollinstanz des Landesbetriebes. Ein unabhängiges Gremium, die Landesbetriebskommission, berät den Landesbetrieb in allen strategischen Fragen
Der Landesbetrieb ist nach dem Hessischen Forstgesetz für die Durchführung folgender wesentlicher Aufgaben zuständig:
- Bewirtschaftung des Staatswaldes (342.000 Hektar) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
- Betreuung des Körperschafts- und Gemeinschaftswaldes sowie des Privatwaldes, soweit entsprechende Verträge bestehen (rund 360.000 Hektar)
- Allgemeine und besondere Förderung des Privatwaldes
- Forsteinrichtungsarbeiten
- Forstliches Versuchswesen
- Fachliche Aus- und Weiterbildung
- Umweltbildung/Waldpädagogik
- Hoheitliche Aufgaben als untere Forstbehörde
Die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben die Aufgaben ihrer Forstlichen Versuchsanstalten gebündelt. Im Rahmen eines Staatsvertrages wurde Anfang 2006 die 'Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt' - 'NW-FVA' eingerichtet.
Gemeinsame Träger dieser Dienststelle sind die beteiligten Länder.

Enthält 

Noch keine Zugänge vorhanden.

Literatur 

http://www.hessen-forst.de

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

6,94 lfm