HHStAW Bestand 2013

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesärztekammer Hessen

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge 60/1984, 66/1988 ff..

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist eine von 17 Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie vertritt ca. 29.500 Ärztinnen und Ärzte in Hessen (Stand 2008). Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung gegenüber Staat und Gesell-schaft wahr. Die LÄKH versteht sich als Dienstleistungsunternehmen, das sich aktiv für die Interessen seiner Mitglieder und das gesundheitliche Interesse von Bürgerinnen und Bürgern einsetzt. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen zu überwachen. Die Aufsichtsfunktion soll dem Wohl der Patienten dienen. Durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitglieder sichert die Kammer die Qualität im Gesundheitswesen. Hauptsitz der LÄKH ist Frankfurt a. M.. Die sechs Bezirksärztekammern (Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden) nehmen als regionale Verwaltungsstellen besondere Aufgaben der LÄKH wahr. Dazu zählen in erster Linie Meldewesen, Schlichtung und Fortbildung, das Arzthelfer/innen-Ausbildungswesen sowie die Beratung von Mitgliedern und Bürgern. Die hoheitlich delegierten Aufgaben der LÄKH - darunter in erster Linie die Regelung der ärztlichen Berufsausübung und die Organisation des ärztlichen Berufsstandes - sind im Hessischen Heilberufsgesetz festgelegt. Das oberste Legislativorgan stellt die Delegiertenversammlung dar. Sie besteht aus 80 Mandatsträgern. Die Wahlen sind frei und geheim. Zur Wahl stellen sich mit passivem Wahlrecht Ärztinnen und Ärzte, die sich hauptsächlich entsprechend ihrem Bekanntheitsgrad, ihrer ärztlichen und berufspolitischen Kompetenz auf Listen zusammengefunden haben. Aktives Wahlrecht haben alle Ärztinnen und Ärzte. Die Delegiertenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer, insbesondere über die Satzung, die Geschäftsordnung, die Wahl und Entlastung des Präsidiums (des Vorstands), die Berufsordnung, die Weiterbildungsordnung, die Schlichtungsordnung, die Beitragsordnung, die Kostensatzung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie über die Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Mitglieder der Berufsgerichte. Das Präsidium ist oberstes Exekutivorgan. Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Satzung, es bereitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung vor und führt die von ihr gefassten Beschlüsse aus. Darüber hinaus vertreten die Präsidentin/der Präsident oder in Vertretung die Vizepräsidentin/der Vizepräsident, die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Die Sitzungen des Präsidiums werden von der Präsidentin/dem Präsidenten geleitet. Neben dem Präsidium bestehen ein von der Delegiertenversammlung gewählter Finanzausschuss, ein Ausschuss 'Hilfsfonds', der Ausschuss 'Medizinische Assistenzberufe', der 'Berufsbildungsausschuss' (für Angelegenheiten der Ausbildung von Arzthelferinnen), ferner Weiterbildungs-, Prüfungs- und Widerspruchsausschüsse. Darüber hinaus kann sich das Präsidium weiterer Ausschüsse zu seiner Beratung bedienen.

Enthält 

Protokolle der Beiratssitzungen (ab 1957), der Präsidiumssitzungen (ab 1969) sowie der Delegiertenversammlungen (ab 1956). Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, Ehrenplaketten).

Literatur 

Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2003 (GVBl. I S. 66, 242), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 519).

Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995 (HÄBl 9/1995, S. 293 - 295), zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 (HÄBl. 1/2008, S. 52). www.laekh.de

Findmittel 

Abgabeliste

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

49,05 lfm

Benutzung 

Nutzung nach Hessischem Archivgesetz