HStAD Bestand B 19

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Urkunden der Familie zum Jungen

Laufzeit 

1288 - 1707

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Siehe auch die Akten in C 1 C Nr. 22 (Sammlung von Urkundenabschriften und genealogischen Nachrichten zur Geschichte des Geschlechts zum Jungen), C 1 C Nr. 131-133 (Chroniken der Gesellschaft Alten-Limpurg), C 1 D Nr. 85 (Stammbuch des Johann Maximilian zum Jungen), E 12 Nr. 192-193 (Einzelakten Familie zum Jungen) und R 21 G (Siegelkartei)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Urkunden des Archivs der Familie zum Jungen entstammen einer Anfang der 1850er Jahre erfolgten Schenkung von Archivalien aus dem Nachlass der Familie v. Glauburg durch den Hauptmann Freiherrn v. Bellersheim. Ein beträchtlicher Teil davon (zwei Kisten) wurde 1854 von Ludwig Baur an die Stadtbibliothek in Frankfurt am Main verkauft. Baur war auch für die nach Pertinenz- Gesichtspunkten vorgenommene Verteilung der Urkunden auf die alten Urkundenabteilungen verantwortlich. Ab 1879 begann Gustav Schenk zu Schweinsberg mit einer Zusammenführung der Urkunden unter dem Gesichtspunkt 'Mainzer Sachen'. Erst zwischen 1925 und 1927 konnte die Vereinigung zu einem neuen Urkundenbestand abgeschlossen werden. Die Verzeichnung wurde von Ludwig Clemm zusammen mit den Akten der Abt. XII (E 12) und den Amtsbüchern der Handschriftenabteilung (C 1) bis 1935 durchgeführt. Dem Bombenangriff auf Darmstadt 1944 fiel ein Teil des Urkundenbestands (Urkundennummern 168-235, Jahre 1452-1573) zum Opfer; die erhaltenen Regesten sind ins maschinenschriftliche Repertorium aufgenommen worden.

Enthält 

In diesem Bestand sind mehrere Serien, namentlich Urkunden der Familie zum Jungen zu Mainz, Oppenheim und Frankfurt am Main, darunter auch zahlreiche Urkunden der Familien v. dem Wasen, zum Gensfleisch und v. Glauburg, enthalten. Die überwiegende Anzahl der Urkunden betrifft das 14. und 15. Jahrhundert, vor allem Gült- und Kaufbriefe, viele unter ihnen vom Weltlichen Gericht zu Mainz beurkundet, daneben Eheberedungen, Testamente sowie Erbleih- und Lehnsbriefe. Die älteste Urkunde (von 1288, Nr. 1) betrifft eine Stiftung zugunsten der Minoriten, des Stifts St. Stephan und des Klosters St. Agnes zu Mainz sowie zugunsten der Abtei Eberbach. Hervorzuheben sind eine rotulierte Klagschrift der Gesellschaft der alten Geschlechter gegen die Zweiundzwanzig von der Gemeinde zu Mainz (Nr. 270), ein um 1360 angelegtes Zinsregister des Winter v. dem Wasen (Nr. 268), ein notarielles Testament der Anna Rosenberger zu Mainz von 1498 (Nr. 204), Urkunden Kaiser Karls IV. zugunsten des Oppenheimer Schultheißen und Mainzer Bürgers Petermann zum Jungen (Nr. 27, 28, 28b und 34), König Wenzels zugunsten des Oppenheimer Schultheißen Heinz zum Jungen von 1376 (Nr. 57), Kaiser Josephs I. über die Erhebung der Gebr. Johann Hieronymus und Johann Maximilian zum Jungen in den Reichsfreiherrnstand von 1707 (Nr. 250), außerdem zahlreiche Urkunden der Mainzer Erzbischöfe.

Findmittel 

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

PDF-Findbuch (Stand 2006)

Maschinenschriftliches Findbuch mit Vorbemerkung (chronologische Urkundenregesten, zusammen mit den Akten aus Bestand E 12 und den Amtsbüchern aus Bestand C 1, mit Indices), handschriftlich angelegt 1935 von Ludwig Clemm, abgeschrieben und ergänzt 1973 von Hellmuth Gensicke und Hans-Peter Lachmann.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

4,5 m, 225 Stück

Benutzung 

Der Bestand ist vollständig digitalisiert und kann in HADIS über verknüpfte Digitalisate benutzt werden. Aufruf der Digitalisate: In der Listenansicht der Titelaufnahmen durch Anklicken des roten Pfeils 'Details' (ganz rechts) zur Detailansicht wechseln. Dort in der obersten grauen Leiste ganz rechts auf den Button 'Media' klicken. HINWEIS: Da ein großer Teil der Urkunden von Sicherungsfilmen mit häufig unbefriedigender Aufnahmequalität digitalisiert wurde und außerdem die Auflösung für das Internet auf ein Standardmaß reduziert wird, sind viele der hier abrufbaren Digitalisate für eine vollständige Auswertung der Urkunden nicht ausreichend. Hausintern stehen jedoch Digitalisate in besserer Qualität zur Verfügung. Die Scans vom Mikrofilm werden sukzessive durch Aufnahmen vom Original ersetzt.