HHStAW Bestand 290

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberappellationsgericht Wiesbaden

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

1870 stark durchkassierte Ablieferungsverzeichnisse von 1841, 1851 und 1863 über jeweils mehr als 30 Jahre alte Zivil- und Kriminalsachen in Abt. 3013, 290. 1879 wurde für die Abt. 290 bis 295 ein Repert. von Th. Schüler ohne klare Scheidung der Provenienz angelegt (jetzt Abt. 3013, 290-295), das im Laufe der Zeit unvollständig durch eine Kartei ergänzt wurde.
Für weitere Informationen siehe Gliederungspunkt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Oberappellationsgericht wurde 1804 in Hadamar für die nassau-oranischen und nassau-walramischen Territorien auf Grund des dem Gesamthause Nassau im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verliehenen Privilegs de non appellando begründet. Bei Erhebung Nassaus zum souveränen Herzogtum wurde das Oberappellationsgericht in seiner Befugnis als dritte und letzte Instanz durch § 4 der Verordnung vom 11. 11. 1806 bestätigt (Verordnungssammlung I, S. 87). Bis zum 1. 4. 1807 war es mit dem 1806 errichteten Großherzogtum Berg für die an dieses gefallenen nassauischen Gebiete gemeinsam. 1810 wurde es nach Diez und gemäß § 3 Absatz 1 der Verordnung über die Organisation der Zentralverwaltung vom 9./IL 9. 1815 (Verordnungsblatt S. 111) von dort nach Wiesbaden verlegt. Das Oberappellationsgericht bildete die höchste Instanz für alle Zivilprozesse, welche die Appellationssumme von 300 Gulden (jedoch 100 Gulden bei privilegierten Personen und Sachen, wo das Gericht in zweiter und letzter Instanz entschied) erreichten. In Strafsachen stand dem Oberappellationsgericht die Entscheidung zu über das Rechtsmittel der weiteren Verteidigung gegen alle auf Todes- oder Zuchthausstrafe erkennenden Urteile sowie über Beschwerden wegen Nichtigkeit im Prozessverfahren. Dem Oberappellationsgericht unmittelbar untergeordnet waren die Hof- und Appellationsgerichte in Dillenburg und Wiesbaden sowie die Rechnungskammer, insofern von ihren Rechnungsabschlüssen appelliert werden konnte.
Für weitere Informationen siehe Gliederungspunkt.

Enthält 

Die Sammlung im Herzogtum gültiger Verordnungen reicht bis Ende 17. Jh. zurück. Die Akten gehen von 1804-1867.
Sie gliedern sich in:
I. Hoheits- und Verwaltungssachen
II. Gesetzliche Vorschriften und ihre Anordnung
III. Zivilprozesse.
Inhalt: u. a. Fideikommisse adliger Familien, Organisation der Justizpflege, gesetzliche Vorschriften im Zivil- und Strafrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Einrichtung der Stockbücher, Militärgerichtsbarkeit, Geschäftsordnungen, Rechnungssachen, Personalien, Verhandlungen über eine allgemeine deutsche Zivil- und Kriminalgesetzgebung (1857-1866), Entscheidungen erheblicher Rechtsfragen.

Literatur 

Der Rheinische Bund 4 (1807), S. 150-153.

Wilhelm Jüngst: Verfassung und Verwaltung von Nassau-Oranien von 1743-1806. Phil. Diss. Frankfurt a. M. 1923 (masch.).

Theodor Schliephake; Karl Menzel: Geschichte von Nassau von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Band 7: Geschichte von Nassau von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Wiesbaden 1889.

Ernst Vix: Die Verwaltung des Herzogtums Nassau 1806-1866. Diss. Mainz 1950, S. 35, 62.

Johann Anton Bornewasser: Kirche und Staat in Fulda unter Wilhelm Friedrich von Oranien 1802-1806. Fulda, Utrecht 1956 (Quellen und Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und Diözese Fulda, 19), S. 48 f.

Findmittel 

Repertorium von Wolf-Heino Struck, 1967

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

11,50 lfm (Nr. 1-703)

Bearbeiter 

Wolf-Heino Struck, 1967