HHStAW Bestand 259

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Berg- und Hüttenverwaltung

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

1903 wurden vom Oberbergamt Bonn Akten der Bergmeistereien Diez und Wiesbaden, 1909 vom Bergrevier Diez Akten der Bergmeisterei Diez abgegeben.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Lokalverwaltung des Berg- und Hüttenwesens wurde durch Verordnung vom 4.10.1826 (VBl. S. 85 ff.) bestimmt. Zum 1.1.1827 hörte die Wirksamkeit der nur in einzelnen Landesteilen vorhandenen Bergverwaltungsbehörden (Markscheider, Bergmeistereien, Berginspektionen, Bergschultheißereien und Berggeschworenen) auf. Das Herzogtum wurde in zwei Inspektionsdistrikte oder Bergmeistereien eingeteilt. Zum einen Bezirk zählten die Ämter Dillenburg, Hachenburg, Herborn, Marienberg, Meudt, Selters, Rennerod und Weilburg, zum anderen die Ämter Braubach, Diez, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Reichelsheim, Rüdesheim, Runkel, St. Goarshausen, Usingen, Wehen und Wiesbaden. Jedem dieser Distrikte stand ein Bergmeister (im Range eines 'Beamten') vor, von denen einer seinen Sitz in Dillenburg und der andere in Diez hatte. Die Berggegenschreibereien wurden den Landoberschultheißen übertragen. Für das ganze Herzogtum wurde ein Markscheider zur Vermessung und Aufnahme der Zechen ernannt. Die Bergbeamten waren den Zentralbehörden untergeordnet: der Landesregierung, der die unmittelbare Aufsicht zustand hinsichtlich der Verleihung und Sicherung des Gruben- und Gewerkeneigentums, der Bergwerkspolizei, des ganzen technischen Betriebs und Haushalts und des Knappschaftswesens
der Generalsteuerdirektion hinsichtlich der Mitwirkung bei der Festsetzung der Steuern von Gruben, Hütten und Hammerw erken
der Generaldomänendirektion wegen Kontrolle der Domanialgefälle von Bergwerken
der Rechnungskammer für das Gruben- und Knappschaftsrechnungswesen. O.g. Verordnung regelte auch das Verhältnis zwischen der staatlichen Bergverwaltung und den Zecheneigentümern. Am 8.10.1826 erging seitens des Staatsministeriums eine Bergverwaltungsordnung mit näheren Vorschriften für den Geschäftsgang (ebenda S. 90-104, 106 ff). Am 21.11.1842 (VBl. S. 234 f.) wurde wegen Zunahme des Bergbaus das Herzogtum in die drei Bergmeistereien Dillenburg (für die Ämter Dillenburg, Hachenburg, Herborn, Marienberg, Rennerod, Selters und Wallmerod), Diez (für die Ämter Braubach, Diez, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden) und Weilburg (für die Ämter Hadamar, Reichelsheim, Runkel, Usingen und Weilburg) abgeteilt. Ihnen wurden Berggeschworene als Unterbeamte beigegeben. Ferner wurden zwei Markscheiderbezirke geschaffen: einer in Dillenburg für die Bergwerke nördlich der Lahn, der andere in Diez für die Bergwerke südlich der Lahn. Am 19.10.1850 (VBl. S. 93) wurde ein dritter Markscheiderbezirk geschaffen, so daß jeder Bergmeistereidistrikt auch einen besonderen Markscheiderbezirk bildete. Durch Verordnung vom 12.8.1857, die zum 1.10. in Kraft trat (VBl. S. 170 und 177), wurde die Zahl der Bergreviere auf vier vermehrt, indem die Amtsbezirke Eltville, Höchst, Hochheim, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden sowie der südliche Teil des Amtes Idstein von der Bergmeisterei Diez abgetrennt und daraus das Bergrevier Wiesbaden gebildet wurde. Auch wurde für dieses Bergrevier ein vierter Markscheiderbezirk errichtet. Im gleichen Jahr ergingen am 18.2.1857 eine Bergordnung (ebenda S. 15-47) und eine Instruktion für die Bergbeamten (ebenda S. 48-70) sowie am 15.10.1857 eine Geschäftsordnung für die Bergmeister (ebenda S. 184-196). Die Einteilung in vier Bergmeistereien und Markscheidereien wurde am 30.6.1859 mit Zustimmung der Landstände bestätigt (VBl. S. 56).

Enthält 

14 m Akten, 267 Bde. Die Akten reichen von etwa 1805-1873 und betreffen Allgemeines und Organisation (u.a. Unglücksfälle), Bergwerkssteuern, Knappschaftswesen, bergrechtliche und bergpolizeiliche Angelegenheiten, technischen Betrieb und Haushalt (Betriebsakten der Gruben in den Ämtern Eltville, Herborn, Hochheim, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen, Usingen, Weilburg), Berechtigungsverhältnisse (nach Gruben in den Ämtern Eltville, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen und Wehen), Berechtigung und Betrieb (nach Unternehmern und Gewerkschaften), Berichterstattung und Schriftwechsel. Die in dem Bestand vereinigten Akten der einzelnen Bergmeistereien Diez, Dillenburg (3 Nrn.), Weilburg (5 Nrn.) und Wiesbaden sowie des Hüttenamts Usingen (2 Nrn.) sind im Vorwort des Repertoriums ausgewiesen. Aus einer späteren Ablieferung stammen 4 m Mutungsbücher, Verleih- und Berggegenbücher.

Literatur 

Hugo Grandjean: Skizze des Berg- und Hüttenbetriebs und der Bergverwaltung [des Herzogtums Nassau]. In: Übersicht der geologischen Verhältnisse des Herzogtums Nassau, von Fridolin Sandberger. Wiesbaden 1847.

Fridolin Sandberger: Übersicht der geologischen Verhältnisse des Herzogtums Nassau. Wiesbaden, 1847.

Fr. Odernheimer: Das Berg- und Hüttenwesen im Herzogtum Nassau. Wiesbaden 1865-1867.

Findmittel 

Repertorium, Anfang 20. Jh.

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

13,75 lfm (Nr. 1-267)

Deskriptoren 

Dillenburg

Hachenburg

Herborn

Marienberg:Ww.

Meudt

Selters:Ww.

Rennerod

Weilburg

Braubach

Diez

Eltville

Hochheim

Höchst

Idstein

Königstein

Bad Schwalbach

Limburg

Montabaur

Nassau

Nastätten

Reichelsheim:Wetterau

Rüdesheim

Runkel

St. Goarshausen

Usingen

Wehen

Wiesbaden

Wallmerod

Hadamar

Usingen

Bonn