HHStAW Bestand 215

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Rechnungskammer

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Seit 1816 hat die Rechnungskammer Wiesbaden regelmäßig Akten, Rechnungen und Belege an das Nassauische Zentralarchiv und spätere Preußische Staatsarchiv Idstein abgeliefert. Der Aktenbestand der Oberrechnungskommission Dillenburg wurde 1825 geschlossen dem Filialarchiv Dillenburg übergeben, von wo aus er 1868 ebenfalls an das Zentralarchiv in Idstein gelangte. Weitere Abgaben erfolgten in den Jahren 1897 bis 1923 duch die Regierung Wiesbaden. Allerdings ist in der heutigen Abteilung 215 nur noch ein Teil dieser umfangreichen Überlieferung vorhanden. So sind die meisten Rechnungen den ursprünglichen Provenienzstellen zugeordnet worden, während die Belege der Gemeinde- und Kirchenrechnungen seit etwa 1850 den Ämtern und Dekanaten zur Aufbewahrung überlassen wurden, von wo aus sie nur teilweise später an das Staatsarchiv zurückgelangten. Nicht wenige Archivalien wurden auch nachträglich kassiert. Die 1980 begonnene Neuverzeichnung ließ die 1931 formierte Abteilung als Mischbestand fortbestehen. Nur wenige Archivalien wurden herausgenommen und anderen Abteilungen zugeordnet.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Abteilung faßt drei Behörden zusammen: die Rechnungskammer Wiesbaden (1816-1868), die Oberrechnungskommission Dillenburg (1816-1823) und die Preußische Rechnungskommission Wiesbaden (1868-1870). Außerdem enthält der Bestand Schriftgut einer Reihe weiterer Behörden, die ebenfalls mit Aufgaben der Rechnungsprüfung befaßt waren, darunter insbesondere Akten der Preußischen Regierung Wiesbaden (vgl. Abt. 405). Der Rechnungskammer Wiesbaden, die am 1. Januar 1816 ihre Arbeit aufnahm, war die Kontrolle des laufenden Rechnungswesens übertragen. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich sowohl auf die unmittelbar als auch auf die mittelbar den Staatszwecken dienenden Einnahmen und Ausgaben. Sie war daher auch für das Rechnungswesen der Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Berggewerkschaften und sonstigen der staatlichen Aufsicht unterstehenden Körperschaften zuständig. Nach dem Edikt vom 2.3.1816 oblag ihr im einzelnen: 1. die Vorbereitung des Staatshaushalts und die Bekanntgabe der beschlossenen Einzelbudgets 2. die Überwachung der haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben 3. die Prüfung der Kassen 4. die Prüfung der Rechnungen 5. die Aufsicht über die Rezepturen einschließlich der Einstellung und Entlassung des Rezepturpersonals. Das Gesetz über die Organisation der Zentralbehörden vom 17.10.1849 übertrug die Vorbereitung des Haushalts sowie einige andere bisher der Rechnungskammer zugewiesenen Aufgaben der Finanzabteilung des Staatsministeriums. Mit G esetz vom 24.7.1854 wurde der ursprüngliche Wirkungskreis jedoch weitgehend wiederhergestellt. Ausgenommen blieben allerdings die Zusammenstellung der Materialien für den Landeshaushalt sowie das Vorschlagsrecht in Personalfragen, die nunmehr beide in die Zuständigkeit der Finanzkammer fielen. Nach der Annexion durch Preußen bestand die Rechnungskammer Wiesbaden als nachgeordnete Behörde des preußischen Finanzministers und mit veränderter Zuständigkeit zunächst weiter, bevor sie 1868 durch die Königliche Rechnungskommission Wiesbaden abgelöst wurde. Die Oberrechnungskommission Dillenburg begann ihre Tätigkeit ebenfalls am 1. Januar 1816. Sie war zur Überprüfung älterer Rechnungen bis einschließlich 1815 errichtet worden, nahm diese Aufgabe aufgrund einer Verordnung vom 7.3.1816 jedoch nur für bestimmte Bereiche wahr. Insbesondere war sie für das Rechnungswesen im ehemaligen Fürstentum Nassau-Oranien und für die Renteirechnungen der ehemaligen Kameralbezirke Wiesbaden und Weilburg zuständig. Die nicht ihrem Geschäftskreis zugeordneten älteren Rechnungen wurden von der Rechnungskammer Wiesbaden geprüft. Nach Erledigung ihrer Aufgaben wurde die Oberrechnungskommission Dillenburg zum 1.10.1823 aufgehoben. Die Errichtung der Königlichen Rechnungskommission Wiesbaden geht auf die Verordnung über das Rechnungswesen in den neuerworbenen Landesteilen von 31.8.1867 zurück. Die der Kommission zugewiesenen Aufgaben wurden jedoch zunächst noch von d er interimistisch weiterbestehenden Rechnungskammer Wiesbaden wahrgenommen. Erst am 10.3.1868 nahm die Königliche Rechnungskommission Wiesbaden aufgrund eines vom gleichen Tag datierenden Erlasses des Oberpräsidenten ihre Tätigkeit auf. Am 31.3.1870 wurde sie - ebenfalls auf Beschluß des Oberpräsidenten - wieder aufgelöst. Sollte die Rechnungsprüfung zunächst nur den Zeitraum bis 1866 umfassen, so wurde der Prüfauftrag durch Gesetz vom 4.1.1868 auch noch auf das Jahr 1867 ausgedehnt.

Enthält 

Akten 1816-1901, mit Vorakten seit 1785.
Außer zur Dienststellenverwaltung enthält der Bestand Unterlagen zu folgenden Themenbereichen: Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluß, Kassenprüfung, Aufstellung und Überwachung des Staatshaushaltes, Aufsicht über die Rezepturen, Erledigung von Rückständen und Schuldenverwaltung, Klärung und Entscheidung rechtlicher und organisatorischer Fragen in Finanzangelegenheiten. Zu den geprüften Dienststellen und Institutionen zählen alle Bereiche der Landesverwaltung sowie Gemeinden, Kirchen und Vereine. Weitere Prüfungsunterlagen betreffen Stiftungen.

Findmittel 

Repertorium von Pult, 1988 (DV-Ausdruck)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

23,25 lfm (Nr. 1-743)

Deskriptoren 

Wiesbaden

Dillenburg

Weilburg