HHStAW Bestand 208

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Einrichtungen der Beamtenversorgung

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

In den 20er Jahren gebildeter Mischbestand aus den in der Inhaltsbeschreibung aufgeführten Gremien und Verwaltungsstellen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Durch das Pensionsedikt vom 3./6.12.1811 (VSlg. I S. 40 ff.) wurde die Pension der Witwen und sonstigen Hinterbliebenen der Staatsdiener geregelt, jedoch keine Vorsorge für die Witwen und Waisen derjenigen Zivil- und Hofbedienten getroffen, die nicht zum Pensionsbezug berechtigt waren. Erst nachdem gemäß dem mit Preußen abgeschlossenen Vollziehungsrezeß vom 31.5.1815 die älteren zivildienerschaftlichen Witwen- und Waisenkassen-Institute zu Hachenburg, Weilburg und Wiesbaden aufgelöst worden waren, begründete die Verordnung vom 23.12.1820 (VBl. S. 79 ff.) unter Vereinigung des Korporationsvermögens jener drei Institute eine Zentral-Witwen- und Waisenversorgungsanstalt für die zu einer Pension nicht berechtigten Zivil- und Hofdiener. Es waren dies: Oberförster, besoldete Akzessisten, Probatoren, Kanzlisten, Hofbediente, Kanzlei-, Amts- und Renteidiener, Schulpedelle und die Verwalter und Rechnungsführer einzelner öffentlicher Institute, ferner ausnahmsweise auch Förster. Diese aus einem Direktor und fünf Personen (darunter einem Rechner) bestehende Kommission war der Landesregierung unterstellt.
Sie hatte für ihre Tätigkeit keine Vergütung zu beanspruchen. Eine Verordnung vom 8.9.1826 (VBl. S. 73 ff.) verpflichtete auch die pensionsberechtigten Staatsdiener zum Beitritt bis zum 5. Dienstjahr, da dann erst ihre feste Anstellung und damit ihr Pensionsrecht einsetzte. Am 24.12.1829 wurde die zivildienerschaftliche Witwen- und Waisenkommission aufgehoben und die Verwaltung der Zivil-Witwen- und Waisenkasse der Landesregierung unmittelbar übertragen.
Einer aus den Institutsmitgliedern zu wählenden Kommission war jedoch jährlich das Budget zur Einsicht vorzulegen (VBl. S. 81). Bei Neuregelung der Pension der Staatsdiener durch Verordnung vom 2.6.1860 (ebenda S. 95 ff.) wurde laut § 10 eine Witwen- und Waisenkasse der höheren Zivilstaatsdiener eingerichtet. Die Pensionen der Hinterbliebenen der Oberförster sollten künftig nicht mehr aus der Kasse der niederen, sondern der höheren Zivilstaatsdiener entrichtet werden. Durch Verordnung vom 2.11.1819 wurde eine Witwen- und Waisenkasse für die Schullehrer in Idstein errichtet (ebenda S. 146 ff.). Am 9.12.1842 wurde deren aus zwei Schulinspektoren und vier Elementarlehrern gebildeter Vorstand aufgelöst und die Verwaltung unmittelbar der schon bisher die Aufsicht führenden Landesregierung unterstellt (ebenda 1843 S. 2). Die Verordnung vom 19.10.1816 über die Armenpflege und die Verwaltung der milden Fonds bestimmte in § 20 (VBl. S. 249), daß die Verwaltung und Verwendung des allgemeinen Waisenversorgungsfonds nach dem Gutachten der Landesregierung einer besonderen Kommission anvertraut werden sollte. Am 10.6.1823 (ebenda S. 49) wurde die Waisenkommission jedoch wieder aufgelöst und deren Geschäftskreis der unmittelbaren Leitung der Landesregierung überwiesen.

Enthält 

Akten 1807-1855
Der Bestand enthält Akten der dem Konsistorium unterstellten Waisenhausdeputation Wiesbaden (1807-16), der zentralen Waisenkommission (1817-23), der zentralen Zivil-Witwenkassendeputation Wiesbaden (1802-21), der Zivil-Witwen- und Waisenkommission (1821-55), der Schullehrer-, Witwen- und Waisenkommission (1816-42), der geistlichen Witwen- und Waisen-Kommission (1817-1836) und des Witwen- und Waisenkassen-Direktoriums zu Weilburg (1807-1814).

Literatur 

Eckhardt Treichel: Der Primat der Bürokratie. Bürokratischer Staat und bürokratische Elite im Herzogtum Nassau 1806-1866. Stuttgart 1991, S. 407-434.

Findmittel 

Repertorium, um 1920 (hs.); mit Zusätzen von Schubert und Struck (masch.)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

6,00 lfm (Nr. 1-151)

Deskriptoren 

Hachenburg

Weilburg

Wiesbaden

Idstein