HStAM Bestand Urk. 88

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hessische Landstände [ehemals: X 3]

Laufzeit 

1487-1754

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 73 Hessische Landstände.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Das Archiv der Landstände ging bei Gründung der Kommunalstände des Regierungsbezirks Kassel im Jahre 1867 in deren Besitz über. Im Jahre 1897 wurde das gänzlich ungeordnete Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Marburg überführt, wo es neu geordnet und verzeichnet wurde. Dabei wurde auch ein gesonderter Urkundenbestand gebildet.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die althessischen Landstände waren kein stetig tätiges Organ. Ihre Geschäftstätigkeit beschränkte sich auf die vom Landesherrn oder mit seiner Genehmigung einberufenen Landtage und Ständekonferenzen sowie auf die vor 1655 gelegentlich auftretenden, eigenmächtigen Versammlungen. Dort verhandelten die Stände in getrennten Kurien, deren es seit der Reformation nur zwei gab: Prälaten und Ritterschaft einerseits, Landschaft (Städte) andererseits. Im 16. und 17. Jahrhundert fanden öfter auch Landtage nur einer Kurie statt. Die Landtage waren anfangs sehr kurz, währten manchmal nur einen Tag. Seit Ende des Dreißigjährigen Krieges aber nahm die Dauer der nach 1666 nur noch von gewählten Deputierten der Stände besuchten Landtage im gleichen Maße zu, in dem ihre Häufigkeit abnahm. Die Vorbereitung und Leitung der Landtage gehörte zu den Aufgaben des Erbmarschalls von Hessen, dem jeweiligen Senior der Freiherren Riedesel zu Eisenbach. Keinen Zugang hatte der Erbmarschall zu den besonderen Sitzungen der "Landschaft", der Städtekurie. Hier führte der Bürgermeister oder der Stadtsekretär der Residenzstadt Kassel das Protokoll.

Enthält 

Urkunden des Erbmarschalls von Hessen als Direktor der Landtage, inhaltlich vor allem Erbverbrüderungen und Reverse.

Literatur 

H. Siebeck, Die landständische Verfassung Hessens im 16. Jahrhundert, Kassel 1914; L. Zimmermann, Zur Entstehungsgeschichte der hessischen Landstände, in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde 63 (1952), S. 66-82; E. G. Franz, J. R. Wolf (Bearb.), Landstände und Landtage in Hessen. Von der Einung des Mittelalters zur demokratischen Volksvertretung. Ausstellung der Hessischen Staatsarchive zum Hessentag 1983 in Lauterbach, Darmstadt 1983.

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Marburg: Best. 73, Hessische Landstände 1509-1866, bearb. von Günter Hollenberg, Marburg 1984, S. 12-13 (Urkunden).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

8 Urkunden

Filmkopien 

Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.

Benutzung 

Die Urkunden werden im Original vorgelegt.