Identifikation (kurz)
Titel
Kreiseinnehmer im Werradepartement
Laufzeit
1810-1814
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Rechnungen weiterer westphälischer Kreiskassen in Rechnungen II
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Nachdem sich die durch Dekret vom 3. September 1808 verfügte Einrichtung von Kantonsreceveuren zur Erhebung der Grundsteuern nicht bewährt hatte, ordnete ein Dekret vom 6. Mai 1809 die Bildung sogenannter Kreise (Arrondissements) zur Erhebung der direkten Steuern an. Jeder Kreis sollte einen Umfang von 20.000 bis 30.000 Einwohnern haben. In jedem Kreis wurde ein Einnehmer angestellt, der alle direkten Steuern und sonstigen Einkünfte, die die Ortserheber einlieferten, empfing und vereinnahmte. Ebenso war mit den Abgaben zu verfahren, die ihnen unmittelbar ohne die Ortserheber anvertraut wurden.
Die Rollen als Grundlage der Erhebung wurden von den Departementsdirektoren der direkten Steuern angefertigt und den Ortserhebern bzw. Kreiseinnehmern zugestellt. Die Kreiseinnehmer waren den Generaleinnehmern untergeordnet, an die sie alle nötigen Anfragen zu stellen hatten. Die Kassen der Kreiseinnehmer wurden vierwöchentlich von den Kontrolleuren der direkten Steuern revidiert.
Im Distrikt Marburg gab es die Kreise Marburg, Treysa und Rosenthal, im Distrikt Hersfeld die Kreise Hersfeld, Ziegenhain sowie Rotenburg und im Distrikt Eschwege die Kreise Eschwege, Waldkappel und Schmalkalden. Die im Bestand überlieferten Kreise setzten sich wie folgt aus Kantonen zusammen:
- Rosenthal: Kantone Rosenthal, Gemünden, Wetter, Frankenau und Frankenberg
- Ziegenhain: Kantone Ziegenhain, Neukirchen, Schwarzenborn, Oberaula, Homberg, Borken und Frielendorf
- Eschwege: Kantone Eschwege, Aue, Reichensachsen, Abterode, Witzenhausen und Sooden.
Enthält
Rechnungen und Aktenreste der Kreise Rosenthal, Ziegenhain und Eschwege.
Literatur
Almanach Royal de Westphalie, Kassel 1810-1813
Bulletin de Lois du Royaume Westphalie, Kassel 1808-1813
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,16 MM