Identifikation (kurz)
Titel
Generaleinnehmer im Fuldadepartement
Laufzeit
1808-1810
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Der am Hauptort eines Distrikts ansässige Generaleinnehmer war gemäß königlicher Verordnung vom 4. März 1808 der Empfänger der im Distrikt von den verschiedenen Rechnungsführern eingenommenen direkten und indirekten Steuern, der Domanialeinnahmen aller Art sowie aller sonstigen dem Staat gehörenden Einkünfte. In Artikel 31 des königlichen Dekrets vom 26. Dezember 1811 wurde die Absicht erklärt, die Zahl der Einnehmerstellen auf einen Generaleinnehmer für jedes Departement zu reduzieren. Zu dem darin angekündigten Entwurf eines entsprechenden Dekrets ist es offenbar nicht mehr gekommen.
Enthält
Akten der Generaleinnehmer in den Distrikten Kassel und Höxter
Literatur
Almanach Royal de Westphalie, teilweise dt.: Königlich Westphälischer Hof- und Staatskalender, Kassel 1810-1813
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Findmittel
HADIS-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,08 MM