StadtA WZ Bestand A2-I-

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Preußische Zeit

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Nach dem Ende der Reichsstadtzeit Wetzlars (1802/3), der Auflösung des Reichskammergerichts (1806) und dem Ende der Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Karl Theodor von Dalbergs (1812) bzw. zum General-Gouvernement Frankfurt (1814) musste auch über die künftige politische Zuordnung Wetzlars verhandelt werden.
Auf dem Wiener Kongress (1814/15) wurde die politische Landkarte neu gezeichnet und über das weitere Schicksal Wetzlars entschieden. In Artikel 42 der „Wiener Congreß-Acte“ legten die am Kongress beteiligten Staaten fest: „Die Stadt Wetzlar mit ihrem Gebiete fällt als völliges souveraines Eigenthum Sr. Majestät dem Könige von Preussen anheim.“
Am 27. Juli 1815 nahm Preußen die Stadt Wetzlar in Besitz. Bis 1945 blieb Wetzlar eine preußische Stadt. Die Zäsur liegt aber bereits in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg als das politische Leben durch die Abschaffung des Kaisertums neu gestaltet und in der Stadtverwaltung neue Ämter geschaffen wurden.
Der zeitliche Anfang und das Ende der Abteilung II richtet sich nach Ereignissen, die von außen auf die Stadt einwirkten. Seit der Inbesitznahme wurde die Stadtverwaltung nach preußischen Prinzipien umgestaltet. Die Verwaltung änderte sich und damit auch die Aktenführung. Nun wurde ein Aktenplan eingeführt, nach dem die in preußischer Zeit entstandenen städtischen Akten erstellt wurden. Diesen Aktenplan ergänzte bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert ein zusätzlicher Plan.
Die erhaltenen Akten wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts über Karteikarten erschlossen, die aber nur zum Teil überliefert sind. Welche Akten bereits bei Erstellung der Karteikarten nicht mehr vorhanden waren, lässt sich nicht belegen. Mitunter sind Karteikarten vorhanden, zu denen die Akten fehlen, dies ist manchmal auf der Karte vermerkt. Andererseits gibt es zahlreiche Akten, zu denen jedoch keine passenden Karten überliefert sind. Diese Bestände sind im Folgenden mit (*) gekennzeichnet. Die Akten sind jederzeit über das Findbuch, das auf Basis der Karteikarten erstellt wurde, auffindbar.
Die Akten des späteren Stadtteils Niedergirmes, 1903 eingemeindet, betreffend, wurden separat verzeichnet.