HStAD Bestand H 20

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ortsgerichte/Schiedsmänner

Laufzeit 

ca. 1954 - 1974

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit Edikt vom 16.10.1852 wurden in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen Ortsgerichte gebildet, deren Funktion in der Entlastung und Unterstützung der Stadt- und Landgerichte bestand. Den Ortsgerichten als Rechtspflegestellen oblag u.a. die Protokollführung von Verträgen, das Anzeigen von Sterbefällen, die Aufnahme von Inventaren, Schätzungen von unbeweglichen Sachen und zunächst auch das Grundbuch- und Hypothekenwesen. Mit dem am 1.1.1953 in Kraft getretenen Hessischen Ortsgerichtsgesetz erfolgte eine Vereinheitlichung des Ortsgerichtswesens für ganz Hessen.
Die Ortsgerichte sind Landesbehörden und unterstehen der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichtsdirektors. Während die Ortsgerichte heute ausschließlich auf dem Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens tätig sind, ist der Schiedsmann als weiteres Organ der Rechtspflege für die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zuständig. Die Einrichtung des Schiedsmannwesens erfolgte in Hessen mit Gesetz vom 1.1.1954. Der Schiedsmann untersteht der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes. Schiedsmänner und Ortsgerichtsmitglieder werden von den Gemeinden gewählt. Während die Ortsgerichtsmitglieder vom Amtsgerichtsdirektor zu Ehrenbeamten ernannt werden, erfolgt bei den Schiedsmännern eine Bestätigung und Vereidigung.

Enthält 

Der Bestand umfasst bisher lediglich die Überlieferung des Ortsgerichtes Bad Nauheim (Schätzungen von Gebäuden und Grundstücken sowie Mitteilungen über Pflegschaften und Vormundschaften) und Schiedsmannsprotokolle aus Orten des Gerichtssprengels Alsfeld.

Findmittel 

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

1,5 m

Bearbeiter 

Unverzeichnet: 1,5 m