HStAM Bestand 112 h

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Salzamt Orb

Laufzeit 

1721-1868

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestand 105 c

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die ehemals kurmainzische, dann großherzoglich-frankfurtische, bayerische und zuletzt preußische Saline Orb wurde am 21.5.1868 von der preußischen Verwaltung an die Stadt Orb verkauft. Dabei dürften die Akten der Saline bzw. des Salzamtes Orb an die Stadt Orb übergegangen sein. Aufgrund des Depositalvertrags vom 25.7.1901, genehmigt vom Regierungspräsidenten in Kassel am 12.8.1901, wurden die Akten der Saline bzw. des Salzamtes Orb zusammen mit den Akten der Stadt Orb dem Staatsarchiv Marburg im September 1903 übergeben und unter Nr. 1903/47 akzessioniert. Die Stadt Orb behielt sich die Eigentumsrechte an den übergebenen Akten vor. Anläßlich der Neuverzeichnung des Stadtarchivs 1976 wurde der Stadt der Vorschlag gemacht, die Akten der Saline auszugliedern und als Bestand 112 h dem Staatsarchiv Marburg zu übergeben. Die Stadt stimmte dem mit Schreiben vom 31.7.1976 zu.

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach häufigen Besitzwechseln waren bis zum Jahre 1714 fast alle Anteile der Orber Saline wieder in kurmainzischen Besitz gelangt. Dieser mainzische Teil wurde im März gleichen Jahres an die Einwohner von Orb verpachtet und von den Mitgliedern des städtischen Rates verwaltet. Im Mai 1722 wurden Salinenverwaltung und Salzvertrieb - inzwischen gab es nur noch einen nichtmainzischen Anteil, den der Schönborns - auf 10 Jahre dem Frankfurter Juden Moyses Löw Isaac vertraglich überlassen. Der Vertrag wurde auf Grund schwerer, gegen Löw Isaac erhobener Vorwürfe 1729 durch Kurfürst Franz Ludwig gekündigt und die Saline auf Kosten des Aerariums weitergeführt, wobei sie der Generaldirektion des Oberamtmanns von Lohr Philipp Christoph von Erthal, unterstellt wurde. Bereits im Juni 1730 wurde jedoch ein neuer Kontrakt mit Moyses Löw Isaac und Beer Löw Isaac auf 12 Jahre geschlossen, wobei Erthal als 'Prinzipalkommissar' eine Überwachungsfunktion erhielt. Nach Auslaufen des inzwischen verlängerten Vertrages mit den beiden Löw schloß Kurfürst Emmerich Joseph einen neuen Kontrakt mit Johann Martin ('Admodiator' und 'Salinendirektor'), und zwar wieder in Form 'der persönlichen Verantwortung des Unternehmers und der staatlichen Einwirkung und Kontrolle'. Im Juli/August 1767 wurde die Salzadmodiation durch die Aufnahme von Teilhabern in eine 'Admodiationssozietät' umgewandelt; die Generaldirektion aller kurmainzischer Salinen erhielt der dänische Geheimrat Joachim Friedrich Frhr. von Beust (gest. 1777), danach Friedrich August Frhr. v. Beust Generaldirektor, unterstützt von dem kursächsischen Kammerherrn Leopold Graf Beust als Salinendirektor. Am 1. September 1797 schließlich wurden die Orber Salinen von der mainzischen Regierung in eigene Verwaltung übernommen, Beust weiterverpflichtet und der bereits früher bestehende Salzrat neu gebildet.
Dem Salzrat gehörten in nicht näher zu bestimmender Ordnung und Funktion die höheren Salinenbeamten und Amtsdiener an (1747 bestand er z.B. aus: Salzrentmeister, Salzdirektor, Salzschreiber, Waldinspektor, Amtsschreiber, Kassierer und Gradiermeister). Über die Sitzungen wurde Protokoll geführt.1783 übernahm augenscheinlich das Salinen-Comptoir die Aufgaben des Salzrats. Durch eine Anweisung der die Aufsicht führenden mainzischen Salinenkommission wurde es zur Anlage und Führung von Diarien verpflichtet. Mit Neubildung des Salzrats 1797 enden die Diarien und es treten wieder die Salzratsprotokolle an ihre Stelle (bis 1814/15). 1797 setzt sich der Salzrat zusammen aus: Bergrat und Inspektor (1 Person), Kassierer, Buchhalter, Salzschreiber, Gradier- und Brandverwalter (1 Person). General-Salinendirektion und Salzrat blieben zur Zeit des Fürstentums Aschaffenburg (1803-10) und des Großherzogtums Frankfurt (1810-14) bestehen, wobei die Kompetenz des General-Salinendirektoriums das ganze Großherzogtum umfaßte.
Mit dem Übergang Orbs an Bayern im Jahre 1814 wurde anstelle der bisherigen Salinenverwaltung das Hauptsalzamt Orb errichtet und der General-Bergwerks- und Salinenadministration in München unterstellt. Dem Hauptsalzamt gehörten 1856 an: 1 Inspektor, 1 Kassierer, 1 Materialverwalter, 1 Gehilfe, 1 Offiziant. - Am 8. Januar 1867 ging die Saline Orb in preußische Verwaltung über, die sie am 21. Mai 1868 an die Stadt Orb verkaufte.

Enthält 

Akten des kurmainzischen, großherzoglich-frankfurtischen, bayerischen und dann preußischen Salzamtes Orb, das 1868 an die Stadt Orb verkauft wurde (mit Akten der kurmainzischen Salinendirektion)

Literatur 

Büttel, J.: Geschichte der Stadt und der Saline Orb, 1901

Schäfer, Rud.: Förderung von 'Handel und Wandel' in Kurmainz im 18. Jh., Diss. Mainz 1967, Frankfurt-Höchst 1968, S. 49 ff.

Findmittel 

Masch. Findbuch

HADIS-Datenbank (Retrokonversion des Findbuches)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

8 MM

Referent 

Dr. Schwersmann, 2008