Identifikation (kurz)
Titel
Generalkontrolle
Laufzeit
1821-1831
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Bestände 38 c, 41 und 43
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die aus einem Präsidenten, ein bis zwei Räten und dem Unterpersonal bestehende General-Kontrolle wurde durch das Organisationsedikt von 1821 etabliert. Sie hatte den Staatshaushalt zu überwachen und dabei insbesondere darauf zu achten, dass die Staatseinnahmen gehörig verwendet und die Ausgaben nicht unnötig ausgeweitet wurden, und dass das Staatseigentum möglichst ungeschmälert erhalten blieb. Zu diesem Zweck hatten die Ministerien und alle übrigen Behörden der Generalkontrolle auf deren Begehren die erforderlichen Akten und Rechnungen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. In gemeinschaftlichen Beratungen mit dem Staatsministerium beriet man nach Abschluss der Untersuchung über mögliche Verbesserungen. Darüber hinaus oblag der General-Kontrolle auch die Abhörung der Generalkassen-Rechnungen.
Enthält
Sachakten zur Aufstellung der Staatseinnahme- und Staatsausgabeetats, Kassenetats, Steuertabellen
Findmittel
unverzeichnet
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,2 m