Identifikation (kurz)
Titel
Ältere Bürgermeisteraudienz
Laufzeit
1726 - 1806
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Außer den beiden mit Zivilsachen befassten Gerichten (Schöffenrat und Schöffengericht) gab es eine dritte Behörde, die alle Sachen ohne Unterschied des Wertes annehmen konnte. Die Bürgermeisteraudienzen waren zunächst Gütestellen. Sie waren insbesondere bei Handelsstreitigkeiten oft erste Anlaufstelle. In der Kaiserlichen Final-Resolution vom 14. März 1732 wurde die sachliche Zuständigkeit der Bürgermeisteraudienzen dahin geregelt, dass die Audienzen für alle Wechselsachen, für Sachen mit einen Streitwert bis 25 Gulden, Verbal- und Realinjurien, Arrestanlegungen und Exekutionen zuständig waren. Die Audienzen bestanden aus dem Älteren bzw. dem Jüngeren Bürgermeister mit je zwei Ratsmitgliedern als Beigeordneten und je einem Protokollisten.
Enthält
Jeder Jahrgang umfasst einen Indexband (Streitparteien), mehrere Protokollbände und Beilagenbände. Einzelne Bände fehlen.
Literatur
Schlick-Bamberger, Gabriela: Die Audienzen des Jüngeren Bürgermeisters in der Reichsstadt Frankfurt am Main. Ein Untergericht als Spiegel des reichsstädtischen Alltagslebens im 18. Jahrhundert, in: Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im Römisch-Deutschen Reich, München 2008, S. 15-38
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
884 Verzeichnungseinheiten, 62,5 Regalmeter (Stand 2022)
Benutzung
Lagerort: TM