Identifikation (kurz)
Titel
Lutherisches Konsistorium
Laufzeit
1743 - 1851
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Durch die Visitationsordnung von 1726 war die Einrichtung eines Konsistoriums (1728 eröffnet) vorgesehen. Ihm unterstand das evangelisch-lutherische Schulwesen in Stadt und Land, der Vorschlag der Geistlichen und Gymnasiallehrer, die Aufsicht über die Volksschullehrer, Ehestreitigkeiten, Proklamation von Verlobungen, Untersuchung und Bestrafung der Sittlichkeitsdelikte und die sonstige Sittenpolizei. 1812 gingen seine kirchlichen Befugnisse auf das evangelisch lutherische Konsistorium für das gesamte Großherzogtum Frankfurt über. 1814 begann das städtische evangelisch-lutherische Konsistorium seine Tätigkeit, beschränkt auf die religiösen, kirchlichen, Schul- und Erziehungs-Angelegenheiten der evangelisch-lutherischen Gemeinden. Zur Aufsicht über das Reformierte Kirchenwesen wurde gemäß Konstitutionsergänzungsakte 1820 das evanglisch-reformierte Konsistorium errichtet. 1823 wurde aus beiden evangelischen Konsistorien zur Aufsicht und Leitung der evangelischen Volksschulen eine besondere Behörde unter dem Namen Vereinte Evangelisch-protestantische Konsistorien errichtet. Ihm unterstanden die Musterschule, die Höhere und Mittlere Bürgerschule, die Katharinen-, Weißfrauen-, Allerheiligen- und Dreikönigsschule. Mit Errichtung der neuen städtischen Schulbehörden 1872 stellte diese Behörde ihre Tätigkeit ein.
Enthält
Bestandsrest: Konsistorialprotokolle (1743-1748, 1757-1759, 1780), Proklamationsprotokolle mit Beilagen (1750-1851)
Findmittel
Proklamationsprotokolle mit Beilagen unverzeichnet
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
10 Verzeichnungseinheiten, 0,66 Regalmeter (Konsistorialprotokolle, Stand 2022), 21 Regalmeter unverzeichnet (Proklamationsprotokolle mit Beilagen)
Benutzung
Lagerort: TM;
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