HStAM Bestand 26 b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Medizinalbehörde für die Provinz Oberhessen und deren Vorgängerterritorien

Laufzeit 

1779-1852

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Nach Auflösung der Marburger Medizinalbehörde am 22. Dezember 1848 gelangte ein Teil der Unterlagen zunächst an die Regierung Marburg und von dieser später an die preußische Regierung Kassel. Die Abgabe an das Staatsarchiv erfolgte im Jahr 1879. Dort bildetet die Akten nicht sofort einen eigenen Bestand, sondern wurden der Überlieferung der Regierung der Provinz Oberhessen beigefügt.
Ein zweiter Teil Unterlagen gelangte 1848 aus der Marburger Medizinalbehörde an das Obermedizinalkollegium in Kassel und wurde dort wahrscheinlich vernichtet.
Die im Staatsarchiv erstellete Findkartei zum Bestand wurde 2018 nach Arcinsys retrokonvertiert. Abschließend archivisch bearbeitet und klassifiziert wurde der Bestand im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den geh. Archivdienst im Jahr 2019.

Geschichte des Bestandsbildners 

Ab 1767 wurde eine neue Behördenstruktur im Medizinalwesen geschaffen: dem Collegium Medicum in Kassel wurden mit ähnlichen Funktionen versehene Mittelbehörden, die Medizinaldeputationen, untergeordnet. Diese gab es zunächst in Marburg und Rinteln, ab 1796 in Hanau und ab 1803 in Fulda. Die Mitglieder der Deputation in Marburg rekrutierten sich fast ausschließlich aus der Marburger Professorenschaft.
Mit dem Organisationsedikt von 1821 wurde die Struktur der nachgeordneten Behörden leicht verändert. In der Hauptstadt jeder Provinz (Kassel, Marburg, Hanau, Fulda) wurde ein Medizinalverein (bzw. ab 1827 wieder Medizinaldeputation) gebildet, der neben der Erteilung von Gutachten und gerichtsärztlichen Befundscheinen auch die Prüfung von Lehrlingen der Wundheilkunst, Hebammen und Provisoren der Apotheken durchführen sowie Streitigkeiten zwischen ärztlichen Personen schlichten sollte. Die Hinzuziehung weiteren medizinischen Personals erfolgte vergleichsweise spät. Erst nach Gründung des Medizinalvereins (1821/22–1826/27) wurden Apotheker als beratende Assessoren geduldet.
Die Medizinaldeputationen wurden durch die Verordnung vom 22.12.1848 zur Umbildung der inneren Landesveraltung aufgehoben.
siehe auch: Geschichte des Bestandsbildners in Bestand 26 a

Enthält 

Prüfungen, Apotheker, Pfuscherei, Impfungen und Seuchen, Amtsärzte, Verwaltung und Gebühren

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,58 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 31.10.2019