Identifikation (kurz)
Titel
Herrschaft Schmalkalden [ehemals: Urkunden L]
Laufzeit
1335-1857
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Best. 23 c-d; K 331-333; S 5ff.
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Die Urkunden gelangten über die landgräfliche Kanzlei und das Kasseler Regierungsarchiv ins Staatsarchiv Kassel und von dort ins Staatsarchiv Marburg, wo sie nach Ausstellungsdatum chronologisch aufgestellt wurden.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.
Geschichte des Bestandsbildners
Herrschaft Schmalkalden:
Von 1291 bis 1583 im gemeinschaftlichen Eigentum der Grafen von Henneberg-Schleusingen und der Landgrafen von Hessen. Die Zweiherrlichkeit hatte verschiedene Streitigkeiten zwischen Hessen und Henneberg um einzelne Besitzungen und Hoheitsrechte zur Folge. Henneberg besaß Atzerode, den Gutshof Weidebrunn, Altersbach, die Pfarrgerechtigkeit in Brotterode und Kleinschmalkalden, Hessen besaß Asbach, Seligenthal, Näherstille und Mittel-Schmalkalden. Ging 1583 nach dem Tod des letzten Hennebergers an Hessen.
Enthält
Der Bestand enthält die auf den hessischen Teil der Herrschaft Schmalkalden bezüglichen Urkunden. Im 19. Jahrhundert ergänzt durch Urkunden aus den aufgeteilten Beständen des Ziegenhainer Samtarchivs. Die Hersfelder und Breitunger Urkunden sind in die Provenienzbestände im 19. Jahrhundert zurückgelegt worden.
Literatur
C. Knetsch, Die Erwerbung der Herrschaft Schmalkalden durch Hessen, Diss. Marburg 1899; G. Brückner, L. Bechstein, K. Schöppach (Hgg.), Hennebergisches Urkundenbuch, 7 Bände, Meiningen 1842-1877; P. Handy, K.-H. Schmöger: Fürsten, Stände, Reformatoren. Schmalkalden und der Schmalkaldische Bund, Gotha 2002.
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Repertorium Herrschaft Schmalkalden, angelegt Ende des 18. Jh., überarbeitet 1890, handschriftlich, 1 Band (Signatur: R 1769).
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
195 Urkunden
Filmkopien
Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.
Benutzung
Die Urkunden werden im Original vorgelegt.