ISG FFM Bestand A.23

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Darlehensanstalt

Laufzeit 

1870 - 1972

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Unterlagen des Pfandhauses und der Städtischen Darlehensanstalt gelangten in das Außenmagazin Großmarkthalle, ohne dass Nachrichten über ihre Übernahme vorliegen. Ältere als die im Bestand verzeichneten Unterlagen sind ebenfalls nicht vorhanden. Wegen des deutlichen Registraturschnitts, der mit der Büroreform zusammenfiel, wurden Pfandhaus und Städtische Darlehensanstalt zu zwei Beständen formiert.
Der Komplex der Rückerstattungsstreitfälle bildet einen wesentlichen Teil des Nachkriegsbestandes.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Städtische Darlehensanstalt war 1739 als Pfandamt (später: Pfandhaus) eingerichtet worden. Ihren neuen Namen erhielt sie erst 1928. Ihr Gründungszweck war, in Fällen vorübergehender Geldnot Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Sachen zu gewähren und wies sie daher ihrem Ursprung nach als eine Sozialanstalt aus.

In den 1930er und 1940er Jahren musste sich die Darlehensanstalt wie andere Institutionen den Vorgaben des NS-Regimes anpassen. Entsprechend spiegeln sich die nationalsozialistischen Wirtschafts- und Kriegsanforderungen in den Akten ebenso wieder wie die rassistische und antisemitische Politik. Der bedeutendste Aspekt ist dabei, dass die Darlehensanstalt als offizielle Ankaufstelle für Juwelen und Edelmetall fungierte. Gemäß der "3. Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 21. Februar 1939 mussten Juden "die in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber sowie Edelsteine und Perlen binnen zwei Wochen an die vom Reich eingerichteten öffentlichen Ankaufstellen" abliefern. Die Darlehensanstalt übergab die Wertsachen dann an die Zentralstelle in Berlin. Desweiteren wurde hinterlegter jüdischer Besitz versteigert oder verkauft. Diese unmittelbare Verstrickung in die antijüdischen Maßnahmen des NS-Regimes führte dazu, dass nach Wiedereröffnung der Städtischen Darlehensanstalt vonseiten der Opfer oder ihrer Erben Rückerstattungsansprüche gegen die Anstalt bzw. gegen die Stadt Frankfurt geltend gemacht wurden.

Die Darlehensanstalt wurde aufgrund von "Kriegsvereinfachungsmaßnahmen" zum Zwecke der Personaleinsparung am 23.11.1944 geschlossen und ihr Tätigkeitsfeld an das Fürsorgeamt übergeben.

Nach 1945 war das Fürsorgeamt dann zunächst für die Abwicklung der Reste zuständig. Bald schon gelangte man indessen zu der Überzeugung, dass eine Notwendigkeit sowie eine Verpflichtung seitens der Stadt bestehe, diesen Bereich aus der Fürsorge herauszunehmen und durch eine städtische Einrichtung das Feld nicht dem Privatpfandleihgewerbe zu überlassen. So wurde im April 1949 die Darlehensanstalt im ehemaligen Luftschutzbunker an der Glauburgstraße wiedereröffnet. Diese als Provisorium geplante Unterbringung wurde, trotz anderweitiger Planungen, zur Dauereinrichtung.

Bereit seit den 1950er Jahren erwies sich das Darlehensgeschäft als rückläufig und die Darlehensanstalt wurde aufgrund ihres Defizits für die Stadt zunehmend unrentabel. Auch hatte sich die Bedeutung des Pfandhauses von einer "Sozialanstalt", die soziale Hilfe bei vorübergehender Notlage bot, hin zu einem Kreditinstitut für Kleinkredite verändert. Dies wurde jedoch nicht als Aufgabe der Darlehensanstalt angesehen. Daher wurden die Beleihung zum 1. Januar 1970 eingestellt, die abgelaufenen Pfänder bis zum 31. August 1970 versteigert bzw. freihändig verkauft und die Städtische Darlehensanstalt geschlossen.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

210 Verzeichnungseinheiten (Stand 2019)

Benutzung 

Lagerort: BO;
Akte 39 existiert nicht.