Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erzbischof Boemund von Trier bekennt, daß mit seiner Einwilligung Graf Heinrich von Nassau seine Frau Meyna mit der Burg Liebenscheid samt Zubehörungen, die ein Lehen des Erzstifts Trier ist, ausgestattet habe, daß er der Gräfin dies Lehen als Mitgift übertrage, daß im Falle ihrer anderweitigen Verheiratung der neue Gatte das Lehen als Vormund (manburnus) für die Dauer der Ehe besitzen solle, daß es aber nach ihrem Tode heimfallen solle.
Datierung
1354 November 6
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Bruchstück des Siegels erhalten
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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