Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verschreibung einer Fruchtrente zu Wernswig durch Cappel an Hennchen Eckhardis
Datierung
1485 Mai 29
Originaldatierung
Datum anno domini 1485 vffe den Sontag Trinitatis der heiligen driualdickeit
Alte Archivsignatur
Urk. A II Urk. Kl. Cappel 1485 Mai 29
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Werner, Prior und Konvent von Cappel Prämonstratenserordens bekunden für sich und ihre Nachkommen, daß sie einträchtig und mit gutem Willen für bezahlte 30 Rhein. fl. Hennchen Eckhardis, seiner Ehefrau Else und ihrer Tochter Margarethe lebenslang eine jährliche Fruchtrente, 6 Viertel halb Korn und halb Hafer Homberger Maßes, aus ihren Gütern und Vorwerken zu Wernswig verkauft haben. Die Gülte setzt sich wie folgt zusammen: 1 Malter fällt von dem Gut, das Hennchen bisher bereits als Landsiedel innehat, die restlichen beiden Viertel werden aus dem Gut, das Henne Markgrebe ebenfalls als Landsiedel bewirtschaftet, geliefert. Die Ausst. sagen Hennchen der Bezahlung ledig und los, befehlen den genannten Landsiedeln oder den jeweiligen Inhabern der Güter, die Fruchtrente jährlich zu Michelis zu liefern, leisten Verzicht und geben das Währschaftsversprechen. Nach dem Tode der Käufer soll die Urkunde null und nichtig sein.
Rückvermerk
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Zeugen
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Siegler
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formalbeschreibung
undatierte Abschrift (16.Jh.) Papier
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.305 f.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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