Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erzbischof Dietherich von Mainz bekennt, daß er die Klage wider Rat, Gericht und Gemeinde seines Dorfes Geisenheim, die Philipp Schaffritt von Oppelsheim beim Rottweiler Gericht erhoben habe, kraft seiner Freiheit als Kurfürst an sich gezogen und beide Teile nach Aschaffenburg vor sich beschieden hat, und entscheidet gegen die Entschädigungsansprüche des Philipp wegen des Hofs Düppenhausen (Duppenhusen), der zu einer von seiner Familie gestifteten und lehnsrührigen Kapelle in der Gemarkung Geisenheim (Marienthal) gehöre und den seine Brüder und Vettern ohne seine Einwilligung an die Geisenheimer verliehen hätten, für die Gemeinde Geisenheim, die seit 14 Jahren im Pachtbesitz des Hofes sei und der Forderung des Klägers ledig gesprochen wird.
Datierung
145(6)
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Maschinenschrift, Abschrift (von 1919) nach dem sehr beschädigten Original, Pergament, ohne Siegel, im Besitz der Stadt Geisenheim
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
siehe Roth, Geschichtsquellen I 341 n. 72
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |