HHStAW Bestand 40 Nr. U 899

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bürgermeister, Schultheiß, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Limburg verkaufen dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des St. Georgenstifts in Limburg zur Präsenz für 60 schwere Gulden, die sie zum Nutzen der Stadt verwandt haben, 3 Gulden ewiger Pfenniggülte alter Limburger Währung, fällig am 1. November ('off aller heyligen tag in dem wynther gelegen'). Sie haben die Gülte aufgetragen und weisen sie an auf die Gefälle der Stadtwaage, die jetzt Peter Ackermann und Peter Plecze, beide Bürger zu Limburg, zu erheben haben und die sie zu Unterpfand setzen. Die beiden Waagemeister geloben pünktliche Zahlung an das Stift oder dessen Präsenzmeister. Andernfalls darf das Stift dem Schultheißen zu Limburg 7 Pfennig geben, der jene beiden in Höhe der Schuld pfänden darf; das Stift kann sie auch mit geistlichem Gericht belangen. Würde die Rente der Waage im Laufe der Jahre zurückgehen oder durch Herrengewalt oder sonst abgestellt, so sollen die Aussteller die Gülte von andern Stadtgefällen entrichten. Geschieht dies nicht, so kann sich das Stift wegen seiner Forderung an die Aussteller und das gesamte Gut der Gemeinde inner- und außerhalb der Stadt halten oder sie mit geistlichem Gericht belangen. Die Aussteller verzichten auf allen Schutz durch Privilegien, Freiheit, Gewohnheit, altes Herkommen oder Geleit, wie sie es von Päpsten, Kaisern, Königen oder ihren Landesherren ('ader ander unsere geborne ader lantherren') besitzen oder erlangen. Die Einkünfte der Stadtwaage sind niemandem verschrieben oder verpfändet als den Vikaren des Stifts mit 5 Gulden für die 100 Gulden, die Ritter Daniel von Mudersbach ihnen gegeben hat, laut der Urkunde darüber. Die neue Verschreibung ist von den Vikaren, die samstags die Messe Unserer lieben Frau singen, unter der Bedingung zugelassen, daß die Waage, solange sie deren Unterpfand ist, nicht weiter belastet wird. Gegen Zahlung von 60 Gulden und die etwa noch rückständige Gülte 14 Tage vor bis nach dem 1. November ('aller heyligen tage') ist der Wiederkauf gestattet. - Die Aussteller siegeln mit dem Ratssiegel und, auf Bitte des Rats und der Gemeinde, Schultheiß und Schöffen mit dem Gerichts- und Schöffensiegel.

Datierung 

1471 November 4

Originaldatierung 

D. 1471, secunda feria post festum omnium sanctorum

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit Feuchtigkeitsschäden. Beide Siegel ab. - Rückvermerk (etwa gleichzeitig, von Notar Andreas Heinrich): 'Littera opidanorum Lympurgensium de 3 fl. super stateram'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1158

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde